Ja ich bin mir sehr wohl bewusst, dass der User "gelöscht_05" nicht mehr hier schreiben möchte. Da es sich in diesem Fred ja nicht um diesen User handelt, erlaube ich mir gewisse nachweislichen Fakten zu ergänzen. Google sei Dank
gelöscht_05 hat geschrieben:Das gesamte Gerichtsverfahren und die Berichterstattung in den Medien bewertete Joos als eine Hexenjagd gegen Ihn.
Am 2. April entschied der Schweizer Presserat, dass die medialen Berichterstattungen in keiner Weise die Rechte von Tinjo verletzt haben.
1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. 2. «Blick» hat mit der Veröffentlichung der Berichte «Bekennender Pädophiler hat jetzt Kirchenamt» (7. August 2008), «Pädophiler Kirchenmann: Sex mit Bub» (9. August 2008) und «Euro-Netzwerk der Pädos - Warum greifen die Deutschen nicht durch?» (5. September 2008) die Ziffern 3 (Entstellung von Tatsachen, Kennzeichnung von unbestätigten Meldungen) und 7 (Respektierung der Privatsphäre) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.
http://www.presserat.ch/24940.htm
gelöscht_05 hat geschrieben:Erneut wird ein Pädophiler in seiner Existenz als Folge eines Gerichtsverfahrens bedroht.
Tinjo hat seine finanzielle Existenz, ohne jegliche fremden Einwirkungen aufs Spiel gesetzt. Man könnte auch zynisch formuliert schreiben, er hatte die Staatsanwaltschaft und Polizei höflich um einen Besuch gebeten.
15.08.2008 –
Umstrittener Kirchenverwaltungsrat von Murg besitzt kinderpornografisches Material
Der bekennende und nach eigenen Angaben nicht aktive pädophile Kirchenverwaltungsrat der katholischen Kirche im St. Gallischen Murg, hat gegenüber der Sendung Schweiz aktuell heute ausgesagt, dass er im Besitz von pädophilem Bildmaterial ist. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Grund der Berichterstattung von Schweiz aktuell gestern die Wohnung des 66-jährigen durchsucht und diverses Material beschlagnahmt. Der Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen, Hans Eggenberger bestätigt gegenüber Schweiz aktuell, dass eine Strafuntersuchung eröffnet wurde und dass auf den beschlagnahmten Datenträgern einschlägiges Material gefunden wurde
http://videoportal.sf.tv/video?id=c13b6 ... 3D20080815
gelöscht_05 hat geschrieben:Schuld daran ist auch der Schweizer Gesetzgeber, der den Begriff der Pornografie bereits bei reinen FKK-Fotos nackter Kinder anwendet. Mit dem Urteil wird im Prinzip nicht der Besitz solcher Fotos bestraft, sondern damit soll seine Webseite und sein Aktivismus abgestraft werden.
Der Gesetzgeber steht nicht in Verantwortung, wenn sich Angeklagte strafbar verhalten. Also ich weiss echt nicht wie "gelöscht_05" zum Schluss kam, dass sich das Urteil, nicht auf den Besitz von mehrfachen Pornografie beziehen sollte. Jedenfalls war an der Verhandlung weder die Website von Tinjo, geschweige sein Aktivismus ein wesentliches Thema.
Die Polizei hatte im Haus des Angeklagten vor einem Jahr Filme, Zeitschriften und Computerdisketten mit etwa 1400 kinderpornografischen Darstellungen gefunden. Es handle sich um «Pornografie der übelsten Sorte», erklärte der Staatsanwalt vor Gericht.
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?ID=411630
http://www.tinjos.ch/gerichtsentscheid_28101009.html
gelöscht_05 hat geschrieben:Der Anwalt von Joos hatte Freispruch gefordert.
Ja mei, was will man den von einem Pflichtanwalt erwarten, der im Vorfeld bewusst? für einen Angeklagten bei einer Beschwerde an den Presserat lügt.
D. Am 25. September 2008 gelangte der anwaltlich vertretene Martin Joos mit einer Beschwerde an den Presserat. Die obengenannten «Blick»-Berichte hätten die Ziffer 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Respektierung der Privatsphäre) verletzt. Die identifizierende Berichterstattung im Bericht vom 7. August 2009 sei nicht gerechtfertigt gewesen. Er sei pädophil, habe sich aber in der Vergangenheit nie mit Namen und Adresse als Pädophiler geoutet, auch auf seiner Internetseite nicht. Als Aktuar des Kirchenverwaltungsrats von Murg sei er keine Person des öffentlichen Lebens. Er habe zudem in seinem Amt keinerlei Umgang mit Jugendlichen. Weder der Text noch die Bilder seien von öffentlichem Interesse gewesen.
http://www.presserat.ch/24940.htm
E. Am. 10. Dezember 2008 wies die anwaltlich vertretene Redaktion des «Blick» die Beschwerde als unbegründet zurück. Der Beschwerdeführer habe als Kirchenverwaltungsrat kurzweilig ein öffentliches Amt in einer öffentlich-rechtlich organisierten katholischen Kirchgemeinde ausgeübt. Das Engagement eines bekennenden Pädophilen innerhalb einer katholischen Kirchgemeinde sei nicht nur ein privates Problem des Betroffenen oder seiner Kirchgemeinde. «Blick» habe mit seiner Berichterstattung die Öffentlichkeit über einen wichtigen Umstand orientiert, den sie vorher nicht kannte. Der Beschwerdeführer habe daraus mit seinem Rücktritt die einzig richtige Konsequenz gezogen.
Die Nennung von Namen und weiteren die Identifikation ermöglichenden Angaben sei gemäss der Presseratspraxis in diesem Fall zulässig. Zudem habe sich der Beschwerdeführer am 8. August 2008 in der «Südostschweiz» mit vollem Vor- und Nachnamen zitieren lassen und sei am gleichen Tag auch in der Sendung «Schweiz aktuell» des Schweizer Fernsehens aufgetreten
http://www.presserat.ch/24940.htm
Seit über 20 Jahren ist Tinjo im Internet aktiv, in all den Jahren hat er somit unzählige Spuren hinterlassen. Eine davon im Jahre 2000 bei der Website ARCADOS. Ich erlaube mir noch den Hinweis, dass in keinem einzigen medialen Berichten, je die
Adresse von Tinjo erwähnt wurde.
M. Joos dipl. Theol. [email protected]
gelöscht_05 hat geschrieben:Verursacht wurde das gesamte Verfahren von der Schweizer Blödzeitung BLICK
Dito...siehe Presseratentscheid!
gelöscht_05 hat geschrieben:Der Richter beendete die Verhandlung mit diesen Worten an die Medien: "Laß den Mann in Ruhe. Er ist schon genügend durch die Medien gezogen worden".
Der Richter bat die anwesenden Medien lediglich sachlich über diesen Fall zu berichten, nicht mehr und nicht weniger! Aus dem oben verlinkten Gerichtsurteil geht deutlich hervor, dass der Einzelrichter, bezüglich dem absurden Vorwurf, dass Tinjo angeblich ein mediales Opfer sei, nicht sonderlich viel abgewinnen konnte.
Weiter beanstandet der Beschwerdeführer zwei Verletzungen von Ziffer 3 der «Erklärung» (Kennzeichnung von unbestätigten Meldungen; Entstellung von Tatsachen). Im Bericht vom 9. August 2008 suggeriere «Blick» gestützt auf das Interview im «Taz Magazin» von 2002, er hätte «gestanden», vor mehr als 20 Jahren einmal Sex mit einem 15-jährigen Buben gehabt zu haben. Dieses Interview habe er jedoch nie autorisiert
http://www.presserat.ch/24940.htm
http://www.taz.de/?id=archivseite&dig=2002/07/06/a0267
Natürlich gesteht Tinus in diesem Interview, dass er mit einem minderjährigen Junge (Daniel alias pupli) sexuellen Kontakt hatte. Tinjo wie auch Daniel haben sich im Jahre 2006 in einem Forum wie folgt dazu geäussert.
Daniel - 2006
Meine Geschichte beginnt in einem Kinderheim, in das ich wegen Eheproblemen meiner Eltern verfrachtet wurde. In diesem Heim wurde ich gut behandelt, es fehlte mir eigentlich an nichts. Für die Erzieher (heute Sozialpädagogen) war ich ein Kind von vielen. Eines Tages, als ich 12 Jahre alt war, lernte ich jemanden kennen, der mein Leben grundsätzlich veränderte.
Der Auslöser war ein Diebstahl, den ich begangen hatte. Es war ein schöner Kristall. Nur leider (zum Glück) wurde ich erwischt. Um mein Vergehen gutzumachen, wurde mir vom Besitzer des Ladens (er heisst Martin) angeboten, ihm bei kleinen Dingen zu helfen, was ich natürlich sofort angenommen hatte. Ich fühlte mich zum ersten Mal richtig ernst genommen.
Ich ging immer wieder zu Martin, weil ich mich bei ihm sehr wohl fühlte. Mit 14 Jahren wurde ich in ein anderes Kinderheim verlegt. Der Kontakt zu Martin brach aber nicht ab, da ich an vielen Wochenenden lieber zu Martin ging anstatt zu meiner Mutter.
Mit 12 Jahren entdeckte ich meine Sexualität. Ohne mir viel Gedanken dabei zu machen, fühlte ich mich eher zu Jungs hingezogen als zu Mädchen. Ich fand den Penis ein interessantes Spielzeug, mir war eigentlich egal, an wem er hing. Als ich etwa 15 Jahre alt war, versuchte ich meine Neugier bei einem Sozialpädagogen zu stillen, was aber fehlschlug. Dann kam mir Martin in den Sinn. Und jetzt kommt etwas, das viele von euch für unmöglich haltet: Ich habe Martin eines abends angefasst. ICH - nicht er. Und es war sehr schön. Und ich tat es immer wieder...
Heute bin ich 36 Jahre alt, in einer leitenden Position bei einer bekannten schweizer Firma, und es geht mir sehr gut. Hätte ich Martin nicht kennengelernt, dann wäre ich heute mit grösster Warscheinlichkeit nicht so erfolgreich. Die Sozialpädagogen prophezeiten mir im besten Fall eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstatt unter lebenslanger fürsorgerischer Aufsicht.
Heute weiss ich, dass Martin pädophil ist. Für mich war das und ist das kein Problem, da ich einen pädophilen Menschen kenne, der diese Bezeichnung auch verdient: Er hat mich als Kind geliebt und ernst genommen, was ich ihm nie vergessen werde.
Ich würde es begrüssen, wenn sich auch andere "Opfer" melden würden, die eine positive Geschichte zu erzählen haben. Negative Geschichten haben wir schon genug gehört.
Tinjo – 2006
Da liegen Sie falsch.
Ich glaube Ihnen zwar dass Sie Nafets geglaubt hätten, dass er bei Martin zugegriffen hat. Aber Sie merken nicht, dass Sie in der Folge Ihrer Erklärung damit ein Kind missbrauchen!
Sie brauchen nun Nafets als Werkzeug, um diesen Martin schuldig zu sprechen und bringen Nafets, der seiner Lust nachgab, in einen Gewissenkonflikt, der für beide unabsehbare und lebenslänglich wirkende Schäden hätte hervorrufen können.
Sei sind eine Machtfrau, weil Sie sich zumuten, über Gefühle und die Richtigkeit dieser Gefühle anderer zu entscheiden, sogar bis zu deren Lebensende!
Ich, als Pädophiler - von der Gesellschaft als unberechenbare Zeitbombe betrachtet - habe mehr Angst vor solchen Menschen wie Sie, als die Gesellschaft vor mir haben muss, das können Sie mir glauben! Und wer ganz sicher keine Angst haben muss vor mir, sind die Kinder.