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Rechtsanwältin Christina Glück über Kinderpornografie

Verfasst: 11.04.2023, 11:52
von Luna
Verbreitung Kinderpornografie I Warum dieser Vorwurf oft Unschuldige trifft I Rechtswidrige Urteile

Kunderpornografie. Weshalb selbst Opfer häufig selbst Beschuldigte in einem Strafverfahren werden.

Es gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Einstellung von Verfahren ist ausgeschlossen, auch wenn die Staatsanwaltschaft den Vorwurf nicht für strafwürdig hält.

Weshalb dieses Strafgesetz verfassungswidrig und damit rechtswidrig sein könnte.
https://www.youtube.com/watch?v=MSax8fC9p1w

Re: Rechtsanwältin Christina Glück über Kinderpornografie

Verfasst: 11.04.2023, 18:41
von Kentaru
Ein sehr interessanter Beitrag. Der Fall aus Bayern, wo das Fassungsgericht eingeschaltet wurde war mir schon bekannt. Aktuell ist in Justizkreisen das in heftiger Diskussion, weil der 184b gleich mehrmals gegen das Grundgesetz (Artikel 1, 2, 3, und 5) verstößt.
Es ist sehr gut, dass jetzt das Verfassungsgericht sich damit befassen muss und da die Eingabe von Anwälten bzw. Richter kommt und sogar der Dt. Richter sich eingeschaltet hat, stehe die Chancen recht gut das sich was bewegt. Ist nur die Frage ob das Ergebnis dann für uns wirklich gut ist oder alles noch viel schlimmer wird.

Re: Rechtsanwältin Christina Glück über Kinderpornografie

Verfasst: 12.04.2023, 09:18
von Luna
Das ganze ist natürlich ein heißes Eisen. Kein Politiker möchte vom wütenden Mob als Kipo-Legalisierer abgestempelt werden. Ich bin gespannt.

Re: Rechtsanwältin Christina Glück über Kinderpornografie

Verfasst: 13.04.2023, 07:37
von Luna
Verfassungswidrigkeit oder Verfassungsmäßigkeit des § 184b StGB(Kinderpornos) bleibt offen: BVerfG erklärt Normenkontrollvorlagen der Amtsgerichte München & Wuppertal wegen nicht hinreichender Begründungen für unzulässig :arrow: https://krumme13.org/news.php?s=read&id=5095
Der Münchener Fall "Der Elternchat"

Die achtjährige Tochter der Angeschuldigten war mit einem gleichaltrigen Mädchen in einer Schulklasse. Dieses versandte in einem Privatchat eine von ihr selbst gefertigte Großaufnahme ihres entblößten Intimbereichs an die Tochter der Angeschuldigten. Aus Verärgerung und zur Warnung soll die Angeschuldigte einen Screenshot des Chats mit dem Bild in eine WhatsApp-Gruppe der Eltern der Klassenkameraden und in einem Privatchat mit der Mutter des Mädchens hochgeladen haben.

Der Wuppertaler Fall "Das Spaßvideo"

Die Videodatei zeigt einen etwa sieben bis neun Jahre alten Jungen. Er hält ein Huhn vor sich fest und penetriert dieses für einen kurzen Moment, woraufhin das Huhn aufschreit; und vom Jungen losgelassen wird. Der Junge schaut sodann in die Richtung der Kamera, zeigt sich belustigt und unbekümmert.
:arrow: https://www.rechtslupe.de/allgmeines/kinderpornografie-und-die-mindeststrafe-von-einem-jahr-3239932
Hinter jeder Tat, hinter jedem Bild steht das unfassbare Leid eines Kindes und Huhns.