Der Tanzlehrer und das Mädchen
Verfasst: 21.01.2014, 21:43
Es kommt nicht oft vor, dass sowohl Staatsanwältin als auch Richterin einem Angeklagten gut zusprechen, ihn verbal sozusagen in die Arme nehmen. Schon gar nicht bei einem Vorwurf, der da lautet: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes. „Und machen Sie mal wieder richtig Sport“, muntert Richterin Luise Nünning den übergewichtigen 38 Jahre alten Tanzlehrer Carsten F. auf, nachdem sie ihn nach nur zwei Stunden vor dem Essener Landgericht zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt hat. Wie geht das zusammen?
Gemäß Paragraf 176 Strafgesetzbuch sind sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren grundsätzlich verboten. Das Mädchen K. ist dreizehneinhalb, als es mit dem angebeteten Tanzlehrer - 26 Jahre alt - einvernehmlichen Sex hat. Zwei Mal kommt es in der Wohnung des Angeklagten zu intimen Treffs. Er leitet in Oberhausen einen der angesagten Breakdance-Kurse, sie ist eine der Besten.
Das war im September 2001, ist also gut zwölf Jahre her. „Ich habe immer gewusst, dass es verkehrt war. Wir wussten beide, dass man dafür bestraft werden kann“, sagt Carsten F. nun vor Gericht. Als die Anzeige ihn nach Jahren erreicht hätte, sei er geschockt gewesen, aber nur kurz: „So etwas Negatives kommt immer auf einen zurück“, sagt er. Er habe sofort seine Tanz- und Kunstprojekte, die er heute in Schulen anbietet und von denen er mehr schlecht als recht leben kann, „auf Eis gelegt“. Er habe mächtig zugenommen. „Was ich getan habe, war falsch. Ich ärgere mich, dass ich es nicht geschafft habe, Abstand zu wahren!“
Und er entschuldigt sich bei der Zeugin K., die heute eine 25 Jahre alte Studentin ist und das damalige Geschehen „gut verarbeitet“ hat: „Nein, ich habe nie Probleme damit gehabt, all’ die Jahre nicht!“ Erst nachdem sie mit ihrem Verlobten über die Sache geredet hätte, habe der ihr geraten, Carsten F. doch anzuzeigen, so schildert sie vor Gericht. Die Entschuldigung des Tanzlehrers quittiert sie freundlich, schaut ihm dabei ins Gesicht. Aber sie sagt auch: „Wer weiß, ob ich die Einzige war oder ob er es nicht noch mit anderen gemacht hat...“
Carsten F. verneint. Beziehungen vor und nach K. seien alle mit älteren Mädchen gewesen. 2001, als er sich in die 13-Jährige verliebte, sei er in einer Krise gewesen. Er habe einen guten Job gehabt, sei dann betriebsbedingt gekündigt worden. Er habe Umschulungen gemacht, viele Pläne seien geplatzt, nur das Tanzen, das habe funktioniert. Schließlich habe man ihm angeboten, Kurse zu leiten.
In solchen Kursen, sagt Carsten F., bauen sich Beziehungen auf. Man gehe mit der Gruppe Eis essen oder besuche Veranstaltungen. Mit K. habe er gut reden können, er erinnere sich an die ersten Harry-Potter-Bücher, über die sie gesprochen hätten, aber auch über persönliche Sachen. Die meisten Mädchen hätten ihn „angehimmelt“, das habe gut getan. Eines Tages sei er mit K. Pommes essen gegangen, dann in seine Wohnung. Dort sei es passiert. Ob sie miteinander „gegangen“ wären, fragt die Richterin: „Kann man so sagen“, antwortet der Angeklagte. Doch nach knapp 14 Tagen beendet K. die kurze Affäre abrupt.
Zuvor hatte sie allerdings ihrem Tagebuch ihr „erstes Mal“ anvertraut, hat es als „wunderschön“ beschrieben und in drastisch-deutlichen Einzelheiten geschildert. Was die Staatsanwältin zur Einschätzung bringt, dass es sich um ein „vorgereiftes junges Mädchen“ gehandelt habe, die dem Angeklagten auf Augenhöhe begegnet sei: „Sie haben ihr anscheinend ein gutes Gefühl gegeben!“ Dies ändere nichts daran, dass es sich um sexuellen Missbrauch eines Kindes handele. Carsten F. wurde nach altem Strafrecht verurteilt, weil die Tat lange zurückliegt. Im neuen Strafrecht hat man die Mindeststrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes verdoppelt.
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Gemäß Paragraf 176 Strafgesetzbuch sind sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren grundsätzlich verboten. Das Mädchen K. ist dreizehneinhalb, als es mit dem angebeteten Tanzlehrer - 26 Jahre alt - einvernehmlichen Sex hat. Zwei Mal kommt es in der Wohnung des Angeklagten zu intimen Treffs. Er leitet in Oberhausen einen der angesagten Breakdance-Kurse, sie ist eine der Besten.
Das war im September 2001, ist also gut zwölf Jahre her. „Ich habe immer gewusst, dass es verkehrt war. Wir wussten beide, dass man dafür bestraft werden kann“, sagt Carsten F. nun vor Gericht. Als die Anzeige ihn nach Jahren erreicht hätte, sei er geschockt gewesen, aber nur kurz: „So etwas Negatives kommt immer auf einen zurück“, sagt er. Er habe sofort seine Tanz- und Kunstprojekte, die er heute in Schulen anbietet und von denen er mehr schlecht als recht leben kann, „auf Eis gelegt“. Er habe mächtig zugenommen. „Was ich getan habe, war falsch. Ich ärgere mich, dass ich es nicht geschafft habe, Abstand zu wahren!“
Und er entschuldigt sich bei der Zeugin K., die heute eine 25 Jahre alte Studentin ist und das damalige Geschehen „gut verarbeitet“ hat: „Nein, ich habe nie Probleme damit gehabt, all’ die Jahre nicht!“ Erst nachdem sie mit ihrem Verlobten über die Sache geredet hätte, habe der ihr geraten, Carsten F. doch anzuzeigen, so schildert sie vor Gericht. Die Entschuldigung des Tanzlehrers quittiert sie freundlich, schaut ihm dabei ins Gesicht. Aber sie sagt auch: „Wer weiß, ob ich die Einzige war oder ob er es nicht noch mit anderen gemacht hat...“
Carsten F. verneint. Beziehungen vor und nach K. seien alle mit älteren Mädchen gewesen. 2001, als er sich in die 13-Jährige verliebte, sei er in einer Krise gewesen. Er habe einen guten Job gehabt, sei dann betriebsbedingt gekündigt worden. Er habe Umschulungen gemacht, viele Pläne seien geplatzt, nur das Tanzen, das habe funktioniert. Schließlich habe man ihm angeboten, Kurse zu leiten.
In solchen Kursen, sagt Carsten F., bauen sich Beziehungen auf. Man gehe mit der Gruppe Eis essen oder besuche Veranstaltungen. Mit K. habe er gut reden können, er erinnere sich an die ersten Harry-Potter-Bücher, über die sie gesprochen hätten, aber auch über persönliche Sachen. Die meisten Mädchen hätten ihn „angehimmelt“, das habe gut getan. Eines Tages sei er mit K. Pommes essen gegangen, dann in seine Wohnung. Dort sei es passiert. Ob sie miteinander „gegangen“ wären, fragt die Richterin: „Kann man so sagen“, antwortet der Angeklagte. Doch nach knapp 14 Tagen beendet K. die kurze Affäre abrupt.
Zuvor hatte sie allerdings ihrem Tagebuch ihr „erstes Mal“ anvertraut, hat es als „wunderschön“ beschrieben und in drastisch-deutlichen Einzelheiten geschildert. Was die Staatsanwältin zur Einschätzung bringt, dass es sich um ein „vorgereiftes junges Mädchen“ gehandelt habe, die dem Angeklagten auf Augenhöhe begegnet sei: „Sie haben ihr anscheinend ein gutes Gefühl gegeben!“ Dies ändere nichts daran, dass es sich um sexuellen Missbrauch eines Kindes handele. Carsten F. wurde nach altem Strafrecht verurteilt, weil die Tat lange zurückliegt. Im neuen Strafrecht hat man die Mindeststrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes verdoppelt.
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