KiPo: 29-Jähriger muss in eine Therapie
Verfasst: 23.07.2010, 18:45
29-Jähriger muss in eine Therapie
29-jähriger nicht (!) pädophiler (angeblich) Kinderpornographiekonsument bekommt für gut 300 kinderpornographischen Dateien folgende Strafe: 3 Monate auf Bewährung und eine Zwangstherapie.
Ich frage mich gerade wie da wohl die Strafe aussieht, wenn man 3.000 oder gar 30.000 solcher Dateien besitzt (soll ja auch welche geben, die 300.000 bessitzen *g*). Bei der heutigen Auslegung des strafrechtlich äußerst dehnbaren Begriffs Kinderpornographie könnte man das ja durchaus auch nur mit Modelbildchen erreichen.
lg kim
29-jähriger nicht (!) pädophiler (angeblich) Kinderpornographiekonsument bekommt für gut 300 kinderpornographischen Dateien folgende Strafe: 3 Monate auf Bewährung und eine Zwangstherapie.
http://www.nwzonline.de/Region/Kreis/Ve ... rapie.html29-Jähriger muss in eine Therapie
Mehr als 300 Porno-Dateien
ke
Vechta - Wegen Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Dateien hat das Strafgericht des Amtsgerichts Vechta am Dienstag einen 29-jährigen Goldenstedter zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht machte dem Angeklagten zur Auflage, sich in eine psychiatrische Therapie zu begeben.
Am 1. Juli 2008 wurden bei dem Goldenstedter ein Laptop und ein Computer beschlagnahmt und anschließend vom Landeskriminalamt in Hannover untersucht. Dabei wurden auf dem Laptop 103 und auf dem PC 206 pornografische Dateien gefunden, die den sexuellen Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren darstellten. In Chats und Tauschbörsen im Netz hatte sich der Angeklagte die Bilder heruntergeladen und dann wieder gelöscht, so die Ermittlungen der entsprechenden Behörden.
Der Mann gab die Tat vor Gericht freimütig zu und erklärte, er habe die Sucht, etwas Verbotenes zu tun. Er sei nicht pädophil, er sei früher drogenabhängig gewesen, habe dann die Sucht mit den Kinderpornos bekommen und sei jetzt ständig in Versuchung, irgendetwas Anderes tun zu müssen. Er brauche den „Kick“, erklärte der 29-jährige Goldenstedter seine Handlungen.
Der Staatsanwalt machte in seinem Plädoyer deutlich, dass Erwerb und Verbreitung solcher Bilder und Dateien deshalb unter einer besonderen Strafandrohung stehen, da man dabei an die Folgen der missbrauchten Kinder denken müsse.
Staatsanwalt und Gericht waren sich einig, dass solche Straftaten schneller aufgeklärt und geahndet werden müssen. Hierfür stehe bei der Zunahme dieser Delikte zu wenig Personal zur Verfügung, hieß es.
Ich frage mich gerade wie da wohl die Strafe aussieht, wenn man 3.000 oder gar 30.000 solcher Dateien besitzt (soll ja auch welche geben, die 300.000 bessitzen *g*). Bei der heutigen Auslegung des strafrechtlich äußerst dehnbaren Begriffs Kinderpornographie könnte man das ja durchaus auch nur mit Modelbildchen erreichen.
lg kim