Seite 1 von 1

20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)

Verfasst: 20.03.2009, 15:29
von gelöscht_05

Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)

Verfasst: 20.03.2009, 15:39
von Cocolinth
Es gibt keinen einvernehmlichen Sex zwischen sexuell mündigen und sexuell entmündigten Personen.

Gemeint ist hier stattdessen offensichtlich beidseitig gewollter Sex.



ps.: Bitte den Thread in den Medienspiegel verschieben.

pps.: Ein neuer Eintrag in meine allmählich wachsende "Happy Day"-Kollektion. ^^

Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)

Verfasst: 20.03.2009, 17:22
von Der Bunte
Cocolinth hat geschrieben:Es gibt keinen einvernehmlichen Sex zwischen sexuell mündigen und sexuell entmündigten Personen.

Gemeint ist hier stattdessen offensichtlich beidseitig gewollter Sex.
Natürlich gibt es das!!!

Aber ich frage mich gerade so, was bei deinen beiden Begriffen der Unterschied ist

LG
S.

Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)

Verfasst: 20.03.2009, 23:39
von Cocolinth
Der Unterschied ist, dass Einvernehmen die Mündigkeit der betreffenden Person erfordert, bloßes Wollen aber nicht.

Entsprechend attestieren die Gerichte in Missbrauchsprozessen wie dem hier vorliegenden immer wieder, dass das Kind den Sex zwar wollte. Nie aber, dass dieser Sex einvernehmlich gewesen sei.

Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)

Verfasst: 21.03.2009, 00:02
von Tatze
genau das gericht weiß was das mädchen wollte, das es geistig nicht in der lage ist so etwas zu wollen
FUCK THIS SYSTEM

Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)

Verfasst: 21.03.2009, 01:31
von Cocolinth
Nö, Tatze.

Im Gegensatz zu Kinderschützern, Missbrauchskreischen und dem gemeinen Durchschnittsbürger zweifeln die Gerichte i.d.R. nicht an, dass Kinder in der Lage sind, tatsächlich Sex mit Erwachsenen zu wollen. Die Gerichte sind in diesem Punkt ziemlich nüchtern drauf.

Das Problem beginnt mit der Frage, in wie weit diesem kindlichen Willen nachgegangen werden sollte/darf. Und da sagt der Gesetzgeber in Übereinstimmung mit den "Erkenntnissen" Finkelhors, dass Kinder sexuell eben nicht mündig sind. Deshalb zählt ihr Wunsch nicht, man darf ihn nicht für voll nehmen.

NUR DESHALB gilt im aktuellen Diskurs Kindersex per se als sexueller Missbrauch. Aber NICHT, weil Kinder nie Sex wollen würden. Das ist längst vielfach widerlegt, auch wenn sich der Mythos äußerst hartnäckig hält. Für viele Leute stellt die plumpe Gleichsetzung von Kindersex mit sexueller Nötigung wohl schlicht eine einfachere Erklärung dar.

Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)

Verfasst: 21.03.2009, 02:44
von Tatze
das weiß ich doch selbst, nur das obige so wie es geshrieben ist kommt halt so rüber als würde jedes gericht sagen sowas gibts net das des kind sowas wollen könnte

Re: 20-Jähriger hatte mit 13-Jähriger Sex(Einvernehmlich)

Verfasst: 22.03.2009, 07:58
von Khenu Baal
Sieben Monate Haft auf Bewährung für das schlimmste aller Verbechen :lol: - und der StA hatte acht gefordert :lol: :lol: . So muß ein Tag beginnen!
Eins bestätigt sich aber auch hier: wie immer (!!!) in diesen Grenzfällen (13/18+) brachte eine außenstehende Frau den Stein ins Rollen.