Re: deine Fragen


[ Pädophile Mädchenliebhaber ]


Geschrieben von Dennis am 04. September 2000 23:33:59:

Als Antwort auf: Re: juristische Aspekte: §§176 ff geschrieben von Christiansen am 03. September 2000 23:50:28:


Hallo Christiansen,

ich habe Kommentare gewälzt und hoffe, die Fragen zufriedenstellend zu beantworten.

>Was genau sind unbebilderte Schriften?
Alle Schriften, die keine Bilder, Zeichnungen o.ä. enthalten, also z.B. Romane, Geschichten, aber auch Briefe.


Wenn ich z.B. einer 12 jährigen
>einen sehr erotischen Liebesbrief schreibe, fällt das nicht unter
>pornographische Schrift?
Kommt darauf an. Die Strafbarkeit der pornographischen Schrift in § 176 III Nr. 3 weicht von der in § 184 III-V ab. Ein Brief ist iSd § 176 III Nr. 3 nicht strafbar; dies wird übrigens in der Lehre kritisiert.
Ob die Strafbarkeit einer anderen Begehungsweise vorliegt, hängt vom Inhalt des Briefes ab. Es besteht das Risiko, daß das Gericht ein Bestimmen des Kindes iSd § 176 II, III Nr. 1 und Nr. 2 annimmt (vgl. Basiswissen zu § 176ff. ), bzw. dessen Versuch. Dies ist dann strafbar. Ich wäre mit „erotischen“ Äußerungen gegenüber Kindern in diesem Zusammenhang sehr, sehr vorsichtig


>Was ist ein Bildband, der in jedem Buchladen bestellt werden kann, gemalte
>nackte Jungs zeigt. Kunst oder Pornographie?
Die Darstellung nackter Körper ist für sich keine Pornographie. Es handelt sich bei derartigen Bildbänden vermutlich um Kunst, dies hängt vom Inhalt der Zeichnungen ab.

Reagiert der Gesetzgeber beiKnabenakte anders als bei Mädchenakte? Ein gemalter Junge hat ja wohl
>Modell gestanden - selbst wenn es nur ein Fototermin war. Wo ist der
>Unterschied: Mache ich ein Nacktfoto von einem Jungen und male ihn, dann
>ist das Kunst. Mache ich ein Nacktfoto von einem Mädchen und male dies,
>dann ist das Missbrauch? Ich kann diese "Unterschiede" bald nicht mehr
>ertragen.

Nacktheit ist keine Pornographie, egal ob Junge oder Mädchen. Nacktfotos von Mädchen und Jungen werden erst unter bestimmten Voraussetzungen Pornographie: bei nackten Mädchen sind gespreizte Beine und so exponierte Geschlechtsteile bereits als Kinderpornographie angesehen worden BGHSt 43, 366).
Theoretisch gelten für beide Geschlechter die gleichen Kriterien der Pornographie.

Kauf ich den Bildband mit splitternackten Jungs, habe ich dann
>Kinderporno im Haus? Versende ich gescannte Seiten aus diesem Band über das
>Internet, dann verbreite ich pornographische Schriften?

Wie gesagt, hängt von insbesondere von der Körperhaltung (sexuelle Handlung ?) ab. Generell sind nackte Jungs per se nicht pornographisch.


>Wer macht eigentlich solche idiotischen Gesetze?
Lehre und Rechtsprechung versuchen jeher, das Wesen der Pornographie zu ermitteln. Ich denke, das die Gesetze weitestgehend im Einklang mit dem geschützten Rechtsgut stehen.

Was soll der Hinweis bei einer
>Mädchengalerie, dass diese vom BKA geprüft und für legal erklärt wurde?
>Lade ich mir diese Bilder auf den Rechner, dann muss ich mit einem
>Strafverfahren rechnen.

Natürlich kann man derartigen Garantien nicht glauben, aber lediglich Kinder“pornographie“ ist illegal.

>Ich weiss... viele Fragen.
Ich hoffe, ein paar brauchbare Antworten.

Ich stelle jetzt auch einen Text mit Basiswissen zu den § 184 ins Forum.

Bis dann

Dennis asa Kuchniczak




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