Jonny hat geschrieben:Wer setzt eigentlich die Grenze ..
Gesetzlich gesehen ist diese recht willkürlich gesetzt und daher in den verschiedenen Staaten unterschiedlich. In Deutschland ist das Schutzalter gestaffelt. Bis 14 Jahren gilt das absolute Schutzalter und die Menschen werden als Kinder angesehen. Dann als Jugendliche besteht ein besonderer Schutz bis 16 und etwas gelockerter bis 18. Und erst ab da an, zählst Du dann für Dich und Deinem Leben als komplett verantwortlich. Und eine Besonderheit ist noch, dass Du in Deutschland bis zum vollendeten 21. Lebensjahr nach dem Jugendstrafrecht beurteilt wirst.
Entwicklungspsychologisch gesehen gelten Kinder bis zum Beginn der Pupertät. Bei Mädchen so mit 10/11 und bei Jungs so mit 12/13. Und während der Pupertät, die in Phasen erst ungefähr mit 24/25 Jahren erst vollständig abgeschlossen ist, zählst Du als Jugendliche.
Und allein in den USA kann man die doppelmoralistische Haltung der Menschen am deutlichsten erkennen, die sich den "Schutz der Kinder" auf die Fahnen schreiben. Während es in sexuellen Angelegenheiten nicht alt genug sein kann, weil es ja nicht fähig ist, seine Gefühle zu erkennen und zu benennen, ist es für Bestrafungen nicht jung genug, so das 10jährige in Handfesseln abgeführt und nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden.
Zudem ist es auch "dramatischer" in Fällen von Missbrauch von Kindern zu sprechen, weil Jugendliche dann doch schon als "Mündiger" gesehen werden und die Gesellschaft nicht so schnell emotionalisiert werden kann.
Jonny hat geschrieben:
Sollte man daher nicht von Fall zu Fall entscheiden wie reif ein Jugendlicher oder Kind ist?
Das sieht das Strafrecht nicht wirklich vor. Aber es wird schon versucht es zu handhaben.
Alois plädiert deshalb, das Schutzalter auf 14 Jahre zu senken. Momentan beträgt das Schutzalter in der Schweiz 16 Jahre. Wenn ein Erwachsener sexuelle Handlungen mit einem Unter-16-Jährigen hat, macht er sich strafbar. Alois findet das zu hoch.
Diese Sätze brachten Nicole so auf, dass sie stundenlang in ihrer Wohnung auf und ab ging, um wieder runterzukommen. Trotz der Wut spricht Nicole in einem ruhigen, aber bestimmten Ton: «Es macht mich wütend, wenn ein Straftäter seine Taten so schönredet. Er tut, als ob das Kind selber schuld wäre an seinem Missbrauch.»
Ein Kind, auch ein 14-Jähriges, sei noch gar nicht fähig, eine Entscheidung für oder gegen sexuelle Handlungen zu treffen und «Nein» zu sagen. «Es ist immer der erwachsene Täter, der die Entscheidung fällt», sagt Nicole. «Als missbrauchtes Kind denkst du dann aber, du machst etwas falsch, schämst dich und trägst so schwer am Geheimnis, das dir der Missbraucher aufbürdet.»
Was ihr passiert ist, finde ich schlimm und gehört wirklich verboten. Aber nun im Umkehrschluss daraus zu machen, dass es KEINE Beziehung geben könnte, die nicht schadet, ist dann eine typische Handlung, die auch von "vermeintlichen Kinderschützern" immer wieder vorgetragen wird. Weil sie es so empfindet, kann es ja gefälligst kein anderes "Opfer" es anders empfinden.
Und wenn doch, hat die Psychologie dafür ein schönes Wort erfunden. "Wahrnehmungsverzerrung" Denn damit kann ich alles erklären, was ich nicht wahrhaben will.
Eine individuelle Handhabung würde bedeuten, sich mit den einzelnen Fällen auseinander zu setzen und auch den Kindern und Jugendlichen eine Mitsprache zu gewähren und ihnen sogar Fähigkeiten der Selbstwahrnehmung zu gewähren. Wollen wir das? Oder riskieren wir damit nicht eine Art von Verlust der Kontrolle über unsere Kinder und Jugendlichen?