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StA gibt zu: Edathys DVDs waren LEGAL! Trotzdem Anklage!

Verfasst: 17.07.2014, 18:06
von Cocolinth


[Hausdurchsuchungs-]Funde irrelevant

Die 31 [kinderpornografischen] Filme und Fotosets aus Kanada [...], die [Edathy] erst ins Visier der Fahnder gebracht hatten, spielten [inzwischen] keine Rolle mehr. „Die Anklage betrifft nicht das kanadische [Kinderporno-]Material“, sagte Staatsanwältin Karin Söfker dem Tagesspiegel. Das Bundeskriminalamt hatte Edathy 2012 auf der Käuferliste eines einschlägigen [Kinderporno-]Versandhandels in Kanada entdeckt und Ermittlungen aufgenommen. [...] die Polizei durchsuchte [Edathys] Wohnung und Büros [...]. Auf den dort zunächst sichergestellten Nacktaufnahmen waren keine expliziten sexuellen Handlungen zu sehen. Experten stuften sie daher als [Kinderporno-]Kategorie II ein [...].


Verteidiger beschwert sich in Karlsruhe

Edathys Verteidiger zweifelt [nun umso mehr] die Rechtmäßigkeit der Razzien und Beschlagnahmen an. Die zunächst in Rede stehenden Fotos hätten keinen Anfangsverdacht auf Kinderpornografie begründen und weitere Ermittlungen auslösen dürfen. Der Anwalt hat deswegen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. [...]
:arrow: http://www.tagesspiegel.de/politik/ankl ... 12626.html
[Nun] soll [Edathy außerdem] im Internet Fotos und Videos mit kinderpornografischem Inhalt heruntergeladen haben. [...]

Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Anklage [...] auf Links zu kinderpornografischen Internetseiten. Diese waren in einer Sicherungskopie der Daten seines Laptops aus dem Bundestag gefunden wurden. Den Computer hatte Edathy im Februar als gestohlen gemeldet.
:arrow: http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 81469.html





(Dank an eagle1982 von jungsforum.net für den Hinweis.)

Re: StA gibt zu: Edathys DVDs waren LEGAL! Trotzdem Anklage!

Verfasst: 17.07.2014, 23:26
von Dani
Na und????

Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass alle Maßnahmen gegen ihn unrechtmäßig waren und sich alle bei ihm perönlich entschuldigen würden :rotfl: und ihn sonst wie entschädigen würden :rotfl: :

was bleibt ist der "bittere Nachgeschmack", mit dem Monsieur E. sein Leben teilen muss, wo auch immer er sich aufhalten mag.... Da wird er wahrscheinlich auch weiterhin bleiben!

Es ist für ihn eh schon alles im Eimer!!!
Das würde vielleicht nur noch etwas für zukünftige Verdachtsfälle bei anderen "schlimmen Pädos" nützen! Aber auch nur VIELLEICHT!

Re: StA gibt zu: Edathys DVDs waren LEGAL! Trotzdem Anklage!

Verfasst: 17.07.2014, 23:55
von Cocolinth
Dani hat geschrieben:wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass alle Maßnahmen gegen ihn unrechtmäßig waren und sich alle bei ihm perönlich entschuldigen würden [...] und ihn sonst wie entschädigen würden
DAS wär mal geil! :o

Was glaubst Du, was dann hier los wäre? Das hätte sogar echtes Bürgerkriegspotenzial! :-)

Re: StA gibt zu: Edathys DVDs waren LEGAL! Trotzdem Anklage!

Verfasst: 18.07.2014, 11:59
von Dani
Dann hoffe ich mal, dass das Bundesverfassungsgericht sich noch 4-5 Wochen Zeit läßt; möchte das auch alles mitbekommen :D
Aber die machen ja bestimmt auch Sommerferien und es sind ja sowieso etwas langsamere Menschen, die da wohlüberlegt entsheiden müssen..... :roll:

Ich drück mal die Daumen, dass das Urteil mal endlich in unserem Sinne ausfallen mag (würde mich zwar extem wundern, aber vielleicht hat sich ja etwas geändert).

So Coco, die Glückskeks-Fee ist jetzt mal weg! Kannst ja jetzt einen anderen Kandidaten "ärgern" :lol:
Adieu

Re: StA gibt zu: Edathys DVDs waren LEGAL! Trotzdem Anklage!

Verfasst: 18.07.2014, 19:56
von asgl
Leider hat sich unser Beh-Geh-Ha in letzter Zeit mehrfach dazu hinreißen lassen zu urteilen, dass auch durch unrechtmäßige Durchsuchung beschlagnahmte Materialien als Beweismittel im Prozeß zugelassen sind.

Vielleicht schaffen es Edathy's Anwälte, endlich mal vom BVerfGe oder dem Europäischen insoweit durchzusetzen, dass illegale Ermittlungsergebnisse unverwertbar sind (wie in Amerika wohl schon immer).


Was mich an der ganzen Angelegenheit noch wundert ist, dass die Anklage zum LANDgericht eingereicht wurde, obwohl doch Höchststrafe für den Kipo-Besitz (so wie sie ihn angeklagt haben) doch 2 Jahre beträgt. Scheint auch so ne Masche zu sein, um am Ende den Rechtsweg zu verkürzen.



Liebe Grüße
asGL

Re: StA gibt zu: Edathys DVDs waren LEGAL! Trotzdem Anklage!

Verfasst: 19.07.2014, 01:09
von asgl
Edathys Anwalt sieht "keine tragfähige Grundlage" für Prozess

Bisher hat er die Vorwürfe stets zurückgewiesen und allein den Kauf nicht strafbarer Bilder von nackten Jugendlichen eingestanden. Dabei bleibt es offenbar. Sein Berliner Anwalt Christian Noll teilte mit: "Nach unserer Auffassung bildet die Anklageschrift keine tragfähige Grundlage für einen Prozess." Der verschwundene Laptop spielte für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Grunde keine Rolle. Denn offenbar fanden die Ermittler auch ohne das Gerät heraus, wofür Edathy den Computer genutzt hatte. Sie rekonstruierten anhand der vom Bundestag gespeicherten Verbindungsdaten, welche Internetseiten Edathy aufgerufen hatte.

Verbindungsdaten enthalten keine Inhalte, sagen jedoch sehr viel über Benutzer aus: Mit wem hat der User wann kommuniziert? Auf welchen Websites ist er gewesen? Mit Berufung auf einen internen Bericht des niedersächsischen Landeskriminalamts (LKA) hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber schon vor einigen Wochen berichtet. Mindestens 21 Bilddateien mit strafbaren Pornos soll Edathy demnach heruntergeladen haben.

Offiziell teilte die Staatsanwaltschaft nun mit, er habe über seinen Bundestags-Laptop in der Zeit vom 1. bis 10. November des vergangenen Jahres an sechs Tagen kinderpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen.