Für angebliche Sexerei blutet man bis zum Jüngsten Gericht.
Verfasst: 17.12.2016, 19:53
Durch die Lobby von vermeintlichen Kinderschützern und irrationalen F****n wurden die Verjährungsvorschriften bei Kindesmissbrauch so weit gedehnt, dass Kindesmissbrauch beinahe wie Mord nie verjährt. In Deutschland zum Beispiel beginnt die ohnehin lange Verjährungsfrist erst ab einem Oma-Alter des angeblichen Opfers zu laufen; bis zum Ablauf ist der angebliche Täter dann schon tot oder liegt in seinen letzten Zügen.
Das hat zur Folge: Bis kurz vor den Antritt vor das Jüngste Gericht kann ein angebliches Opfer nach noch so vielen Jahren den angeblichen Täter anschwärzen und ihm einen Strafprozess aufbrummen.
Einen derart grotesken Fall gibt es derzeit in England:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 26258.html
Das ist kein Mauerschütze und auch kein SS-Wärter aus Auschwitz. Auch kein Vergewaltiger oder Mörder.
Nach über 33 Jahren...
- DREIUNDDREIßIG Jahren! -
... soll hier eine "Tat" aufgeklärt worden sein.
OK, der alte Mann ist selten dämlich, dass er ein Teilgeständnis abgelegt hat.
Ich hätte gerne gesehen, wie man ohne das Teilgeständnis eine solche Tat nach 33 Jahren noch aufklären wollte.
Das, was die Fotzokratinnen als Sieg feiern würden, ist ein Abgesang auf den Rechtstaat. Bei Sexerei läuft es sowieso schon darauf hinaus, dass das einzige Beweismittel gegen den Beschuldigten die Behauptung des angeblichen Opfers ist. Dann guckt irgendein Psychologe in seine Glaskugel, fabuliert über den Wahrheitsgehalt der Aussage des angeblichen Opfers und kommt je nach Anzahl getrunkener Rotweingläser zu irgendeinem Ergebnis, dem der Richter hinterher springt.
Wie will man so etwas Irres nach 33 Jahren noch sinnvoll durchführen? Was soll das mit der endlosen Verjährungszeit?
Das hat zur Folge: Bis kurz vor den Antritt vor das Jüngste Gericht kann ein angebliches Opfer nach noch so vielen Jahren den angeblichen Täter anschwärzen und ihm einen Strafprozess aufbrummen.
Einen derart grotesken Fall gibt es derzeit in England:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/b ... 26258.html
Das ist kein Mauerschütze und auch kein SS-Wärter aus Auschwitz. Auch kein Vergewaltiger oder Mörder.
Nach über 33 Jahren...
- DREIUNDDREIßIG Jahren! -
... soll hier eine "Tat" aufgeklärt worden sein.
OK, der alte Mann ist selten dämlich, dass er ein Teilgeständnis abgelegt hat.

Das, was die Fotzokratinnen als Sieg feiern würden, ist ein Abgesang auf den Rechtstaat. Bei Sexerei läuft es sowieso schon darauf hinaus, dass das einzige Beweismittel gegen den Beschuldigten die Behauptung des angeblichen Opfers ist. Dann guckt irgendein Psychologe in seine Glaskugel, fabuliert über den Wahrheitsgehalt der Aussage des angeblichen Opfers und kommt je nach Anzahl getrunkener Rotweingläser zu irgendeinem Ergebnis, dem der Richter hinterher springt.
Wie will man so etwas Irres nach 33 Jahren noch sinnvoll durchführen? Was soll das mit der endlosen Verjährungszeit?