13-Jährige um Nacktfotos erpresst
Verfasst: 14.02.2014, 22:00
Immer wieder hört man von Chat-Bekanntschaften im Internet mit schlimmen Folgen. Solche schlimmen Erfahrungen mussten auch vier 13-jährige Mädchen machen, die Ende 2011 bis Mai 2012 in einem Schüler-Chat von einem 32-Jährigen aus Alteglofsheim veranlasst wurden, Nacktfotos von sich zu schicken.
Das perfide daran ist, dass der Angeklagte sich auf den Internet-Plattformen selbst als Schülerin im Teenageralter ausgegeben haben soll. Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, soll er den Mädchen Fotos von einem anderen Mädchen, als das er sich ausgab, geschickt haben. Um sich Styling-Tipps von einer 13-Jährigen zu holen, soll er sie gebeten haben, Nacktfotos von sich zu machen und ihm zu schicken. In naivem Glauben schickte ein Mädchen ihm daraufhin eindeutige Fotos.
In einem anderen Fall soll er einer 13-Jährigen Bilder einer nackten Frau in eindeutigen Posen geschickt haben und sie aufgefordert haben, ihm ebenfalls Nacktfotos zu schicken. Als die Fotos, die ihm die 13-Jährige schickte, nicht genug waren, soll er gedroht haben, die bereits verschickten Fotos auf dieser Internet-Plattform zu veröffentlichen, wenn sie ihm nicht explizitere Nacktfotos schicken würde. Aus Angst soll die 13-Jährige der Drohung nachgekommen sein.
Ein anderes 13-jähriges Mädchen, das ebenfalls Opfer dieser perfiden Masche wurde, soll sogar gedroht haben, sich umzubringen, als er sie weiter um Fotos erpresst haben soll. Glücklicherweise meldete sich das Opfer daraufhin bei der Internet-Plattform ab und der Kontakt mit ihrem Peiniger riss ab.
Der Angeklagte war geständig, er sei sich nicht im Klaren gewesen, dass dieses Verhalten strafbar sei, so sein Anwalt. Der 32-Jährige erzählte vor Gericht, dass er einen "fertigen Text" gehabt habe, den er an circa 1.000 Mädchen im Netz verschickt habe. Wenn sich aus der Antwort ergab, dass sie "offen" seien, habe er weiter mit ihnen geschrieben.
"Besonders verachtenswert und verwerflich" seien die Nötigungen, so die Staatsanwältin. Sie forderte für den Energieelektroniker zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe von 3.000 Euro. Da keine pädophile Störung vorliege, so eine psychologische Gutachterin, blieb das Gericht bei seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der 32-Jährige bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Zudem muss er 2.400 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und binnen vier Monaten einen Therapieplan vorlegen, da er seit seinem 16. Lebensjahr drogenabhängig ist.
QuAlle: http://www.wochenblatt.de/nachrichten/r ... 172,227736
Das perfide daran ist, dass der Angeklagte sich auf den Internet-Plattformen selbst als Schülerin im Teenageralter ausgegeben haben soll. Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, soll er den Mädchen Fotos von einem anderen Mädchen, als das er sich ausgab, geschickt haben. Um sich Styling-Tipps von einer 13-Jährigen zu holen, soll er sie gebeten haben, Nacktfotos von sich zu machen und ihm zu schicken. In naivem Glauben schickte ein Mädchen ihm daraufhin eindeutige Fotos.
In einem anderen Fall soll er einer 13-Jährigen Bilder einer nackten Frau in eindeutigen Posen geschickt haben und sie aufgefordert haben, ihm ebenfalls Nacktfotos zu schicken. Als die Fotos, die ihm die 13-Jährige schickte, nicht genug waren, soll er gedroht haben, die bereits verschickten Fotos auf dieser Internet-Plattform zu veröffentlichen, wenn sie ihm nicht explizitere Nacktfotos schicken würde. Aus Angst soll die 13-Jährige der Drohung nachgekommen sein.
Ein anderes 13-jähriges Mädchen, das ebenfalls Opfer dieser perfiden Masche wurde, soll sogar gedroht haben, sich umzubringen, als er sie weiter um Fotos erpresst haben soll. Glücklicherweise meldete sich das Opfer daraufhin bei der Internet-Plattform ab und der Kontakt mit ihrem Peiniger riss ab.
Der Angeklagte war geständig, er sei sich nicht im Klaren gewesen, dass dieses Verhalten strafbar sei, so sein Anwalt. Der 32-Jährige erzählte vor Gericht, dass er einen "fertigen Text" gehabt habe, den er an circa 1.000 Mädchen im Netz verschickt habe. Wenn sich aus der Antwort ergab, dass sie "offen" seien, habe er weiter mit ihnen geschrieben.
"Besonders verachtenswert und verwerflich" seien die Nötigungen, so die Staatsanwältin. Sie forderte für den Energieelektroniker zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe von 3.000 Euro. Da keine pädophile Störung vorliege, so eine psychologische Gutachterin, blieb das Gericht bei seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der 32-Jährige bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Zudem muss er 2.400 Euro an den Kinderschutzbund zahlen und binnen vier Monaten einen Therapieplan vorlegen, da er seit seinem 16. Lebensjahr drogenabhängig ist.
QuAlle: http://www.wochenblatt.de/nachrichten/r ... 172,227736