45 % der Täter sind Kinder und Jugendliche.
Verfasst: 20.11.2021, 14:56
Laut Innenminister Reul (CDU) sollen Kinder und Jugendliche in NRW, während einer 7-tägigen „Aufklärungswoche gegen Kinderpornografie“ anlässlich des Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch über Kinderpornografie aufgeklärt werden.
Ich habe berichtet das Händler von Kindersexpuppen mit dem neu geschaffenen § 192 StGB zusätzlich zu dem Inverkehrbringen der verbotenen Kunst hart bestraft werden. https://girlloverforum.net/forum/viewtopic.php?f=7&t=23020
Waren 2019 noch rund ein Drittel der erfassten Tatverdächtigen im Bereich der Kinderpornographie unter 18 Jahre. (polizei-beratung.de)
Waren es laut Innenministerium 2020 schon fast die Hälfte der Täter.
„Und deshalb braucht es auch diese Aktionswoche, in der wir unsere geballte Power gegen Kinderpornografie zeigen.“ So der Innenminister.
Wieder einmal werden Personen, die eine auf Erwachsene gerichtete Sexualität haben vollkommen ignoriert, obwohl diese Zahl sicherlich auch angestiegen ist. Also Menschen, die durch ihre sadistische Veranlagung als Ersatzobjekttäter eine größere Gefährdung für Kinder darstellen als alle Kinder und Jugendliche oder Pädophile und Puppenbesitzer zusammen.
Ich habe schon so oft über die Strafverschärfung Anfang Juli berichtet und ich frage mich wie oft ich das noch tun muss. Minderjährige müssen mit einer Strafe rechen heißt es auf den Seiten des „Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat“. Das stimmt, schließlich wurde der Minderschwere Fall abgeschafft. Der Besitz eines nur einzigem aufreizendem Fotos eines bekleideten 13-jährigen Mädchen ist für den 14-jährigen Freund eine Straftat. Ein Verbrechen und kein Vergehen mehr das zu einer Hausdurchsuchung, einer Gerichtsverhandlung und im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe von einem Jahr führt. Vor dem 1. Juli konnte sowas einfach eingestellt werden. Jetzt muss es zu einer Verhandlung kommen.
SO!
Wie können sich Jugendliche (und Erwachsene) gegen solche Inhalte wehren?
Auf songswrong.de steht: Schützen kann man sich nicht davor, dass einem Missbrauchsdarstellungen zugeschickt werden. Als Reaktion auf eine Zusendung kann man aber widersprechen und ganz deutlich auf die Strafbarkeit aufmerksam machen und den Vorfall melden. Zudem ist es ratsam, den Chat zu verlassen oder den Kontakt zu der Person zu beenden.
Das ist falsch. Nachdem du dir das Foto angeguckt hast und sagst „sowas wollte ich nicht“ und dem Sender ganz deutlich auf die Strafbarkeit dieser Darstellung aufmerksam gemacht hast. Hast du dich am Ende des Tages trotzdem wegen des Besitzes von Kinderpornografischen Schriften Strafbar gemacht. Dir wird geraten den Vorfall zu melden. Es kommt zu einer Hausdurchsuchung und einer Gerichtsverhandlung die nicht eingestellt werden kann.
Ich habe berichtet das Händler von Kindersexpuppen mit dem neu geschaffenen § 192 StGB zusätzlich zu dem Inverkehrbringen der verbotenen Kunst hart bestraft werden. https://girlloverforum.net/forum/viewtopic.php?f=7&t=23020
Waren 2019 noch rund ein Drittel der erfassten Tatverdächtigen im Bereich der Kinderpornographie unter 18 Jahre. (polizei-beratung.de)
Waren es laut Innenministerium 2020 schon fast die Hälfte der Täter.
„Und deshalb braucht es auch diese Aktionswoche, in der wir unsere geballte Power gegen Kinderpornografie zeigen.“ So der Innenminister.
Wieder einmal werden Personen, die eine auf Erwachsene gerichtete Sexualität haben vollkommen ignoriert, obwohl diese Zahl sicherlich auch angestiegen ist. Also Menschen, die durch ihre sadistische Veranlagung als Ersatzobjekttäter eine größere Gefährdung für Kinder darstellen als alle Kinder und Jugendliche oder Pädophile und Puppenbesitzer zusammen.
Ich habe schon so oft über die Strafverschärfung Anfang Juli berichtet und ich frage mich wie oft ich das noch tun muss. Minderjährige müssen mit einer Strafe rechen heißt es auf den Seiten des „Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat“. Das stimmt, schließlich wurde der Minderschwere Fall abgeschafft. Der Besitz eines nur einzigem aufreizendem Fotos eines bekleideten 13-jährigen Mädchen ist für den 14-jährigen Freund eine Straftat. Ein Verbrechen und kein Vergehen mehr das zu einer Hausdurchsuchung, einer Gerichtsverhandlung und im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe von einem Jahr führt. Vor dem 1. Juli konnte sowas einfach eingestellt werden. Jetzt muss es zu einer Verhandlung kommen.
SO!
Wie können sich Jugendliche (und Erwachsene) gegen solche Inhalte wehren?
Auf songswrong.de steht: Schützen kann man sich nicht davor, dass einem Missbrauchsdarstellungen zugeschickt werden. Als Reaktion auf eine Zusendung kann man aber widersprechen und ganz deutlich auf die Strafbarkeit aufmerksam machen und den Vorfall melden. Zudem ist es ratsam, den Chat zu verlassen oder den Kontakt zu der Person zu beenden.
Das ist falsch. Nachdem du dir das Foto angeguckt hast und sagst „sowas wollte ich nicht“ und dem Sender ganz deutlich auf die Strafbarkeit dieser Darstellung aufmerksam gemacht hast. Hast du dich am Ende des Tages trotzdem wegen des Besitzes von Kinderpornografischen Schriften Strafbar gemacht. Dir wird geraten den Vorfall zu melden. Es kommt zu einer Hausdurchsuchung und einer Gerichtsverhandlung die nicht eingestellt werden kann.