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Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 10:38
von Tagträumer
Hilfe - Ich bin verliebt! Und das fühlt sich so wunderschön an.
Alles könnte so einfach sein, wenn sie nicht 12 Jahre alt wäre.

Sie zu sehen, mit ihr zu reden, ihr nahe zu sein, sie zu umarmen, zu drücken, mit ihr rumzualbern, in ihre liebevollen leuchtenden Augen zu sehen, wenn wir zusammen an einem Eis lecken... Ich fühle, sie liebt mich auch.
Und sie sagt mir, dass Sie mehr will.

Doch ich kenne die Grenzen, und die Grenzen schmerzen. Sie zerreissen mich.

Ich werde bald wahnsinnig vor Sehnsucht nach ihr. Ist mir noch zu helfen? Wie kann man auf Dauer so leben?

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 11:16
von Leon
Hallo TAgträumer,
ich kann mich da sehr gut in dich hineinversetzen,
hab soetwas auch durchlebt.

Melde dich doch mal über meine TorChatID, vielleicht kann ich dir weiterhelfen.

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 13:42
von Gelöscht_21
Hallo Tagträumer.

Trotz allem genieße das Verliebtsein!

Stewy

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 14:39
von Lavinia Halbritter
Verliebt sein ist was schönes. Du darfst dich auch gerne anmelden. Ich denke du würdest hier gut reinpassen, und dann könntest du auch etwas mehr von dem Mädchen schreiben.
Und wenn du schreibst du kennst die Grenzen, kannst du mir die bitte auch erklären, weil ich blicke bei den ganzen Interpretationen und Gerichtsurteilen nicht wirklich durch. Wie darf man küssen, wo darf man streicheln usw.
Ist mir noch zu helfen?
Ja. Es gibt immer eine Lösung. Für jedes Problem.

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 18:54
von Horizonzero
@ tagträumer, genieße die Zeit. Wie alt bist denn du, wenn die frage erlaubt ist ...

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 19:40
von Gast
Versuchte Anstiftung zu sexuellem Missbrauch gelöscht.
GLF-Moderation

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 19:44
von Amiga
Genieße es solange es geht,so was ist schneller wieder vorbei als dir lieb ist.

Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 19:48
von Tagträumer
@ Leon: was ist eine TorChatID und wie funtioniert das genau?

@ Janus Halbritter: also mit den genauen Gerichtsurteilen in Einzelfällen bin ich nicht vertraut. Meine persönlichen Grenzen heißen: kein Rumfummeln am nackten Körper, kein Zungenküssen, kein mich Nacktzeigen und natürlich kein Petting, Onanieren oder Sex mit Mädels unter 16.
Küsschen auf die Wange, Händchenhalten, Umarmen, über Wangen oder das Köpfchen streicheln dagegen halte ich für erlaubt. Auch ein spielerischer Klaps auf den Po hat noch keine 12jährige umgebracht.
Ich denke, dass diese Grenzen recht eindeutig sind.

@ Horizonzero: ich bin Anfang 30

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 19:49
von Gast
Das sagt das Gesetz:
§ 176 Sexueller Missbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Mit 30 biste voll strafmündig. Ah ja und wer sich nicht erwischen lässt, der braucht kein Gesetz zu fürchten. Ich sag mal miteinander schlafen wäre ein Schritt zu viel, aber... [Versuchte Anstiftung zu sexuellem Missbrauch gelöscht. GLF-Moderation]

Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 19:52
von Tagträumer
@ Gast: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es wirklich erlaubt sein sollte mit einer 12jährigen Petting zu machen. Ich denke, dass mich das in Teufels Küche bringen könnte, wenn das irgendwer mitbekommt. Und die Erfahrung zeigt, dass alles irgendwann rauskommt ...

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 19:55
von Gast
6 Monate bis 120 Monate (10 Jahre) Gefängnisstrafe stehen auf Petting.
Kannst Dir ja eine Sexualpraktik ausdenken und nach dem #176 gucken, wie lang Du dafür ins Gefängnis kämst.

Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 19:57
von Tagträumer
Na dann ist die Gesetzeslage doch klar definiert.

...sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren...

Petting ist ja wohl eine sexuelle Handlung. Im Endeffekt befriedigt man sich ja gegenseitig. Also eindeutige Sache und damit verboten.

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 20:42
von Gast
[...] Mich stört es nicht, wenn Du ins Gefängnis kommst. [...]

Nach dem zitierten Text ist sie ein Kind und jegliche sexuelle Handlung an ihr strafbar. Ab 15 wird die Strafhöhe etwas gesenkt. [...]

Editiert. GLF-Moderation

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 20:53
von Gast
Wenn Du jetzt noch erzählst, was für sexuelle Handlungen ihr gemacht habt und damit Verbrechen zu gibst, müsste ich Dich anzeigen, um das Kind zu schützen. Die Polizei könnte anhand Deiner ID Deinen Aufentahltsort ausfindig machen. Auch wenn die IPs angeblich nicht gespeichert werden, gibts ja noch den yahoo bot der mich an der Aussage zweifeln lässt.

Äh also gesetzlich befindest Du Dich in einer Grauzone und bist kurz davor, straffällig zu werden.

Re: Verliebt...

Verfasst: 21.08.2011, 20:59
von Gast
Jetzt ist Sascha gerade hier aktiv und wird vermutlich bald hier schreiben.

Daher zitiere ich gleich mal seinen Text:
Sascha hat geschrieben: Für mich gibt es einige Unrechtsparagraphen im deutschen Strafrecht, nicht nur 176 und Kipo-Paragraphen, sondern noch einiges mehr (insbesondere was Drogen betrifft). Wenn jemand nur deswegen verurteilt wurde, ist er für mich erstmal unschuldig. Da muss schon anderes hinzukommen, bevor ich auch nur beginne, ihn moralisch zu verurteilen.

Hingegen gibt es völlig legale Handlungen, beispielsweise Anzeigen wegen Verstößen gegen solche Unrechtsparagraphen, die dazu führen, dass ich für denjenigen nur noch Verachtung übrighabe.
Passt irgendwie mehr zu diesem Thema als dem anderen.