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hab da mal ne frage

Verfasst: 24.10.2009, 14:46
von Anonym
Hallo erstmal :)

Also ich hab da mal ne frage ich hoffe ihr kennt euch damit aus

also im juli hatte ich eine gerichtsverhandlung!
Das urteil ist 3 jahre bewährung und 300 arbeitsstunden die ich inerhalb 4 monat ableiten muss mir wurde noch gesagt das ich eine bewährungshelferin bekomme!!!!!
habe bis jetzt ein brief bekommen URTEIL!! wo drin steht das ich auf bewährung bin blablabla aber steht nix von arbeitsstunden drin! und hab bis jetzt noch keine bewährungshelferin bekommen meine frage ist jetzt ob ich noch auf ein beschluss warten muss oder muss ich mir selber eine bewährunshelferin suchen und schon die arbetsstunden anfangen was bisschen komisch wäre ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen :)

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 24.10.2009, 14:55
von Horizonzero
Hallo anonym,

natürlich kannst Du Dich in deiner Stadt informieren wo die Bewährungshilfe ihre Räumlichkeiten hat und Dich dort persönlich vorstelle. Dies würde ein positives Licht auf Dich werfen. Ansonsten bekommst Du in absehbarer Zeit einen Brief von denen in dem Du zu einem Gespräch gebeten wirst.
Diese Gespräche werden dann halt 3 Jahre alle paar Wochen stattfinden.
Das die Arbeitsstunden im Urteil, aber nicht in der schriftlichen Fassun des Urteils stehen ist seltsam. Geh mal davon aus das die das aber nicht vergessen -
Gruß Rainer

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 24.10.2009, 15:01
von Anonym
Danke Horizonzero

Das hab ich ja schon getan mich bei der bewährungshilfe angerufen und die "nette" das sie mit meinem namen nix anfangen kann -.-

Was mir sorgen macht sind die arbeitsstunden weil der richter meinte ich hätte 4 monate zeit! Aber ab WANN seid dem gerichtstermin oder wenn ich den beschluss bekomme und ne bewährunshelferin bekomme :?

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 24.10.2009, 15:32
von Kuschelbaer
Du hast 3 Jahre auf Bewährung bekommen?

Bewährung gibt es doch nur bis maximal 2 Jahre Gefängnis, oder
irre ich mich da?






Ich bleib dabei Kinder an die Macht

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 24.10.2009, 15:37
von Anonym
6 monate auf 3 jahre

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 24.10.2009, 15:50
von Perma
Kuschelbaer hat geschrieben:Du hast 3 Jahre auf Bewährung bekommen?

Bewährung gibt es doch nur bis maximal 2 Jahre Gefängnis, oder
irre ich mich da?
Du irrst.

Die Bewährungszeit muss mindestens 2 Jahre und darf maximal 5 Jahre betragen.

Das was Du meinst, ist die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung. Dabei darf die zu verhängende Freiheitsstrafe maximal 2 Jahre betragen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/56.html und folgende.

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 24.10.2009, 21:01
von Kuschelbaer
Perma hat geschrieben:
Du irrst.

Die Bewährungszeit muss mindestens 2 Jahre und darf maximal 5 Jahre betragen.

Das was Du meinst, ist die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung. Dabei darf die zu verhängende Freiheitsstrafe maximal 2 Jahre betragen.

Das hab ich doch so gemeint



War halt schlecht geschrieben von Anonym
Ich hab es so verstanden das er 3 Jahre Freiheitsstrafe bekommen hat die auf Bewährung ausgesetzt ist.
Was ja nicht ginge da ab 2 Jahren keine Bewährung mehr möglich ist.

Er hat es ja jetzt besser geschrieben das er & monate bekommen hat
die auf 3 Jahre Bewährung ausgesetzt wurden.

Jetzt noch ne Frage was hast du den gemacht?





Ich bleib dabei Kinder an die Macht

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 24.10.2009, 21:58
von Perma
Kuschelbaer hat geschrieben:Jetzt noch ne Frage was hast du den gemacht?
Wie kommst du darauf, das ich was gemacht habe? :shock:

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 24.10.2009, 22:41
von Anonym
Wegen köperverletztung -.-

Finde das urteil ziemlich ungerechttttttttttt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 24.10.2009, 22:50
von Perma
Anonym hat geschrieben:Wegen köperverletztung -.-

Finde das urteil ziemlich ungerechttttttttttt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das mag' ja sein. Aber wie sollen wir das beurteilen können ohne Akteneinsicht? Berufung einlegen.

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 25.10.2009, 00:07
von Horizonzero
@ anonymer, der Richterspruch wird gültig mit Ablauf der Widerspruchsfrist , oder wenn das Urteil sowohl von Dir als auch der Staatsanwaltschaft angenommen wird. Hattest Du einen Rechtsbeistand ? Den würde ich sowas von löchern - bis alles klar ist. Rainer

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 25.10.2009, 01:05
von Kuschelbaer
Perma hat geschrieben:
Kuschelbaer hat geschrieben:Jetzt noch ne Frage was hast du den gemacht?
Wie kommst du darauf, das ich was gemacht habe? :shock:
Du machst doch immer was Perma

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:






Ich bleib dabei Kinder an die Macht

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 25.10.2009, 11:10
von Perma
Kuschelbaer hat geschrieben:Du machst doch immer was Perma
Oh je, und was soll ich jetzt machen?

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 26.10.2009, 02:40
von Kuschelbaer
Perma hat geschrieben:
Kuschelbaer hat geschrieben:Du machst doch immer was Perma
Oh je, und was soll ich jetzt machen?
Hmmm

Soll ich mir jetzt was "nettes" ausdenken?

:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:







Ich bleib dabei Kinder an die Macht

Re: hab da mal ne frage

Verfasst: 26.10.2009, 02:42
von Perma
Kuschelbaer hat geschrieben:Soll ich mir jetzt was "nettes" ausdenken?
Woher soll ich das denn bitte wissen, wenn ich noch nicht mal weiss, was ich jetzt machen soll? :roll: