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Bub(14) wegen Sex mit Mutter angeklagt

Verfasst: 26.02.2014, 15:00
von Cocolinth



Missbrauch ist immer männlich:


(Dank an lorenz von jungsforum.net für den Hinweis.)

Re: Bub(14) wegen Sex mit Mutter angeklagt

Verfasst: 26.02.2014, 18:04
von Madicken
Cocolinth hat geschrieben:Missbrauch ist immer männlich
Wird wohl nicht mehr allzu lange dauern, bis ein männlicher Säugling wegen inzestuösen Oralsex` an/mit den Brüsten seiner (wegen fehlgeleiteter/falsch verstandener Liebe seiner dadurch nicht zurechnungs-/zustimmungs(?)-sfähigen) Mutter "angeklagt" und zur Strafe an die (Uni-Sex!)Weichmacher-Plastik-Nuckel-Flasche verwiesen wird.


Der neue Slogan in Erziehungsratgeberbroschüren lautet dann:

"Wehret den Anfängen!"

Re: Bub(14) wegen Sex mit Mutter angeklagt

Verfasst: 26.02.2014, 23:30
von Jinora
Ich habe das schon einmal geschrieben, aber was soll man mit solchen Zwei-Zeilen-Artikeln anfangen? Ohne etwas detailliertere Einsicht in den Fall kann man sich doch überhaupt keine Meinung dazu bilden. Dann lieber gleich gar nicht berichten.

Re: Bub(14) wegen Sex mit Mutter angeklagt

Verfasst: 27.02.2014, 10:43
von Cocolinth
@ Jinora


Was Dich auch in diesen "zwei Zeilen" verblüffen sollte, ist, dass hier ein (nach U.N.- als auch britischer Definition) KIND Sex mit einem Erwachsenen hat -- aber der Erwachsene als das Opfer dargestellt wird.

Selbst, wenn man dem Erwachsenen keinen Tatvorsatz nachweisen kann, so kann ein Kind ja erst recht keinen Tatvorsatz haben... vorsätzlicher Sex? VOM KIND AUSGEHEND???


:shock: :? :roll:

Re: Bub(14) wegen Sex mit Mutter angeklagt

Verfasst: 27.02.2014, 17:43
von Fan_of_Eva
Hallo Zusammen

Die Schlagzeile würde niemals:

Mädchen (14) wegen Sex mit Vater angeklagt!!!

lauten. Da könnt ihr ganz sicher sein.

Fan of Eva

Re: Bub(14) wegen Sex mit Mutter angeklagt

Verfasst: 27.02.2014, 17:59
von Cocolinth
@ Fan_of_Eva


So isses nämlich.

Sexuelle Gewalt ist PER DEFINITION männlich. Immer.

Re: Bub(14) wegen Sex mit Mutter angeklagt

Verfasst: 27.02.2014, 18:25
von Jean Valjean
Und falls doch mal die Frau angeklagt wird, dann ist sie das Opfer der restriktiven Gesetzgebung, denn sie hat sich dummerweise in einen Jungen verliebt, der noch ein halbes Jahr unter der Schutzaltersgrenze liegt.