Penisbilder! Scrotumbilder! Sofort!
Verfasst: 08.03.2018, 07:45
Mehr Penisbilder will man von einem Cop, der mit einer 13yo gechattet hat.
Udo Vetter schreibt:
"Dieser Beschluss dürfte keine lange Haltbarkeit haben. Die Menschenwürde gilt auch für Verdächtige einer Straftat, und zwar uneingeschränkt. Fotos des Geschlechtsteils, schon gar nicht im erigierten Zustand, können nach meiner bescheidenen Meinung nicht erzwungen werden – wenn man eben diese Menschenwürde nicht völlig über Bord wirft. Fotos des nicht erigierten Penisses, die man vielleicht noch irgendwie als zulässig betrachten könnte, sind aber als solche kaum für die Zwecke des Erkennungsdienstes „erforderlich“, wie es § 81b StPO ausdrücklich verlangt. Und zwar schon ganz einfach deswegen, weil die Versender der Bilder in 99,9 % der Fälle ganz sicher nicht als Schlappschwanz dastehen wollen. (Aktenzeichen 3 L 95/18)"
Die MOZ schreibt:
"Obwohl der Beamte noch nicht verurteilt ist, muss er mit Blick auf die große Wiederholungsgefahr und das möglichen weiteren Opfern drohende erhebliche Leid intensive Ermittlungen dulden.
...
Im Leitsatz des am Dienstag veröffentlichten Beschlusses heißt es, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen sei. Erhöhte Rückfallgefahr inklusive. „Dies gilt auch und gerade bei einem Polizeibeamten, bei dem die Anlasstat auf eine pädophil-sexuelle Neigung hindeutet und der die Anlasstat von seinem Dienstrechner mit dem Risiko der jederzeitigen Entdeckung begangen hat.“
...
Gleichwohl sei bei solchen Tätern durchaus zu befürchten, dass sie auch Bilder von ihrem Intimbereich verschicken, hieß es. Daher sei die erkennungsdienstliche Erfassung des Geschlechtsteils auch im Hinblick auf mögliche Folgetaten wegen der großen Rückfallgefahr bei Sexualstraftätern ausreichend begründet."
Aus dem Beschluss:
"die Unschuldsvermutung gilt im Zusammenhang mit präventiv-polizeilichen Maßnahmen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 – 1 BvR 2257/01 –, NJW 2002, 3231)."
@corte: Knutscha. Alles wird gut.
Udo Vetter schreibt:
"Dieser Beschluss dürfte keine lange Haltbarkeit haben. Die Menschenwürde gilt auch für Verdächtige einer Straftat, und zwar uneingeschränkt. Fotos des Geschlechtsteils, schon gar nicht im erigierten Zustand, können nach meiner bescheidenen Meinung nicht erzwungen werden – wenn man eben diese Menschenwürde nicht völlig über Bord wirft. Fotos des nicht erigierten Penisses, die man vielleicht noch irgendwie als zulässig betrachten könnte, sind aber als solche kaum für die Zwecke des Erkennungsdienstes „erforderlich“, wie es § 81b StPO ausdrücklich verlangt. Und zwar schon ganz einfach deswegen, weil die Versender der Bilder in 99,9 % der Fälle ganz sicher nicht als Schlappschwanz dastehen wollen. (Aktenzeichen 3 L 95/18)"
Die MOZ schreibt:
"Obwohl der Beamte noch nicht verurteilt ist, muss er mit Blick auf die große Wiederholungsgefahr und das möglichen weiteren Opfern drohende erhebliche Leid intensive Ermittlungen dulden.
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Im Leitsatz des am Dienstag veröffentlichten Beschlusses heißt es, dass bei einem Sexualdelikt regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters auszugehen sei. Erhöhte Rückfallgefahr inklusive. „Dies gilt auch und gerade bei einem Polizeibeamten, bei dem die Anlasstat auf eine pädophil-sexuelle Neigung hindeutet und der die Anlasstat von seinem Dienstrechner mit dem Risiko der jederzeitigen Entdeckung begangen hat.“
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Gleichwohl sei bei solchen Tätern durchaus zu befürchten, dass sie auch Bilder von ihrem Intimbereich verschicken, hieß es. Daher sei die erkennungsdienstliche Erfassung des Geschlechtsteils auch im Hinblick auf mögliche Folgetaten wegen der großen Rückfallgefahr bei Sexualstraftätern ausreichend begründet."
Aus dem Beschluss:
"die Unschuldsvermutung gilt im Zusammenhang mit präventiv-polizeilichen Maßnahmen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2002 – 1 BvR 2257/01 –, NJW 2002, 3231)."
@corte: Knutscha. Alles wird gut.