§44 StGB
Verfasst: 14.03.2019, 20:56
Droht das Fahrverbot auch bei Straftaten von Doppelehe bis Beleidigung?
Zusatzfrage: WTF ist das "Anti-Pädobär-Team(APT)"?
Zusatzfrage: WTF ist das "Anti-Pädobär-Team(APT)"?
Bedeutet das, dass eine Person die keinen Führerschein besitzt in den Knast geht, während eine Person, die die selbe Straftat begangen hat aber über einen Führerschein verfügt auf freiem Fuß bleibt?[...] kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Betracht, wenn [...] hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann.
Ja:Gast hat geschrieben:Droht das Fahrverbot auch bei Straftaten von Doppelehe bis Beleidigung?
Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann.