Seite 1 von 1

Erwachsene streicheln -> drei Monate auf Bewährung

Verfasst: 16.07.2011, 18:26
von Lavinia Halbritter
Zu drei Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1000€ wurde jetzt ein Mann verurteilt weil er den Oberschenkel einer 18 jährigen gestreichelt hat.

(Zum Glück bin ich ein Pädo, da kann mir das nicht passieren.)

http://fernsehkritik.tv/blog/2011/06/rt ... erurteilt/
http://www.sueddeutsche.de/medien/tator ... -1.1106242

Um konkret zu werden: es geht um die absurden Auswüchse von "Tatort Internet". Wie wir ja alle wissen gab sich in der Sendung Frau Krafft-Schönig als 13 jährige aus um Sex mit Männern zu haben die sie im Internet sucht. Die lädt sie dann ein und schickt eine 18 jährige Schauspielern hin.
Weil einer der Männer der 18 jährigen den Oberschenkel gestreichelt hat sahen die Richter hier den Versuchten sexuellen Missbrauch von Minderjährigen erfüllt.

Die Theorie, dass es sich bei all diesen Leuten um völlig normale Heten handelt, die bloß ein kleines Sexabenteuer haben wollen oder neugierig sind, wird meiner Meinung nach hiermit bestätigt:
Bild hat geschrieben:Rene K. wurde angeklagt.

Dienstag im Prozess sagte er: „Meine Beziehung ging in die Brüche. Aus Frust bin ich ins Internet. Für mich war das ein Spiel. Ich wollte rausbekommen, ob sie es ernst meint.“
(Quelle - Nicht anschauen! Nicht lesen! Das tut im Kopf weh! - http://www.bild.de/news/inland/stephani ... .bild.html )

Re: Erwachsene streicheln -> drei Monate auf Bewährung

Verfasst: 16.07.2011, 18:34
von Smaragd aus Oz
Wenn der Angeklagte davon ausging, dass es sich bei seinem Rendezvous um eine 13-Jährige handelt, dann ist dieses Urteil völlig korrekt und keine Sensation.
Der Mann war einfach zu verpeilt, wenn er sich auf so etwas eingelassen hat.

Beachtenswerter ist vielmehr die Schelte des Gerichts gegen den Fernsehsender.

[color=#000000]Janus Halbritter[/color] hat geschrieben:(Quelle - Nicht anschauen! Nicht lesen!)
Nee, besser nicht. Alleine die Formulierung "erfolg-fuer-tv-show-tatort-internet-sex-taeter-verurteilt" in der Link-Adresse lässt mich vor Wut schäumen. :evil: So eine Sauerei!

Re: Erwachsene streicheln -> drei Monate auf Bewährung

Verfasst: 16.07.2011, 19:33
von Gelöscht_28
Sextäter? Geil, nur weil er ner 18 Jährigen, die auch gar nicht viel zu alt für ne 13 Jährige aussieht, am Bein betatscht hat isser nen Sextäter... Also langsam wird mir die Taliban immer sympatischer, von wegen die bösen Wessis vernichten usw. Die dürfen schon kleine Mädels heiraten, wir net. Ab heute werd ich glaub ich Moslem.

Re: Erwachsene streicheln -> drei Monate auf Bewährung

Verfasst: 16.07.2011, 21:49
von Amiga
Na ja dieser Schwachsinn ist zum Glück vorbei,wenn der Typ einen halbwegs guten Anwalt hat dürfte da nicht viel passieren.Das beste wäre gewesen wenn er der Kraft-Schönig ein paar auf Maul gehauen hätte !!

Re: Erwachsene streicheln -> drei Monate auf Bewährung

Verfasst: 16.07.2011, 22:44
von Ovid
Der Staftatbestand konnte auch nur deshalb erfüllt werden, weil der Versuch auch strafbar ist.
Deswegen bewegt sich das Urteil auch im Rahmen der Rechtssicherheit.
Allerdings könnte man überlegen ob sich der Sender nicht auch mitschuldig machte. Schließlich verschafften sie ihm die Gelegenheit die versuchte Straftat zu begehen.

Re: Erwachsene streicheln -> drei Monate auf Bewährung

Verfasst: 17.07.2011, 12:51
von Perma
Ovid hat geschrieben:Allerdings könnte man überlegen ob sich der Sender nicht auch mitschuldig machte. Schließlich verschafften sie ihm die Gelegenheit die versuchte Straftat zu begehen.
Ich würde vermuten, daß es sich um Beihilfe handelt, denn der Sender hat durch die Art und Weise in m.E. nicht unerheblichen Maße die Tat des versuchten sexuellen Mißbrauchs von Kindern gefördert. Anstiftung kommt wahrscheinlich nicht in Betracht, da der Entschluß, eine solche Tat zu begehen, vom Täter bereits vorher getroffen wurde.

Re: Erwachsene streicheln -> drei Monate auf Bewährung

Verfasst: 17.07.2011, 17:18
von Lavinia Halbritter
Perma hat geschrieben:Anstiftung kommt wahrscheinlich nicht in Betracht, da der Entschluß, eine solche Tat zu begehen, vom Täter bereits vorher getroffen wurde.
Warum glaubst du das?

Kerl tätschelt Oberschenkel von 18yo -> Strafe wegen SKM

Verfasst: 08.02.2012, 17:19
von Mr-Dakota-Fanning
Ihr erinnert euch sicher noch an Tatort Internet, das hier ist eine Folgeerscheinung von der S.......:
http://www.heise.de/tp/artikel/34/34931/1.html

Keine Ahnung, inwifern es ok ist, jemanden zu verurteilen, weil er das Bein einer 18yo betätschelt. Es ist doch nix neues, dass einer bei seinem Alter lügt.

Re: Kerl tätschelt Oberschenkel von 18yo -> Strafe wegen SKM

Verfasst: 08.02.2012, 18:29
von Amiga
Tatort Internet :rotfl: typischer RTL 2 Schrott den keiner braucht,daeh nur gefakt wurde kann und darf solche hohlen Meldungen nicht ernst nehmen.

Re: Kerl tätschelt Oberschenkel von 18yo -> Strafe wegen SKM

Verfasst: 08.02.2012, 18:57
von Ovid
Wir bitten einen 13-Jährigen Jungen ob er sich im Internet als einen über 18-Jährigen Mann ausgibt und er er darf mal schreiben, was er will. :wink: (Na? Erinnert ihr euch, wie ihr als 13-Jährige drauf wart oder wie manche 13-Jährige Jungen drauf sind?)
Dieser chattet dann mit Frau Krafft-Schöning, die sich als 13-Jährige ausgibt und denkt, sie hätte einen erwachsenen Mann am anderen Ende des Chats.
Beim Treffen begleiten wir den Jungen zusammen mit der Polizei und dem augedruckten Chat-Protokoll als Beweis und nehmen Beate Krafft-Schöning fest.
Der Vorwurf: Sexueller Kindesmissbrauch. :wink:

Re: Kerl tätschelt Oberschenkel von 18yo -> Strafe wegen SKM

Verfasst: 08.02.2012, 23:09
von GLF-Team
Mr-Dakota-Fanning hat geschrieben:Es ist doch nix neues
Ja, das stimmt: Janus Halbritter hatte schon damals ein Thema darüber eröffnet.
Eure identischen Themen wurden zusammengelegt.

GLF-Moderation

Re: Erwachsene streicheln -> drei Monate auf Bewährung

Verfasst: 09.02.2012, 17:09
von Mr-Dakota-Fanning
Entschuldigung! Einfach löschen wäre mir zwar lieber gewesen aber gut.