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Cybergrooming und Kinderschutz – Rechtsbelehrung Folge #72

Verfasst: 23.01.2020, 13:17
von Kompass
Cybergrooming und Kinderschutz – Rechtsbelehrung Folge #72
Jura Podcast mit Marcus Richter und Thomas Schwenke
Gast: Pozilist Rüdiger Gabriel-Thomas



Ich bin fassungslos wie viele minderjährige Täter es gibt. Fast 50%! Tendenz stark steigend.


§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer...

3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.

Am Ende betrifft mich das Thema nicht direkt, weil ich kein cyberpedo sondern eher ein realpedo bin und missbrauch keinen Raum hat. Also nicht hypersexualisiert. :)
Es stört mich aber, dass da eine Generation heranwächst, die sehr früh negativ mit der Polizei in Kontakt geraten kann, die ihre Handys "einsammelt" (euphemistischer Neusprech) und in ihrer Identitätsfindung gehemmt wird. Das gleiche haben Pädos vpr Jahrzehnten schon Mal so behauptet und langsam glaube ich,dass da etwas dran sein könnte.
Immerhin sinkt mit neuen Normen die Wahrscheinlichkeit für mich für fälschlich eingesammelt zu werden.

Re: Cybergrooming und Kinderschutz – Rechtsbelehrung Folge #72

Verfasst: 23.01.2020, 23:09
von Lavinia Halbritter
Cybergrooming sei laut Strafgesetzbuch bereits strafbar, heißt es im Gesetzentwurf. Der Straftatbestand greife jedoch dann nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber zum Beispiel mit einem Erwachsenen kommuniziert. Denn der Versuch, also auch Fälle, in denen ein Täter auf ein „Scheinkind“ einwirkt, sei nicht strafbar.

Der strafrechtliche Schutz von Kindern müsse jedoch auch dann effektiv sein, [...], wenn Täter, [...], versuchen, missbräuchlich auf Kinder einzuwirken. Hier könne es für eine Strafbarkeit des Täters nicht davon abhängen, ob das von ihm über das Internet kontaktierte Tatopfer seinen Vorstellungen entsprechend tatsächlich ein Kind ist oder nicht.
Kinder müssen auch dann geschützt werden wenn sie keine Kinder sind?! Echtjetzt. Das kann sich doch niemand ausdenken, sowas.
Für die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs (19/13836) votierten in dritter Beratung die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD.
Glückwunsch übrigens an alle Pädos die eine dieser Parteien gewählt haben. Ihr habt euch damit selbst einen Schlag ins Gesicht verpasst.
Und wer jetzt meint: Das betrifft mich nicht, ich bin doch brav. Dem sage ich: Unschuld schützt vor Strafe nicht.

Re: Cybergrooming und Kinderschutz – Rechtsbelehrung Folge #72

Verfasst: 24.01.2020, 01:10
von beobachter
Glückwunsch an alle Pädos, die die drei Parteien gewählt haben, die zwar FÜR das Gesetz sind, deren AbgeordnetInnen jedoch nicht die EierStöcke in der Hose haben, auch entsprechend zu stimmen:

Externen Link gelöscht.
"ENTHALTEN haben sich die Frakionen von FDP, Linke und Grünen."

Re: Cybergrooming und Kinderschutz – Rechtsbelehrung Folge #72

Verfasst: 24.01.2020, 02:58
von Xerxes
Hm dann hab ich ja Glück ich hab keinen davon gewählt und ich Chats wo ich auf Minderjährige treffen könnte bin ich nicht unterwegs. :D

Re: Cybergrooming und Kinderschutz – Rechtsbelehrung Folge #72

Verfasst: 25.01.2020, 21:32
von Jesus
Toll ich wäre Internet muss weiter am Spielplatz lauern, wäre es doch nur nicht so kalt und mehr Kinder da, die hocken ja alle am Rechner

Re: Cybergrooming und Kinderschutz – Rechtsbelehrung Folge #72

Verfasst: 26.01.2020, 21:57
von M. von Gersdorff
Das ist pure Blasphemie, ich werde diesen Beitrag melden ! Gotteslästerung ist ein Sünde !

Re: Cybergrooming und Kinderschutz – Rechtsbelehrung Folge #72

Verfasst: 27.01.2020, 21:46
von Horizonzero
Melden - vermutlich im Gebet? Ansonsten Strich mach ...

Re: Cybergrooming und Kinderschutz – Rechtsbelehrung Folge #72

Verfasst: 30.01.2020, 18:05
von Lügenpresse
Viel Spaß beim Melden, bei Erfolg noch mal melden !