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Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung

Verfasst: 29.10.2010, 15:55
von an
Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen
"Wer seine Strafe verbüßt hat, der kann nur in Ausnahmefällen noch eingesperrt werden", erklärte die Ministerin.
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Die nachträgliche Sicherungsverwahrung werde "auf einen eng begrenzten Bereich beschränkt und sonst im Grundsatz abgeschafft", sagte Leutheusser-Schnarrenberger weiter.
ich würde lieber den tod wählen, als erst im knast menschenunwürdig behandelt zu werden und anschließend wort wörtlich verwahrt zu werden.


tagesschau
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de/inland/bundestaghartzvier102
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Hier das Protokoll, welches interessant zu lesen ist, allein wenn man wie ich noch nie so ein Protokoll gelesen hat!
bundestag
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de/dokumente/protokolle/vorlaeufig/17069
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