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Schon wieder: Verschärftes Sexualstarfrecht

Verfasst: 28.03.2014, 22:32
von asgl
Studien haben belegt, dass immer mehr Strafen kein Kind vor sexueller Gewalt schützen. Aber es ist ja schick, schon wieder mal die Strafen zu erhöhen:

Die Unionsfraktion will den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung verbessern. Sie präsentierte jetzt ein umfangreiches "Opferschutzpaket". Damit sollen "Lücken im Sexualstrafrecht" geschlossen werden. Das Paket besteht aus mehreren Teilen. Der stellvertretende Unionsfraktionschef Thomas Strobl sagte, mit den Änderungen solle das Strafrecht "an das digitale Zeitalter" angepasst werden.

Dazu sollen unter anderem die Vorschriften gegen das sogenannte Cyber-Grooming verschärft werden. Beim Cyber-Grooming nutzen Erwachsene die Anonymität des Internets, um Kinder zu kontaktieren - etwa, indem sie sich als Gleichaltrige ausgeben. In ihrem Paket verlangt die Unionsfraktion deshalb: "Wer gezielt Kinder und Jugendliche im Internet anspricht mit der Absicht, sexuelle Kontakte zu knüpfen oder Bilder zu erhalten, soll bestraft werden." Auch der Versuch müsse geahndet werden. Strobl sagte der Süddeutschen Zeitung, die jetzigen Regeln reichten nicht aus. Künftig müsse gelten: "Wer Kinder und Jugendliche im Internet anbaggert, um sexuelle Kontakte anzubahnen, muss bestraft werden."

Die Unionsfraktion reagiert auch auf den Fall Edathy. Die Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten habe gezeigt, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland die Strafbarkeit von Kindernacktbildern unterschiedlich einschätzten, heißt es in dem Unionspapier: "Eine Aufnahme, die in München strafbar ist, kann in Hamburg erlaubt sein." Dies müsse sich aus Gründen der Rechtssicherheit ändern. Die Union wolle deshalb den Handel mit allen Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen verbieten. Dies solle nicht nur für den gewerbsmäßigen Handel gelten, sondern auch für "darüber hinausgehende Praktiken" - wie etwa den Tausch in Internetbörsen. Aus der Sicht der jungen Opfer sei es schließlich egal, ob für die Nacktbilder Geld bezahlt werde oder nicht.

Strobl sagte, Eltern könnten "ihre Kinder selbstverständlich auch weiterhin nackt am Strand oder in der Badewanne fotografieren". Sie dürften aber weder Handel mit den Bildern betreiben, noch diese in Börsen gegen andere Nacktfotos tauschen. Schließlich müsse gelten: "Mit Bildern von nackten Kindern macht man in Deutschland keine Geschäfte."

Die Union will außerdem die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten gegen Minderjährige und andere Schutzbefohlene deutlich verlängern. Viele dieser Opfer sind erst nach langer Zeit in der Lage, gegen die Täter vorzugehen. Daher soll die Verjährung in diesen Fällen künftig nicht mehr mit dem 21., sondern frühestens mit dem 30. Lebensjahr einsetzen.

In ihrem Paket verlangt die Unionsfraktion auch einen besseren Schutz der Intimsphäre vor der Verletzung durch Bildaufnahmen. Bisher würden "unbefugt hergestellte Fotos des höchstpersönlichen Bereichs nur dann geschützt, wenn sie in einer Wohnung oder einem anderen besonders geschützten Raum" gemacht wurden, sagte Strobl. Wenn aber einer Frau beispielsweise in der U-Bahn unter den Rock fotografiert werde, sei das nicht strafbar. Dies sei "vor allem in Zeiten des Internets, in denen solche Bilder Millionen Menschen zugänglich gemacht werden können und praktisch nicht mehr zu löschen sind, nicht akzeptabel". Künftig soll es nach dem Willen der Union deshalb auch strafbar sein, "wenn jemand unbefugt ein Bild oder Video des Intimbereichs einer anderen Person im öffentlichen Raum aufnimmt".

Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf einige Änderungen im Sexualstrafrecht verständigt. Bundesjustizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela Schwesig (beide SPD) prüfen derzeit noch, welche Verschärfungen des Kinder- und Jugendschutzes sie für notwendig halten. Die jetzt von der Unionsfraktion erhobenen Forderungen gehen aber über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus.


QuAlle: http://www.sueddeutsche.de/politik/sexualstrafrecht-union-will-kinder-besser-schuetzen-1.1922706

Re: Schon wieder: Verschärftes Sexualstarfrecht

Verfasst: 28.03.2014, 22:57
von Cocolinth
asgl hat geschrieben:Künftig müsse gelten: "Wer [...] Jugendliche im Internet anbaggert, um sexuelle Kontakte anzubahnen, muss bestraft werden."
Hö hö hö! ^^

Dabei wird geflissentlich verschwiegen, dass die sexuellen Kontakte mit Jugendlichen, also mit Kindern über 13, an sich weiterhin 100% legal bleiben. :mrgreen:


Nur die Anbahnung mittels Internet soll künftig also unter Strafe stehen.


Ist ja drollig. Da merkt man mal echt, dass sich die Damen und Herren Unionler ja mal GANZ GRÜNDLICH in die Materie eingearbeitet haben! ^^
Die Union wolle deshalb den Handel mit allen [ :!: ] Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen verbieten. Dies solle nicht nur für den gewerbsmäßigen Handel gelten, sondern auch für "darüber hinausgehende Praktiken" - wie etwa den Tausch in Internetbörsen. Aus der Sicht der jungen Opfer sei es schließlich egal, ob für die Nacktbilder Geld bezahlt werde oder nicht.
XD!!

Mit einem Schlag wird mindestens die Hälfte aller
  • Baby-Pflegemittel-Werbung
  • Sexualkunde-Materialien inkl.
    • Bio-Büchern sowie
    • den BRAVO-Dr.-Sommer-Seiten


zu strafbarem, kinderpornografischem Material, das Kinderseelen tötet...


Glückwunsch! :o

Re: Schon wieder: Verschärftes Sexualstarfrecht

Verfasst: 29.03.2014, 01:17
von asgl
Wie ist das eigentlich, wenn eine knapp 13yo. MICH anbaggert... muss Sie dann auch in den Knast???



Liebe Grüße
asGL

Re: Schon wieder: Verschärftes Sexualstarfrecht

Verfasst: 29.03.2014, 01:25
von Mitleser
Nein, Du, wenn Du darauf eingehst. Sie ist laut Gesetz ja noch sexuell unmündig und weiß nicht, was sie tut...

Re: Schon wieder: Verschärftes Sexualstarfrecht

Verfasst: 29.03.2014, 02:07
von medic
Also dürfen dann Kinder nur noch von ihren Eltern, Verwandten und Bekannten durch Nacktaufnahmen missbraucht werden, welche sie dann beim nächsten Familientreffen rumreichen. Wozu macht man eigentlich Fotos? Oder geht es darum den Kindern die Möglichkeit zu geben, ihre Nacktmodellaufnahmen mit 18 dann Volkswirtschaftlich in bare Münze umzuwandeln bzw. Sammelkarten zu tauschen? Naja heutzutage hat man ja Festplatten. Darf ich eigentlich dann ein Nackedeiposter von mir selbst in den Flur hängen? Also ich würde es machen. Darf eine Druckerei das dann überhaupt anfertigen? Wie soll ich eigentlich beweisen, dass ich der kleine süße Junge auf dem Bild bin?

Niemand darf wissen wie nackte Kinder und Jugendliche aussehen, außer er macht sich selbst welche. Vorallem Kinder nicht. Jawoll ja. Und wenn dann sollen sie sich Geschwisterchen machen. Ist dann so wie Kinderüberaschung.

Re: Schon wieder: Verschärftes Sexualstarfrecht

Verfasst: 29.03.2014, 09:08
von forgottenidentity
Für mich sind das wiedermal Gesetze wie man darf sich nicht den Arsch abwischen...
Einfach nur damit jeder der mal mit nem Kind textet was illegales macht...
Also ich werde das meiner Freundin erzählen udn sagen das es jetzt schon illegal ist wenn wir chatten da könnten wir ja auch gleich sex haben.

Re: Schon wieder: Verschärftes Sexualstarfrecht

Verfasst: 29.03.2014, 09:37
von Luna
Ich Frage mich ja was danach gefordert wird. GLF-Verbot?
Der Pädophilenschänder hat geschrieben:Wer im Internet Foren für Pädophile besucht muss bestraft werden.

Re: Schon wieder: Verschärftes Sexualstarfrecht

Verfasst: 29.03.2014, 17:35
von Ovid
Cocolinth hat geschrieben: Dabei wird geflissentlich verschwiegen, dass die sexuellen Kontakte mit Jugendlichen, also mit Kindern über 13, an sich weiterhin 100% legal bleiben. :mrgreen:
Ich frage mich auch, was denn bitte alles als Anbahnung gelten soll?
Gilt schlichts jede Internetkommunikation dann schon als Anbahnung, wenn man irgendwann später mal irgendwie Sex hat?
Oder nur, wenn man sich über das Internet explizit für Sex verabredet? Dann lädt man eben nur ins Kino oder auf ein Essen ein...
Oder man verabredet sich in einem Telefonat pder per Post für Sex. :lol:
Also irgendwie... :?

Re: Schon wieder: Verschärftes Sexualstarfrecht

Verfasst: 29.03.2014, 18:06
von Mitleser
Ovid hat geschrieben:Gilt schlichts jede Internetkommunikation dann schon als Anbahnung, wenn man irgendwann später mal irgendwie Sex hat?
Oder nur, wenn man sich über das Internet explizit für Sex verabredet? Dann lädt man eben nur ins Kino oder auf ein Essen ein...
Ich bin zwar in diesem Thema nicht wirklich fit, aber wenn man sich mal anschaut, wie Erwachsene das handhaben, dann sehe ich da eigentlich auch nie was von expliziten "Anbahnungen". Da trifft man sich eben im Kino, geht zusammen essen, und kommt dann noch auf einen Kaffee mit in die Wohnung des anderen. Danach sitzt man noch eine Weile auf dem Sofa, und irgendwann landet man dann womöglich auch im Bett.

Aber es muss ja nicht gleich soweit gehen, vielleicht ist nach dem Essen oder nach dem Kaffee auch schon Schluss. War's jetzt trotzdem eine "Anbahnung", oder einfach nur ein netter Abend? Sind Erwachsene bei jedem derartigen Treffen nur auf Sex aus, oder könnte es vielleicht sein, dass sie einfach nur das Zusammensein genießen wollen?

Re: Schon wieder: Verschärftes Sexualstarfrecht

Verfasst: 29.03.2014, 19:17
von Jean Valjean
Wenn sich also zwei Jugendlich per WhatsApp verabreden und dann Sex haben, ist das also eine Straftat.

Per SMS wäre die ganze Sache legal gewesen.

Glanzleistung, GroKo

Re: Schon wieder: Verschärftes Sexualstarfrecht

Verfasst: 29.03.2014, 19:33
von Cocolinth



So oder so:


Es wird spannend, wie die Spezis DAS Vorhaben in ein konkretes Strafgesetz gießen wollen. :mrgreen:


Noch ist das ganze ja bloß ein fiebriger Wunschzettel. Auch von mir, übrigens. Denn ich bin schon vor langem zur Ansicht gekommen:

  • Es gibt wohl nichts, was unseren Gegnern so sehr schadet wie eine rigorose Realisierung ihrer Vorhaben.


"Kinderschützer" sind gefährliche, fundamentalistische, faschistoide bis bekennend faschistische SPINNER. Geben wir ihnen JEDE GELEGENHEIT, das zu demonstrieren.

:wink: :twisted:

Re: Schon wieder: Verschärftes Sexualstarfrecht

Verfasst: 29.03.2014, 22:33
von Kumatora
Ich finde das Gesetz nicht so schlecht.

Die Verbreitung von Nackt-Bildern ist ja noch erlaubt, nur Tausch ist verboten:
[quote=Wikipedia]Tausch ist eine rechtswirksame gegenseitige Übertragung von Waren, Dienstleistungen und/oder Werten zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen. Ein Tausch wird abgegrenzt von der Gabe und von der Schenkung durch das jeweils einseitige aktive Handeln aus eigenen Motiven.[/quote]

Und mit Kindern zu Chatten ist auch nicht verboten, wenn es nicht mit der Absicht, sexuelle Kontakte zu knüpfen oder Bilder zu erhalten geschieht, was zumindest ich nicht tun würde.

Re: Schon wieder: Verschärftes Sexualstarfrecht

Verfasst: 30.03.2014, 01:58
von Ovid
Kumatora hat geschrieben: Und mit Kindern zu Chatten ist auch nicht verboten, wenn es nicht mit der Absicht, sexuelle Kontakte zu knüpfen oder Bilder zu erhalten geschieht, was zumindest ich nicht tun würde.
Für andere sieht das so aus:
Du bist pädophil und du chattest mit Kindern? Ganz klarer Fall von der Anbahnung von sexuellem Missbrauch. Ab ins Gefängnis mit dir! :wink:

Oder das ist dann wieder Grauzonen-Grooming laut Staatsanwaltschaft. Denn, wer schon legal so viel mit Kindern chattet, der macht mit Kindern bestimmt auch illegale Sachen! Ist doch logisch?!
Dann musst du nur noch SPD-Mitglied werden und alle sind empört, dass das noch nicht verboten ist. Dann haben wir wieder eine neue Gesetzeslücke! :mrgreen:

Glaub mal gar nicht, dass du Unschuldslamm spielen kannst. Denn auf dich haben sie es auch abgesehen. Alles, was dich nicht hinter Gittern bringt oder im Rahmen von verschiedenen Therapien und anderen sozialen Mechanismen kontrolliert, ist eben eine Gesetzeslücke oder ein anderweitiger gesellschaftlicher Missstand.