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Exhibitionistische Handlungen

Verfasst: 07.10.2023, 17:05
von Luna
Nehmen wir mal an ich würde mich vor eine Grundschule stellen, mich nackt ausziehen und an mir rumspielen. Hier würde das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.06.2021 greifen. Ich müsste mich wegen §183 Exhibitionistische Handlungen und § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses vor Gericht verantworten. Wenn mich nicht vorher der wütende Mob steinigt. Ich würde also mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden und / oder müsste eine Therapie machen. Tja aber als Frau… Als Frau käme ich mit einem blauen Auge davon. Ich würde nur bestraft werden, wenn ich nackt an mir rumspielen würde. Die reine Exhibitionistische Handlung, also das ausziehen bleibt anders als bei uns Männern unbestraft. Denn:
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

So viel zum Thema Gleichberechtigung. Wie findest du das? Sollten auch Frauen fürs blank ziehen bestraft werden? Oder sollte das für alle straffrei werden? Was ist, wenn ich mich als Frau fühle und mein Geschlecht im Standesamt ändere? Dürfte ich dann den Grundschülerinnen am Schulhofzaun meinen Penis zeigen?

Re: Exhibitionistische Handlungen

Verfasst: 07.10.2023, 17:11
von Horizonzero
Gab wohl zum Zeitpunkt der Formulierung keine Frauen die sich plublic auszogen, vermutlich wird nötigenfalls in Person geändert und dann passt es sogar für alle incl. lbtbqxyz und Frau/Mann/Kind

Re: Exhibitionistische Handlungen

Verfasst: 07.10.2023, 19:50
von Leni
Das wusste ich garnicht, das ist unfair, eigentlich sogar eine Schande, dass das bis jetzt noch niemand zur Sprache brachte bei zuständigen Behörden.

Sollte man nachholen

Re: Exhibitionistische Handlungen

Verfasst: 07.10.2023, 20:32
von Lavinia Halbritter
Wenn du irgendetwas vor Kindern machst ist es so oder so sexueller Missbrauch unabhängig vom §183.

Re: Exhibitionistische Handlungen

Verfasst: 08.10.2023, 09:45
von naylee
Ich wusste das auch nicht. Krass!!

Re: Exhibitionistische Handlungen

Verfasst: 11.10.2023, 19:18
von Pan Tau
Hm und wenn ich mich zur Frau erkläre und mich dann entblösse??

Re: Exhibitionistische Handlungen

Verfasst: 19.01.2024, 18:42
von Katzenfreund
Pan Tau hat geschrieben: 11.10.2023, 19:18 Hm und wenn ich mich zur Frau erkläre und mich dann entblösse??
Hmm...Naja, wenn du einen "Lulu" hast, bist du ein Kerl, da kannst du dich für sonstwas halten, dem Gesetzt sicher ziehmlich egal^^

Re: Exhibitionistische Handlungen

Verfasst: 19.01.2024, 18:50
von lolitalover
Du kannst auch wegen sexuellem Kindesmissbrauch verurteilt werden, wenn du vor einem Kind sexuelle Handlungen an dir vor nimmst... Ist dann zwar eigentlich kein Hands-On-Delikt, wird aber gleich geahndet wie ein Hands-On-Delikt.

Re: Exhibitionistische Handlungen

Verfasst: 19.01.2024, 19:15
von Katzenfreund
Jupp, das stimmt, lolitalover.

Re: Exhibitionistische Handlungen

Verfasst: 19.01.2024, 19:36
von LeGo
ich finde es eigentlich gut, dass der Exhibitionismus-Paragraph weiterhin so existiert. Es ist das für jeden simpelst nachzuvollziehende Beispiel, dass es bei den ganzen Gleichstellungsbemühungen nie wirklich um Gleichberechtigung ging.