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BGH zu Tatfolgen

Verfasst: 29.08.2019, 19:17
von Gast
4 StR vom 194/19 30. Juli2019 wegen sexuellen Missbrauchs vonKindern u.a. "(...) Kann das Gericht keine sicheren Feststellungen über Folgen der Tat treffen, darf sich dies nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken.
Eine zum Nachteil des Angeklagten auf bloße Vermutungen hinsichtlich möglicherweise auftretender Spätfolgen der Tat gestützte Strafzumessung ist unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7.Januar 1997–4StR601/96,NStZ 1997, 336, 337; vom 7.Juli 1998 und vom 20.August 2003, jeweils aaO).