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Karlsruhe stärkt ledige Väter beim Sorgerecht

Verfasst: 03.08.2010, 15:04
von Kolibri
Karlsruhe stärkt ledige Väter beim Sorgerecht
Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter für verfassungswidrig erklärt.


Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht für unverheiratete Väter gestärkt. Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten.

Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, entschied das Gericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 420/09). Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege, so das Gericht.

Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert - zumal der Vater nicht die Möglichkeit hat, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Sorgerechts-Regelung in Deutschland auch gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße.

Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Nordrhein-Westfalen, der Vater eines 1998 nichtehelich geborenen Sohnes ist, hatte damit Erfolg. Noch während der Schwangerschaft hatten sich Vater und Mutter getrennt, die Mutter anschließend eine Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge verweigert.

Ein dagegen gerichteten Antrag des Vaters hatte das Amtsgericht Bad Oeynhausen mit Blick auf die bestehende Rechtslage zurückgewiesen. Die hiergegen beim Oberlandesgericht Hamm eingelegte Beschwerde blieb ohne Erfolg. Deshalb reichte der ledige Vater letztlich Verfassungsbeschwerde ein.
Quelle: http://news.de.msn.com/politik/politik. ... =154288223



Endlich passiert da auch mal was. Denn was das Sorgerecht angeht ziehen die Väter meistens die Arschkarte. Ganz egal ob der Vater besser für die Kinder sorgen kann als die Mutter oder nicht - die Mütter bekommen fast immer die Kinder. Gerecht ist da nichts!

Re: Karlsruhe stärkt ledige Väter beim Sorgerecht

Verfasst: 03.08.2010, 20:14
von gelöscht_06
Das überrascht mich ja fast. Sind es ledige oder leidige Väter die da nun in Zukunft vielleicht etwas mehr Glück oder Unterstützung haben werden?

Ich fürchte nur, dass es zum aktuellen Zeitpunkt erst einmal wieder eine schöne Traumblase ist und bis das wirklich greift und funktioniert, werden noch ein paar Väter ohne ihre Töchter und Söhne älter werden.

Aber immerhin ist es mal ein schön zu lesender Beitrag aus der Ecke. Würde ja fast eher damit rechnen, dass man allen Männern von Grund auf die väterlichen Rechte entzieht aufgrund der Gefahr des sexuellen Übergriffes. Erst nach eingehender Prüfung, dessen Tests rund 4 Jahre dauern, wird darüber entschieden ob der Vater dann zum ersten mal sein Kind sehen darf oder nicht. Natürlich trifft die Entscheidung eine Gruppe etablierter Frauenrechtlerinnen.

Re: Karlsruhe stärkt ledige Väter beim Sorgerecht

Verfasst: 04.08.2010, 17:05
von Kolibri
Hier noch ein anderer Bericht, der die Problematik besser darstellt.

Man hat mir mein Kind kaputt gemacht

Karlsruhe vollzieht die Kehrtwende: Das Bundesverfassungsgericht korrigiert seine bisherige Rechtsprechung und stärkt die Rechte unverheirateter Väter. Das war höchste Zeit - wie der krasse Fall von Reinhard S. zeigt.

Reinhard S. war Verkaufsleiter bei einer großen Versicherungsgesellschaft, seine Freundin Kunsthandwerkerin. Im November 1992 kam ihre Tochter zur Welt - mit Down-Syndrom. Die Mutter wollte das Kind zunächst zur Adoption freigeben - er verhinderte das. Er erkannte die Vaterschaft an, gab seinen Job auf, um sich ganz um die Tochter zu kümmern, während die Mutter weiter ihrem Beruf nachging. Er sorgte dafür, dass die Tochter zunächst in einen integrativen Kindergarten kam, später in eine "Integrationsklasse" in einer normalen Grundschule und nicht in eine Behinderteneinrichtung, "das habe ich alles organisiert". Er engagierte sich sogar ehrenamtlich für Behinderte, "im Grunde nur, um meiner Tochter besser helfen zu können".

Alles lief gut - bis die Mutter 2003 einen anderen Mann kennenlernte. "Von heute auf morgen", so S., nahm sie die Kleine mit aus der Lüneburger Heide, wo sie bis dahin lebten, nach Berlin. Das Kind besuchte fortan eine Schwerstbehinderteneinrichtung. Der Vater suchte "Hilfe vom Amt", er kannte die Leute von seiner ehrenamtlichen Tätigkeit, "aber ich bin nur gegen eine Wand gelaufen". Er schaltete Anwälte und Gerichte ein - und beantragte das alleinige Sorgerecht. "Erst da bin ich schlau geworden", sagt S., erst da habe er gemerkt, wie schwach seine Position juristisch sei.

"Nur eine Chance für mein Kind - so schnell wie möglich unter meine Obhut"
Der Streit um das Kind eskalierte, die Anwälte der Mutter warfen ihm sogar Kindesmissbrauch vor, er zeigte sich selbst an, um den Vorwurf aus der Welt zu schaffen. Seit die Tochter die Grundschule verließ, sagt der Vater, "hat es für sie keine Förderung, keine Sprachtherapie, nichts mehr gegeben". Ihre kommunikativen Fähigkeiten hätten sich dramatisch zurückentwickelt. S. ist überzeugt, dass es "nur eine Chance für mein Kind" gibt: "Wenn es so schnell wie möglich wieder unter meine Obhut kommt".

Bei den deutschen Gerichten ist S. mit seinen Bemühungen bislang gescheitert. Denn die Mutter hat nach deutschem Recht das alleinige Sorgerecht, er konnte gegen ihren Willen nichts machen, solange die Gerichte nicht feststellen, dass bei der Mutter das Kindeswohl gefährdet ist; und obwohl sich sogar dieser Verdacht in seinem Fall aufdrängt, wollten die deutschen Gerichte so weit nicht gehen.

Nun darf S. wieder hoffen. Denn am Dienstag urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Ungleichbehandlung von Müttern und Vätern beim Sorgerecht gegen das Grundgesetz verstößt. Wenn es "dem Kindeswohl entspricht", so die Verfassungsrichter, müssen nichtverheiratete Väter jetzt das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Wenn eine gemeinsame Sorge nicht möglich ist, weil die Eltern völlig zerstritten sind, und das Sorgerecht des Vaters "dem Kindeswohl am besten entspricht", sollen Väter jetzt sogar das alleinige Sorgerecht beantragen können - wie im Fall Reinhard S.

"Anspruch auf Sorge durch den Elternteil, der erkennbar besser geeignet ist"
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte es schon Ende vergangenen Jahres für menschenrechtswidrig erklärt, dass Vätern in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht verwehrt bleibt, solange die Mütter nicht zustimmen. Dass Väter sich erst recht um das alleinige Sorgerecht bislang vergeblich bemühen, hatten die Straßburger Richter noch nicht einmal mit im Blick.

Bei geschiedenen Vätern konnte bisher, auch wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hatte, durch Gerichtsbeschluss der Vater die alleinige Sorge übertragen bekommen, wenn das für das Kind "am besten" ist. Bei Eltern, die nicht verheiratet waren, ging das aber nicht. Für den Bielefelder Rechtsanwalt Georg Rixe, der sowohl den Straßburger als auch den aktuellen Karlsruher Fall gewonnen hat und S. in seiner Sache vertritt, ist das eine Diskriminierung: Wenn schon die gemeinsame Elternverantwortung nicht möglich ist, weil sich die Eltern partout nicht verstehen, so Rixe, "dann hat das Kind einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf Sorge durch den Elternteil, der erkennbar besser geeignet ist, egal ob die Eltern verheiratet waren oder nicht".

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach nach dem Straßburger Urteil zunächst, wieder einmal, von einem "Einzelfall" - obwohl die Straßburger Richter die deutsche Rechtslage als solche kritisiert hatten; entsprechend schleppend verliefen die versprochenen Reformbemühungen, bis heute liegt aus dem Bundesjustizministerium kein Gesetzentwurf vor. Das Verfassungsgericht hat der Politik jetzt wieder mal Beine gemacht. Wohlweislich haben sich die Richter nicht damit begnügt, dem Gesetzgeber einen Auftrag zur Neuregelung zu erteilen, sondern gleich eine eigene Übergangsregelung getroffen.

Kehrtwende in Karlsruhe
Für Anwalt Rixe ist es "sehr erfreulich", dass das Verfassungsgericht nun im Sorgerecht "erstmals eine solche Übergangsregelung trifft - und dem Gesetzgeber so faktisch gleich die Maßstäbe vorgegeben hat". Im jetzt entschiedenen Karlsruher Fall aus Nordrhein-Westfalen hatten sich die nichtverheirateten Eltern getrennt, noch bevor der Sohn 1998 zur Welt gekommen war. Der Vater erkannte die Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter an, doch einer gemeinsamen Sorge verweigerte sie sich. Im November 2002 vereinbarten die Eltern eine Umgangsregelung - jedes zweite Wochenende durfte der Sohn seither beim Vater verbringen.

Doch als der Vater Anfang 2008 erfuhr, dass die Mutter mit dem Sohn wegziehen wollte, war klar, dass er seinen Sohn künftig viel seltener sehen würde - deshalb beantragte er, einen Teil des Sorgerechts, nämlich das Recht, den Aufenthaltsort zu bestimmen, allein auf ihn zu übertragen. Vor den Familiengerichten scheiterte er damit, weil das vom Gesetz her gegen den Willen der Mutter eben bislang nur in extremen Fällen möglich war.

Allerdings stellt das jetzige Urteil des Verfassungsgerichts eine regelrechte Kehrtwende dar. Denn vor nicht allzu langer Zeit haben auch die Karlsruher Richter noch anders geurteilt. So entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2003, dass das Vetorecht der Mutter prinzipiell verfassungskonform sei; nur für Fälle aus Zeiten, als eine gemeinsame Sorge noch nicht einmal mit Zustimmung der Mutter möglich gewesen war, verlangt er eine gerichtliche Prüfung. Und eine Kammer des Verfassungsgerichts hatte im April desselben Jahres auch das Vetorecht der Mutter bei der alleinigen Sorge als verfassungsgemäß gebilligt. Doch aus Straßburg drohten weitere Urteile - womöglich auch im Fall S.

"Du bist nicht mein Papa"
Denn auch sein Fall liegt, nachdem er beim Verfassungsgericht zweimal gescheitert war, seit 2004 in Straßburg und wird derzeit auch bearbeitet. Erst kürzlich bot ihm das Bundesjustizministerium eine Entschädigung an, wenn er seine Klage zurückzöge. S. lehnte ab. Denn Geld ist das Letzte, worum es S. geht. S. zog sogar aus der Lüneburger Heide nach Berlin, um seine Tochter häufiger sehen zu können. Und als die Kindsmutter kurz darauf mit Tochter nach Bayern ging, fand er sich auch damit ab - um seine Tochter wenn nicht oft, so wenigstens regelmäßig sehen zu können.

Doch auch das macht ihm die Mutter schwer. "Oft bin ich vergeblich runtergefahren, 1200 Kilometer hin und zurück", sagt S., "und wenn ich meiner Tochter etwas geschenkt habe, durfte sie das nicht mal auspacken". Selbst Fotos von ihm und seiner Familie, sagt S., habe die Mutter entsorgt. "Man hat mir mein Kind kaputtgemacht", sagt S.

Im April hat S. seine Tochter zum letzten Mal gesehen. Kurz davor hatte sie mal wieder mehr als nur ein Wort zu ihm gesprochen. Ihre Worte: "Du bist nicht mein Papa."
Quelle: http://eltern.t-online.de/sorgerecht-ve ... 6178/index


Und das ist echt nicht selten, dass die Mütter das Kind gegen den Vater richten.
Dem Kind sagen, wie schlecht der Papa sei...
Solche Mütter sind unmöglich! Da fehlen mir auch die Worte oder besser gesagt Flüche.

Re: Karlsruhe stärkt ledige Väter beim Sorgerecht

Verfasst: 04.08.2010, 17:53
von Gelöscht_10
Nicht immer auf die Mütter schieben. Ich kenne in der eigenen Familie 2 Fälle, wo der Vater das Kind bekommen hat und jegliche Kontaktversuche seitens der Mutter erfolgreich unterband. Ebenso kenne ich 2 Fälle, wo es die Mutter war, die sich so verhalten hat und 1 Fall wo die Scheidung nicht zum Nachteil des Kindes verlaufen ist, sondern sich Beide gut kümmerten. Aber dass es immer die Mütter sind, die die Kinder bekommen [und es abschotten vom Vater] kann ich nicht bestätigen, nach meiner Erfahrung sind sogar die Väter noch schlimmer als die Mütter.

lg kim

Re: Karlsruhe stärkt ledige Väter beim Sorgerecht

Verfasst: 04.08.2010, 18:06
von Perma
kimberly hat geschrieben:Ich kenne in der eigenen Familie 2 Fälle, wo der Vater das Kind bekommen hat und jegliche Kontaktversuche seitens der Mutter erfolgreich unterband.
Ich denke mal, daß beide Möglichkeiten relativ verbreitet sind. Leider wird das immer wieder auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.

Anstatt den streitenden Eltern Rechte zu stärken, daß gemeinsame Kind dafür zu mißbrauchen, dem jeweils anderen Partner über das Kind seine Mißgunst zu vermitteln, sollte der Hauptaugenmerk darauf liegen, was das Kind will.

Re: Karlsruhe stärkt ledige Väter beim Sorgerecht

Verfasst: 04.08.2010, 18:07
von Wilson
Meiner Meinung nach ein absolutes Unding, dass es diese Entscheidung erst jetzt gibt. Dass diese Regelung gegen die Verfassung verstößt, sollte doch durchaus auffällig sein, oder?

Re: Karlsruhe stärkt ledige Väter beim Sorgerecht

Verfasst: 14.08.2010, 23:29
von Jonny
ich finde ein kind sollte mit beiden eltern aufwachsen und den größten schaden trägt ein kind wenn sich ein ehepaar scheiden lässt.
aber das väter die selben rechte bekommen finde ich gut, gleichberechtigung ist gleichberechtigung.