Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

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Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von Luna » 19.07.2026, 13:45

Gegenvorstellung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
News vom 16. Juli 2026

Mit dem Beschluss vom 21. Mai 2026 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden (2 BvR 1096/22 und 2 BvR 1097/22) gegen das Verbot kindlicher Sexpuppen (§ 184l StGB) zurückgewiesen.

Aus Sicht der Beschwerdeführer blieben entscheidungserhebliche Tatsachenvorträge im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts unberücksichtigt, womit dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht vollumfänglich entsprochen wurde. Konkret handelt es sich dabei um die, mit wissenschaftlichen Studien untermauerten, Tatsachenvorträge zum Vorliegen einer Behinderung, dem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sowie den positiven Wirkungen kindlicher Sexpuppen. Auch weitere mildere Mittel wären ersichtlich gewesen.

Da eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich unanfechtbar ist, haben wir dort eine Gegenvorstellung eingereicht und beantragt, den Beschluss unter Berücksichtigung dieser Tatsachenvorträge und weiterer milderer Mittel erneut zu prüfen.
Quelle: Gegen das Puppenverbot

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von Gast » 19.07.2026, 05:28

Sakura hat geschrieben: 18.07.2026, 15:26 Das heißt, es ist so nützlich wie gegen einen Waldbrand anzupinkeln.
Auch wenn in diesem Fall einer der Richter seinen Kolleg💩Innen das "Urteil" um die Ohren gehauen und ihnen praktisch gesagt hat, sie hätten ihre Arbeit nicht richtig gemacht.
Das stimmt so nicht. Die Beschwerdeführer haben einfach das Ding falsch benannt, denn eine "Gegenvorstellung" juckt das BVerfG tatsächlich nicht. Die akzeptieren nur eine "Anhörungsrüge" und genau das haben die eig. auch eingereicht da sie ein Verstoß nach Art. 103(1) rügen indem wichtige Tatsachen nicht berücksichtigt wurden und so das rechtliche Gehör verletzt wurde.

Das BVerfG muss eine Gegenvorstellung anerkennen, wenn ersichtlich ist das es eig. eine Anhörungsrüge ist.
Natürlich können sie es trotzdem ablehnen, aber aussichtslos ist es nicht zumal der Berichterstatter das Sondervotum verfasst hat und das sicherlich versuchen wird zu akzeptieren.

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von Aiko » 18.07.2026, 18:01

Das ausgerechnet für das menschlich nachvollziehbarere aller Dinge tritt er zurück. Alles andere war für die Union in Ordnung. Aber warum hat er nicht einfach adoptiert? Es gibt so viele Kinder die Eltern brauchen.

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von Namielle » 18.07.2026, 17:23

Luna hat geschrieben: 18.07.2026, 16:16 Was ich aber darf sind schöne Tage mit echten Mädchen verbringen! 8)
Jaaaaa :herz:

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von Leni » 18.07.2026, 17:02

Ich möchte mal provokant werden, ich denke als nicht-pädophile Frau werde ich mir das erlauben dürfen, wenn es dennoch zu anstößig ist (durch den Zusammenhang, den ich aber garnicht konstruiere, ich stelle lediglich zwei Tatsachen nebeneinander!)

Dann halten wir mal fest:

Puppen mit kindlichem Aussehen sind als Sexpuppen verboten.

Wenn sich aber jemand gar keine Sexpuppe, sondern einen Gefährten zum Kuscheln in Form dieser Puppe wünscht, ist dies ebenfalls verboten.

Was aber nicht verboten ist, ist:
Ein alleinstehender Mann aus Deutschland kann sich den Traum vom leiblichen Kind über eine Leihmutter in den USA erfüllen.

Dies ist in bestimmten US-Bundesstaaten legal, jedoch rechtlich komplex, sehr kostenintensiv und erfordert nach der Geburt viel Bürokratie für die Rückkehr nach Deutschland.

Die wichtigsten Aspekte im Überblick:

1. Das Prinzip (Der Weg in den USA)

Da Leihmutterschaft in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist, findet der gesamte medizinische und rechtliche Prozess in den USA statt.

Für Alleinstehende ist dies nur in bestimmten, leihmutterschaftsfreundlichen Bundesstaaten (wie z. B. Kalifornien) möglich.

Ablauf: Sie benötigen eigenes Sperma und die Eizelle einer Spenderin. Der daraus künstlich gezeugte Embryo wird von der Leihmutter ausgetragen. Die Leihmutter hat dabei in der Regel keine eigene genetische Verbindung zum Kind.

Rechtliche Absicherung: Durch sogenannte Pre-Birth-Orders (vor der Geburt) wird in US-Gerichten vorab geklärt, dass Sie der alleinige rechtliche Vater sind und die Leihmutter das Kind nicht behalten kann.

2. Rechtliche Lage und Rückkehr nach Deutschland

In Deutschland gilt rechtlich immer die Frau als Mutter, die das Kind geboren hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) erkennt jedoch ausländische Gerichtsentscheidungen zur Elternschaft an, wenn Sie nachweisen können, dass Sie der biologische Vater des Kindes sind und die Leihmutter nicht genetisch mit dem Baby verwandt ist.

Staatsbürgerschaft: Da der Vater Deutscher ist, erhält das Kind durch die Vaterschaftsanerkennung in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft. Es besitzt durch die Geburt in den USA meist auch die amerikanische Staatsbürgerschaft.

Dokumente: Die Anerkennung der Vaterschaft und die Beschaffung der deutschen Pässe (oft über das Konsulat in den USA) können mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen, weshalb Sie vor Ort auf das Baby warten müssen.

3. Kosten

Eine Leihmutterschaft in den USA ist mit hohen Kosten verbunden. Sie müssen mit einer Summe zwischen $150.000 und $200.000 (ca. 135.000 bis 180.000 Euro) rechnen. Darin enthalten sind die Honorare für die US-Agentur, die medizinischen Kliniken, die Eizellspenderin, die Entschädigung und Gesundheitsvorsorge für die Leihmutter sowie die anfallenden Anwaltskosten.

Nächster Schritt:

Suchen Sie das Gespräch mit international spezialisierten Fachanwälten für Familienrecht oder auf Leihmutterschaft spezialisierten US-Agenturen. Diese bieten oft kostenlose Erstgespräche an, um die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre Voraussetzungen individuell zu prüfen.

Offizielle Informationen zur Anerkennung finden Sie im Hinweisblatt des Auswärtigen Amtes.
Wurde mit der Ablehnung des Antrages in bezug auf die Puppen eventuell eine legale Tür geöffnet, die man lieber nicht geöffnet haben möchte?

Mir fallen gerade die 1970ger Jahre ein und der Umstand, dass die damaligen Jugendämter mit großer Freude Kinder an pädophile Männer vermittelt haben, weil diese nachweislich so lieb zu Kindern sind. Was daraus resultierte wissen wir ja.

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von naylee » 18.07.2026, 17:01

Luna hat geschrieben: 18.07.2026, 16:16
Spahn ist jetzt zurückgetreten. Alles andere hätte der CDU auch nur geschadet.

Dieser Vollpfosten Spahn hat das gesamte Demokratieverständnis in Deutschland in den Arsch getreten. Warum sollte sich denn Hinz und Kunz noch an irgendwelche Regeln halten? Zumal von diesem Wichser nichts weiter kommt als:
Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt.
Quelle: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/cdu-csu-jens-spahn-ruecktritt-unionsfraktion-leihmutter-debatte-100.html?utm_source=firefox-newtab-de-de

Geht es eigentlich noch???
Der Typ hat überhaupt nix verstanden. Nichts. Wahrscheinlich fühlt er sich noch ungerecht behandelt! Jaaaa, toll! Sein politisches Amt ist mit dem Leihmutter-Dings.....
Mir fehlen da echt die Worte. Der Arsch hat sich einfach mal über Recht und Gesetz hinweggesetzt und gedacht, er kann ne Lücke nutzen indem er in ein Arme-Leute-Land geht und dort so tut, als ob ihm ein Baby geschenkt worden wäre, weil er ja wahrscheinlich so ein unglaublich sympatischer Mensch ist, der in einer Woche Urlaub eine Freundschaft fürs Leben knüpft. Genau.

Der Typ gehört in den Knast. Nix anderes.

Und im Knast Ethik-Unterricht, von der 5. Klasse an. Damit der mal überhaupt was merkt

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von Luna » 18.07.2026, 16:16

Ich wünsche viel Erfolg bei der Gegenvorstellung. Ich würde aber auch raten die Augen offen zu halten für alternative Möglichkeiten die legal sind um glücklich zu werden.


Spahn ist jetzt zurückgetreten. Alles andere hätte der CDU auch nur geschadet. Wahrscheinlich bekommt er trotzdem volle Pensionsansrprüche. Stellt euch mal vor ein Politiker hätte sich vor dem Verbot eine Kindersexpuppe gekauft und gesagt: "ich will gar kein Sex mit ihr haben, nur eine Familie gründen..." 1001 Vorurteil würde genannt werden. Wo bleiben eigentlich die Vorurteile das sich zwei Schwule einen Jungen organisiert haben? Da fängt jeder Beitrag mit "sind im Babyglück" an. Das ist so unfair das Homosexuelle glücklich werden dürfen und wir nicht.

Von daher korrigiere ich mich was ich zum Urteil des BverfG bereits gesagt habe.

auch weiterhin darf ich mir keine anatomisch korrekte Puppe kaufen. Gerne hätte ich das getan um mit ihr meine Zeit zu verbringen. Das darf ich aber nicht. Was ich aber darf sind schöne Tage mit echten Mädchen verbringen! 8) Die hohen Ausgaben für eine Puppe habe ich durch das bestätigte Verbot ja auch gespart.

Oder, ich könnte das gesparte Geld in ein Flugticket in die USA investieren. Wo ich mich dann mit US-amerikanischen Leihmüttern befreunden kann. Die mir natürlich freundschaftlich und vollkommen Kostenfrei ein Mädchen schenken werden. Vielleicht kann mir Jens Spahn ja ein paar Telefonnummern vermitteln.

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von Sakura » 18.07.2026, 15:26

Die Google-KI hat folgendes ausgespuckt:
Die Gegenvorstellung ist ein gesetzlich nicht geregelter, außerordentlicher Rechtsbehelf vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie dient der Anregung, eine bereits getroffene Entscheidung aufgrund von schwerwiegenden Grundrechtsverstößen zu korrigieren. Sie ist extrem selten erfolgreich und setzt voraus, dass die Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist.

Wesentliche Merkmale und Voraussetzungen:

Statthaftigkeit: Eine Gegenvorstellung ist grundsätzlich nur zulässig, solange das Gericht selbst noch befugt ist, die eigene Entscheidung abzuändern. Bei bereits rechtskräftigen oder unanfechtbaren Beschlüssen scheidet sie in der Regel aus.

Begründungsanforderungen: Die Hürden für eine erfolgreiche Gegenvorstellung liegen extrem hoch. Sie erfordert substantiierten Vortrag, dass die Entscheidung auf krassen, offenkundigen Grundrechtsverstößen beruht und einer gesetzlichen Grundlage entbehrt. Die bloße Wiederholung oder der bloße Versuch einer abweichenden rechtlichen Würdigung reichen nicht aus.

Keine Fristverlängerung: Das Einlegen einer Gegenvorstellung setzt die gesetzliche Frist für eine Verfassungsbeschwerde oder andere reguläre Rechtsbehelfe nicht neu in Gang.
Das heißt, es ist so nützlich wie gegen einen Waldbrand anzupinkeln.
Auch wenn in diesem Fall einer der Richter seinen Kolleg💩Innen das "Urteil" um die Ohren gehauen und ihnen praktisch gesagt hat, sie hätten ihre Arbeit nicht richtig gemacht.

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von naylee » 18.07.2026, 14:43

Das Gericht wird die Beschwerde ablehnen. Warum? Weil's geht!

Man beißt nicht in die Hand, die einen füttert.

Zum Spahn und den ganzen anderen schwulen Idioten: Wie kann sowas sein? Wie viel Doppelmoral muss man aushalten können, um überhaupt erst auf so einen Gedanken zu kommen. Ich glaube es einfach nicht.

Wie blöd muss man eigentlich sein??? Und warum bekommt der Typ jetzt nicht die Bullen auf den Hals? Der hat nocj mehr Dreck am Stecken, da bin ich mir total sicher!!

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von Gast » 18.07.2026, 12:54

Die Beschwerdeführer haben beim BVerfG eine Gegenvorstellung beantragt, weil das Urteil wichtige Argumente einfach ignoriert, die Verhältnismäßigkeit vernachlässigt (in einer Frage wo beides möglich ist, ist ein absolutes Verbot völlig übertrieben; wie soll man die positive Wirkung untersuchen?!) und weil es selber voller Fehler steckt.

Das Gericht könnte das jetzt annehmen und sein Urteil korrigieren. Chances sind aber eher null.

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von Leni » 17.07.2026, 14:34

...und schwupps ist schon der Nächste gefunden:
Der Virologe und Arzt Hendrik Streeck ist Vater geworden. Er freut sich und formuliert das so, wie man es ihm gern abnimmt: „Wir sind von Herzen überglücklich … plötzlich ist da noch einmal ein ganz neuer Sinn in unserem Leben“.

Das ist eine private Äußerung, die er allerdings öffentlich von sich gibt. Es ist damit auch eine hochpolitische Bemerkung.

Denn Hendrik Streeck sitzt für die CDU im Bundestag. Er vertritt seine Partei im Gesundheitsausschuss, also dort, wo über Fortpflanzungsmedizin und ihre Grenzen entschieden wird. Sein Kind wurde im US-Bundesstaat Idaho geboren, wie Medienberichte festhalten.

Eine hochpolitische Geburt

Streeck lebt in einer gleichgeschlechtlichen Ehe mit Paul Zubeil. Zwei Männer, ein Kind. Das geht biologisch nur über Dritte. In der Praxis bedeutet das: Eizellspende, künstliche Befruchtung, Austragung durch eine andere Frau.

[....]

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten


Allein die Vergütung der Leihmutter kann dabei zwischen 30.000 und 70.000 Dollar liegen. Kurz gesagt: Das ist kein Lifestyle-Produkt. Das ist ein Projekt für Menschen mit erheblichem finanziellem Spielraum.

In Deutschland ist das System nicht erlaubt. Hier ist Leihmutterschaft verboten. Das Embryonenschutzgesetz von 1991 untersagt es, eine Frau künstlich zu befruchten, wenn sie das Kind nach der Geburt abgeben soll.

Auch die Vermittlung ist strafbar. Verträge sind nichtig. Der Staat argumentiert mit dem Schutz der Frau und mit einem moralischen Grundsatz: Mutterschaft soll nicht teilbar sein. Auch die Kirchen sehen das eindeutig: Sie lehnen Leihmutterschaft grundsätzlich ab, weil sie darin eine Instrumentalisierung von Frauen und eine Kommerzialisierung von Leben erkennen.

Instrumentalisierung von Frauen
Die Gesetzeslage ist kein Zufall. Sie ist politisch gewollt und historisch stark von der Union geprägt. In den 80er- und 90er-Jahren setzte vor allem die CDU auf ein konservatives Schutzkonzept: Leben darf nicht zur Ware werden, Frauenkörper nicht zur Dienstleistung. Diese Linie zieht sich bis heute durch Parteitagsbeschlüsse. Leihmutterschaft gilt dort als ethisch problematisch, teilweise sogar als Form von Ausbeutung. Die CDU vertritt bis heute diese restriktive Linie und hat sich dieses Jahr erneut „massiv gegen jegliche Form der Leihmutterschaft ausgesprochen“.

Und jetzt sitzt ein CDU-Abgeordneter im Bundestag und nutzt genau das Modell, das seine Partei im Inland strikt ablehnt.
https://www.focus.de/politik/deutschland/papa-streeck-ist-uebergluecklich-cdu-hat-ein-problem-damit_3313dd87-1990-4af9-b55a-7fa17ffed143.html

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von Leni » 17.07.2026, 14:22

Luna hat geschrieben: 15.07.2026, 21:21 Tja, und was macht ein Jens Spahn, der nie für seine Taten zur Rechenschaft gezogen wurde, wenn deutsche Gesetze ihm nicht passen? Er und sein Mann fliegen einfach ins Ausland und lassen sich ein Kind "schenken". Glaubst du doch selbst nicht das da keine Dollar geflossen sind. "unser ganzes Glück" heißt es da. "Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm". usw...

Stellt euch mal vor man würde ihnen das Kind jetzt wegnehmen, (genauso die unschuldsvermutung) und zu seiner leiblichen mutter zurückbringen. Ganz kalt Irgendeinen Kinderschutzgrund nennen und das wars dann. Vielleicht noch die ein oder andere Unterstellung... uuuuundenkbar wäre das aber wehe Jemand kauft sich eine Puppe. Aber ein echtes Kind kaufen ist okay.
Das Schlimme dabei:

Das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn wies im Frühjahr 2020 die Forderung der FDP nach einer Legalisierung der Leihmutterschaft ausdrücklich zurück!

Spahn selbst äußerte sich bereits 2015 kritisch zu dem Thema und lehnte als Minister im Jahr 2020 eine Lockerung des entsprechenden Verbots ab!


Das ist doch nicht zu fassen, oder? :twisted:

Und niemand sagt was?

Millionen von jungen Menschen können ebenfalls keine Kinder bekommen, haben aber nicht so wahnsinnig viel Geld, um sich im Ausland eines zu kaufen!

Er selbst hätte mithelfen können, dass das ohne Geld für diese jungen Leute möglich wäre, hat es aber abgelehnt.

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von Leni » 17.07.2026, 13:05

Jens Spahn und was man wissen sollte:
Seit 2018 hat der frühere Bundesgesundheitsminister wiederholt an vertraulichen Treffen des »Dialog«-Netzwerks teilgenommen.

Spahn besuchte nach eigenen Angaben seit 2018 fünfmal die Treffen der Organisation. Zwei der Treffen fanden statt, während Spahn Bundesgesundheitsminister war.

»Dialog« wurde 2006 von Thiel gegründet, die Teilnahme erfolgt nur auf Einladung. Laut Wired bringt das Netzwerk Regierungsvertreter und Führungskräfte aus dem Silicon Valley bei jährlichen Retreats zusammen. Was alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbinde, sei die Beschäftigung mit künstlicher Intelligenz, Longevity und der nahen Zukunft. Bislang war über die Treffen nur wenig bekannt.

Der aus Deutschland stammende Thiel ist bekannt für seine libertären und rechtskonservativen Positionen, seine Nähe zu US-Präsident Donald Trump und seine Kritik an liberalen Demokratien.

Auf der Agenda der Treffen standen Programmpunkte wie: »Zurück zur Atomkraft«, »Durch den Dritten Weltkrieg kommen«, »Bau dir eine Sekte« und »Wie ist dein Sexleben?«.
Spahn schwärmt von Offenheit und Meinungsvielfalt. Und besucht seit Jahren diskret Treffen organisiert von einem Milliardär, der Demokratie ablehnt. :shock:

»Es ist mir wichtig, mich auch mit Menschen auszutauschen, die anderer Meinung sind als ich«, sagte X dem Nachrichtenportal web.de. zu seinem Besuch bei der Heimat (früher NPD). »Diese Offenheit werde ich mir nicht nehmen lassen.«

Nein, Offenheit rechtfertigt nicht alle Kontakte. Thiel hasst die Demokratie und das Frauenwahlrecht.

Geheimzirkel von faschistoiden Multimilliardären und hohe politische Ämter in der BRD passen nicht zusammen.

Mindestens fünfmal war Jens Spahn Teil eines von Tech-Milliardär Peter Thiel organisierten Treffens. (Er gibt ja immer nur das zu was bekannt geworden ist: Spahn räumte das erst ein, nachdem eine Liste gehackt wurde.) https://taz.de/Jens-Spahn-und-Peter-Thiel/!6189077/

Unfassbar, was dieser Typ sich leisten darf, ohne das es auch nur ein Fitzelchen öffentlichen Aufruhrs gibt. Wenn man dann mal vergleicht, was bei Baerbock oder Habeck los war wegen eines Versprechers oder geleakter Gesetzesvorhaben.

Und: Peter Thiel ist wie Jens Spahn mit einem Mann verheiratet und hat zwei Töchter von einer Leihmutter.

Und ein weiterer interessanter Teilnehmer bei den Treffen von Peter Thiels Geheimzirkel "Dialog" : Christian Angermayer

Der CDU-Politiker Jens Spahn und der Tech-Investor Christian Angermayer sind durch ein enges politisches und geschäftliches Netzwerk miteinander verbunden.

Die beiden pflegen ein freundschaftliches Verhältnis und gerieten vor allem aufgrund von millionenschweren Medikamentendeals während der Pandemie sowie der undurchsichtigen Finanzierung von Spahns Berliner Luxusvilla in die Kritik.

Die Verbindungen zwischen den beiden Persönlichkeiten werfen in der Öffentlichkeit regelmäßig Fragen auf:

Die Villen-Finanzierung: Spahn erwarb 2020 eine Villa in Berlin-Dahlem für rund 4 Millionen Euro.

Recherchen (u. a. vom Spiegel) deckten auf, dass die Finanzierung dieser Immobilie und familiärer Verbindungen nach Österreich Berührungspunkte zu Firmen und Banken aufweist, in die Christian Angermayer investiert ist.

Der Medikamenten-Deal: Während Spahns Zeit als Gesundheitsminister schloss die Bundesregierung einen Auftrag über ein COVID-19-Medikament des Pharmakonzerns Eli Lilly ab. Dieser Konzern arbeitete eng mit dem kanadischen Unternehmen Abcellera zusammen, an dem Angermayers Fonds Anteile hielten.

Parteispenden und politischer Einfluss: Angermayer gilt als einer der großen Geldgeber der CDU, der den USA-freundlichen, rechts-libertären Netzwerken nahesteht und Spahn politisch unterstützt.

Spahn weist die Vorwürfe von Interessenkonflikten zurück, hält sich bei der Aufklärung im Detail jedoch oft bedeckt. Die Konstellation aus Politik, Investitionen in der Gesundheitsbranche und Medienaktivitäten stößt bei Beobachtern auf erhebliche Kritik bezüglich möglicher Befangenheit.
Angermann bekennt sich auch zu seiner Homosexualität.

(wenn das zu politisch ist oder sonstwie nicht passt, bitte löschen)

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von Leni » 17.07.2026, 08:50

Sakura hat geschrieben: 16.07.2026, 08:41
Luna hat geschrieben: 15.07.2026, 21:21 Tja, und was macht ein Jens Spahn, [...]
Das ist mir auch aufgefallen! Es ist in der brd verboten, sich Kinder zu kaufen. Dann macht er es eben im Ausland.
Ein hochrangiger deutscher Politiker umgeht Gesetze und kauft ein Kind, damit er sich als "Vater" präsentieren kann!
Und niemand sagt was dagegen, im Gegenteil: Die brd-Regierungspresse und gleichgeschaltete Medien behandeln das als fast normal und überbieten sich in Glückwünschen! Für eine erhebliche Straftat!
Als ich das zum ersten Mal las, glaubte ich an eine Ente.
Was dieses Gelumpe aus der Berliner Junta sich erlaubt ist unfassbar. Hoffentlich fällt denen das bei einem Regierungswechsel auf die Füße und sie erhalten ihre verdiente Strafe.
Ich hab dazu gestern bei meinen Studien etwas gefunden, was diese ungeheuerliche Verlogenheit erklären könnte, dazu später mehr.....

Re: Unrechtsgesetze bleiben in Kraft - der Widerstand auch!

von Horizonzero » 16.07.2026, 15:30

Interessant - eine künstliche Insel auf hoher See, aber 20qm - ist recht klein, und kann so eine Insel einen Sturm ab? Für Strom gibts ja Lösungen a la Sonnenpanel bis Generator- aber nenen Supermarkt gibbet auf See nicht und Ackerbau wohl auch nicht-
scheint mir ein täglicher Kampf um Süßwasser und Essen zu sein ...

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