Nacktbilder
Verfasst: 22.02.2021, 19:20
Keine Nacktbilder einfach so
Das Gefahrenabwehrrecht der einzelnen Länder ist nicht wichtig? Gilt die Entscheidung für alle Polizisten?
LawblogDas Landgericht Wuppertal hat entschieden, dass im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Vergewaltigung keine Nacktaufnahmen des Beschuldigten angefertigt werden dürfen (LG Wuppertal, Beschl. v. 12.01.2021 – 24 Qs 10/20). Zwar erlaubt § 81b StPO die Anfertigung von Lichtbildern und Fingerabdrücken eines Beschuldigten, soweit es für die Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens oder für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig ist; das Landgericht ging aber hier davon aus, dass diese Notwendigkeit eben nicht gegeben war.
Das Gefahrenabwehrrecht der einzelnen Länder ist nicht wichtig? Gilt die Entscheidung für alle Polizisten?