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Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 22:09
von LittlePedo16
Wollt mal fragen ob ihr lolicon mögt also ich schon
Wenn ja, habt ihr gute Quellen dafür?
Für die die nicht wissen was das ist:
Meistens in Anime-Styl gemalte 'Kinderporno' Bilder (oder Videos?)
Meines Wissens ist das vollkommen legal und im Internet kann man es auch ohne probleme finden...
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 22:18
von Dorian
Achtung: es ist illegal in Deutschland!
In z.B. Japan gehört es zum Kulturgut, aber hier kann man dafür verurteilt werden!
http://de.wikipedia.org/wiki/Lolicon#Deutschland
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 22:24
von LittlePedo16

oh schade also darf man keine links oder so austauschen
Aber anschauen darf man sie zumindest also kann man trotzdem noch sagen ob man es mag.
Darf man denn auch zum Beispiel schreiben was für bilder man mag oder ein solches beschreiben?
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 22:28
von Ovid
Neuerdings gilt Besitz im flüchtigen Speicher auch schon als Besitz.
Es bleibt nach wie vor illegal, und mit einer Beschreibung der Bilder legst du ein Tatgeständnis ab, oder belastest zumindest einen Dritten, welcher sich zumindest der Besitzverschaffung solchen Materials strafbar machte.
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 22:31
von LittlePedo16
Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig
??
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 22:38
von Ovid
Fiktive Jugendpornographie ist erlaubt, Kinderpornographie dagegen nicht.
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 22:43
von Ovid
Ach ich weiss, was du meinst.
Es darf aber tatsächlich keine Wirklichkeitsnähe haben. Also wenn die abgebildete Szene surreal oder absurd irreal ist, halb Kind halb Tier oder so etwas, dann ist es erlaubt.
Aber ich bin da kein Rechtsanwalt. Im Ernstfall unterliegst du einfach rechtlich-willkürlicher Auslegung.
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 22:59
von Amiga
Na ja ich speicher eh nichts mehr,heute kan man ja wegen jedem kleinen Mist sofort in Knast kommen.Traurig aber wahr.Und das wird sicher alles noch schlimmer werden.
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 23:12
von Mitleser
Ovid hat geschrieben:Fiktive Jugendpornographie ist erlaubt, Kinderpornographie dagegen nicht.
Wenn ich §184 Abs. 2 und 4 richtig verstanden habe, ist die Besitzverschaffung für sich oder jemand anderen nur dann illegal, wenn es sich um reale oder wirklichkeitsnahe Darstellungen handelt (ich denke, da kann man Lolicon ausschließen, da es eindeutig fiktive Darstellungen sind). Der Besitz ist weiterhin nicht erlaubt, wenn Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Fall ist, diese beziehen sich auf die Verbreitung und öffentliche Ausstellung von solchen Schriften. Das ist zugegebenermaßen etwas unklar formuliert, weshalb man mit Links wohl in der Tat sehr vorsichtig sein muss.
So jedenfalls steht es auch in Wikipedia, der Besitz von fikiven Darstellungen ist erlaubt, egal ob Kinder- oder Jugendpornografie. Kinder- und Jugendpornografie unterscheiden sich dahingehend, dass der Besitz, Besitzverschaffung und Herstellung von wirklichkeitsnahen Darstellungen von Jugendpornografie nicht strafbar ist (siehe Tabelle im Artikel "Kinderpornografie").
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 23:12
von girl piss lover
Amiga hat geschrieben:Und das wird sicher alles noch schlimmer werden.
Yup. Sobald das Internet den Menschen kontrolliert.
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 23:14
von Dorian
Um das mal etwas mehr in die Realität zu holen:
Noch mehr Kampf gegen Kinderpornographie: In Australien ist ein Mann verurteilt worden, weil er eine Comic-Bild-Kollage auf seinem Rechner hatte, auf der Bart und Lisa Simpsons Sex haben.
http://www.netzpolitik.org/2008/kinerpo ... -simpsons/
Für so etwas braucht es in Deutschland Präzedentfälle.
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 23:17
von Smaragd aus Oz
[color=#000000]LittlePedo16 hat geschrieben:[/color]also darf man keine links oder so austauschen
Im GLF sind Bilder, Links und Dings mit pornographischen Inhalten jeder Art verboten, seien sie mit Kindern, Tieren, Erwachsenen, Badewannen-Seife oder sonstigen Gegenständen.
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 23:32
von Ovid
Lesen wir doch noch einmal genau:
wiki hat geschrieben:
Pornografische Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, unterliegen gemäß § 184b Abs. 1 StGB einem absoluten Verbreitungsverbot – auch wenn sie ein fiktives Geschehen zeigen.
Ein fiktive kinderpornografische Schrift - egal ob wirklichkeitsnah oder nicht - darf nicht verbreitet werden.
wiki hat geschrieben:
Der Besitz von Darstellungen, die nur ein fiktives und kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (vgl. § 184b Abs. 4 StGB), ist dagegen nicht rechtswidrig
Eine fiktive kinderpornografische Schrift, darf nur dann besessen werden, wenn es sich
nicht um ein
tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen handelt.
Also ist der Besitz von Lolicon, welches ein
tatsächliches und wirklichkeitsnahes Geschehen darstellt, illegal.
Über die Unterschiede zwischen Kipo und Jupo bin ich da gerade verwirrt. Ich war der Meinung, dass dies lockerer war. Aber ich sehe gerade auch kein Unterschied.
Edit: Ahh. Genau. Zweiteres ist bei Jugendpornographie erlaubt. Danke Mitleser.
Also hatte ich doch alles richtig?
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 23:41
von Mitleser
Ovid hat geschrieben:Also ist der Besitz von Lolicon, welches ein tatsächliches und wirklichkeitsnahes Geschehen darstellt, illegal.
Das ist wohl der Knackpunkt: Ist Lolicon fiktiv oder ggf. "wirklichkeitsnah"? Bei manchen Darstellungen könnte es in der Tat möglich sein, dass man sie mit einem realen Geschehen verwechseln könnte, aber in der Regel sind Lolicon-Bilder zweifellos als fiktiv erkennbar.
Der Unterschied zwischen KiPo und JuPo wird in §184c deutlich, dort steht, dass nur der Besitz von
tatsächlichen Darstellungen strafbar ist, wirklichkeitsnahe Darstellungen werden in diesem Zusammenhang nicht genannt (Absatz 4).
Re: Lolicon - Gemalte KiPo
Verfasst: 11.03.2011, 23:49
von Ovid
Mitleser hat geschrieben:
Das ist wohl der Knackpunkt: Ist Lolicon fiktiv oder ggf. "wirklichkeitsnah"? Bei manchen Darstellungen könnte es in der Tat möglich sein, dass man sie mit einem realen Geschehen verwechseln könnte, aber in der Regel sind Lolicon-Bilder zweifellos als fiktiv erkennbar.
Fiktiv und wirklichkeitsnah schließen sich ja eben nicht aus.
Etwas Ausgedachtes, was sich in der Wirklichkeit sogar auch nur annähernd zutragen kann, ist auch wirklichkeitsnah.
Demzufolge kann dann ja argumentiert werden, dass ein sexueller Kindesmissbrauch auf ähnliche Weise fabriziert werden könnte, wie sich dieser in einem Lolicon darstellt.
Es kommt also nicht drauf an, was ein Kind "natürlicherweise" alles mitmachen könnte oder würde, sondern zu was ein Kind in einem Missbrauchsfall im schlimmsten Fall alles gezwungen werden könnte. Damit ist ein sehr breites Spektrum an Lolicon illegal.
Mitleser hat geschrieben:
Der Unterschied zwischen KiPo und JuPo wird in §184c deutlich, dort steht, dass nur der Besitz von tatsächlichen Darstellungen strafbar ist, wirklichkeitsnahe Darstellungen werden in diesem Zusammenhang nicht genannt (Absatz 4).
Gut. Wäre allerdings ja auch kein Lolicon mehr.