von naylee » 17.09.2025, 09:33
Mitleser hat geschrieben: ↑24.02.2015, 23:09
Und was diese Anleitung betrifft, wenn das darin tatsächlich so abläuft, hat das mit "child love" nicht viel zu tun, auch wenn es von den Medien ständig anders behauptet wird. Leider gibt es offenbar genügend notgeile Typen, die ein Kind dahingehend manipulieren
Die Kanzlei Kotz informiert: Das "Handbuch des Pädophilen" ist bei Strafe verboten.
Ich habe dieses Handbuch nicht gelesen, bin mir aber sicher, darin nur Schmarren zu finden. Hier eine kurze Übersicht von Denker:
Denker hat geschrieben: ↑26.02.2015, 14:49
Inhalt:
- "Wie finde ich ein Kind..."
(z.B. alleinstehende Frauen mit Kind...)
- "Vertrauen aufbauen..."
- "Geschenke..."
- "Geheimnis..."
- "ein besonderes Spiel spielen..."
- in mehreren Schritten über mehrere Tage langsam immer weiter die Grenzen der Akzeptanz des Kindes verschieben durch Ausnutzen der Neugier und Suggerieren der permanenten Möglichkeit für das Kind, Stopp zu sagen
- dem Kind gegenüber äußern "... es ist Unsinn, dass Erwachsene und Kinder keine sexuelle Spiele machen dürfen, weil so etwas doch für beide Spaß bedeutet..."
- Sicherheitshinweise zum Vermeiden von Spuren (Kondom), Kontrolle auf versteckte Kameras, Audiogeräte usw., "Geheimsprache" für Kinder unter 6 Jahren, da diese "schleche Geheimniswahrer sind"
- Hinweis auf Möglichkeit, dass ausgewähltes Kind nicht zum Erfolg führt und dann ein neuer Versuch mit einem anderen Kind nötig werden könnte...
usw., usf.
Alles in Allem eine "Anleitung", wie Mann sich Kinder "zurechtbiegt", um seine eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen.
Ob durch das präventive Verbot eines solchen Werkes tatsächlich Kinder geschützt werden, wage ich zu bezweifeln. Vielmehr ist es eine Vorverurteilung, die wieder einmal ihresgleichen sucht. Und hier noch ein paar Worte von Kotz&Kollegen bezüglich hypothetisch Annahmen, die ich so gar nicht entdeckt hätte.
https://www.strafrechtsiegen.de/verbot-von-anleitung-zum-kindesmissbrauch/ hat geschrieben:
Ein weiteres Argument der Gegenstimmen zu dem neuen Paragrafen bezieht sich auf den Täter selbst. Jeder Täter hat die Möglichkeit, sein Vorhaben im Vorfeld noch fallen zu lassen.
Durch den Umstand, dass der Besitz einer derartigen Anleitung bereits eine Strafbarkeit darstellt, könnte einem Täter die Möglichkeit des Ablassens von seiner Tat genommen werden. Hinter diesem Argument steckt der Gedankengang, dass ein Täter bereits die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten hat und aus diesem Umstand heraus für sich selbst keinen Weg mehr zurücksieht. Hierbei handelt es sich jedoch letztlich um eine ebenso hypothetische Annahme, wie sie der Gesetzgeber mit seiner Annahme, dass jeder Besitzer einer derartigen Anleitung auch tatsächlich eine reale Umsetzung seiner Neigung plant, auch vertritt. Auch wenn Außenstehende dies etwaig nicht nachvollziehen können ist das deutsche Strafrecht nun einmal nicht auf hypothetische Annahmen ausgelegt. Vielmehr stellt das deutsche Strafrecht eine konkrete strafbare Handlung eines Täters unter Strafe.
[quote=Mitleser post_id=314792 time=1424815794 user_id=2676]
Und was diese Anleitung betrifft, wenn das darin tatsächlich so abläuft, hat das mit "child love" nicht viel zu tun, auch wenn es von den Medien ständig anders behauptet wird. Leider gibt es offenbar genügend notgeile Typen, die ein Kind dahingehend manipulieren
[/quote]
Die Kanzlei Kotz informiert: Das "Handbuch des Pädophilen" ist bei Strafe verboten.
Ich habe dieses Handbuch nicht gelesen, bin mir aber sicher, darin nur Schmarren zu finden. Hier eine kurze Übersicht von Denker:
[quote=Denker post_id=314863 time=1424958572 user_id=2390]
Inhalt:
- "Wie finde ich ein Kind..."
(z.B. alleinstehende Frauen mit Kind...)
- "Vertrauen aufbauen..."
- "Geschenke..."
- "Geheimnis..."
- "ein besonderes Spiel spielen..."
- in mehreren Schritten über mehrere Tage langsam immer weiter die Grenzen der Akzeptanz des Kindes verschieben durch Ausnutzen der Neugier und Suggerieren der permanenten Möglichkeit für das Kind, Stopp zu sagen
- dem Kind gegenüber äußern "... es ist Unsinn, dass Erwachsene und Kinder keine sexuelle Spiele machen dürfen, weil so etwas doch für beide Spaß bedeutet..."
- Sicherheitshinweise zum Vermeiden von Spuren (Kondom), Kontrolle auf versteckte Kameras, Audiogeräte usw., "Geheimsprache" für Kinder unter 6 Jahren, da diese "schleche Geheimniswahrer sind"
- Hinweis auf Möglichkeit, dass ausgewähltes Kind nicht zum Erfolg führt und dann ein neuer Versuch mit einem anderen Kind nötig werden könnte...
usw., usf.
Alles in Allem eine "Anleitung", wie Mann sich Kinder "zurechtbiegt", um seine eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen.
[/quote]
Ob durch das präventive Verbot eines solchen Werkes tatsächlich Kinder geschützt werden, wage ich zu bezweifeln. Vielmehr ist es eine Vorverurteilung, die wieder einmal ihresgleichen sucht. Und hier noch ein paar Worte von Kotz&Kollegen bezüglich hypothetisch Annahmen, die ich so gar nicht entdeckt hätte.
[quote=https://www.strafrechtsiegen.de/verbot-von-anleitung-zum-kindesmissbrauch/]
Ein weiteres Argument der Gegenstimmen zu dem neuen Paragrafen bezieht sich auf den Täter selbst. Jeder Täter hat die Möglichkeit, sein Vorhaben im Vorfeld noch fallen zu lassen. [b]Durch den Umstand, dass der Besitz einer derartigen Anleitung bereits eine Strafbarkeit darstellt, könnte einem Täter die Möglichkeit des Ablassens von seiner Tat genommen werden[/b]. Hinter diesem Argument steckt der Gedankengang, dass ein Täter bereits die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten hat und aus diesem Umstand heraus für sich selbst keinen Weg mehr zurücksieht. Hierbei handelt es sich jedoch letztlich um eine ebenso hypothetische Annahme, wie sie der Gesetzgeber mit seiner Annahme, dass jeder Besitzer einer derartigen Anleitung auch tatsächlich eine reale Umsetzung seiner Neigung plant, auch vertritt. Auch wenn Außenstehende dies etwaig nicht nachvollziehen können ist das deutsche Strafrecht nun einmal nicht auf hypothetische Annahmen ausgelegt. Vielmehr stellt das deutsche Strafrecht eine konkrete strafbare Handlung eines Täters unter Strafe.
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