von Gast » 08.03.2025, 21:06
NCMEC steht für National Center for Missing & Exploited Children und sendet dem BKA sehr viele Daten.
Palantir Technologies nutzt Big Data und verkauft Software an deutsche Polizein. "Watching You. Die Welt von Palantir und Axel Karp" ist eine sehenswerte Doku.
Wie funktioniert so eine Meldung?
„NCMEC staff have not viewed the following uploaded files and have no information concerning the content of the uploaded files …“
Das erledigt die Software von Palantir.
Bei knapp 17.000.000 Bilder und Videos, die nur dirch 30 Analysten geprüft werden.
Ein Staat bedient sich privater Akteure.
Der Ermittlungsrichter stützt seinen Beschluss auf die NCMEC-Meldung. Diese reicht (immer?) als Anfangsverdacht aus. Auch wenn es ein falsch positiver Treffer von einem Familienfoto ist.
Das BKA, LKA, Staatsanwaltschaft XYZ oder Polizeipräsidium XYZ prüft und veranlasst weiterführende Ermittlungen. "Vor Ort erfolgt dann grob heruntergebrochen die Hausdurchsuchung oder (selten) die bloße Vorladung. Letztere nicht selten mit dem freundlichen Hinwies, man möchte bitte sein Handy zur Vernehmung mitbringen."
Wie verteidigt man sich gegen einen falschen Verdacht?
"Aufgrund der Besonderheit des Verfahrensgegenstandes ist in einem sog. Kinderpornografieverfahren dem Beschuldigten ein Verteidiger als Pflichtverteidiger wegen der Schwierigkeit der Sachlage gemäß § 140 Abs. 2 StPO beizuordnen. Denn der Beschuldigte kann in diesen Fällen nicht selbst, sondern nur durch einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen."
Und auch "weil die Ermittlungsergebnisse zumindest auch auf dem nicht allgemeinverständlich und
zudem in englischer Sprache verfassten CT-Report beruhten und daher vollständige Aktenkenntnis erfordern".
Nichts anderes dürfte für jugendpornografische Inhalte gelten.
"Ferner sei konstatiert, dass das NCMEC im Ergebnis in das Recht auf Privatsphäre, Datenschutz sowie die einschlägigen Grundrechte der EU-Grundrechtecharta eingreift; denn Online-Nutzer könnten sich gedrängt sehen, ihr legales Nutzungsverhalten einzuschränken, um sich nicht der Gefahr von Fehlerkennungen auszusetzen. Der Rechtsstaat hätte es verdient, wenn sich ähnlich dem AG Reutlingen mutige Richter nicht durch Algorithmen in ihrer Wahrheitsfindung entmündigen lassen und zumindest entsprechend weiter aufklären – oder den Deckel draufmachen, wo sich
NCMEC nicht in die Karten blicken lässt."
Schreibt Heiko Urbanzyk in Coesfeld in "Meldungen des NCMEC – Grundlagen und Ideen für die Verteidigung im
Bereich Kinder- und Jugendpornografie" StRR 19. Jahrgang FEB 2025
NCMEC steht für National Center for Missing & Exploited Children und sendet dem BKA sehr viele Daten.
Palantir Technologies nutzt Big Data und verkauft Software an deutsche Polizein. "Watching You. Die Welt von Palantir und Axel Karp" ist eine sehenswerte Doku.
Wie funktioniert so eine Meldung?
„NCMEC staff have not viewed the following uploaded files and have no information concerning the content of the uploaded files …“
Das erledigt die Software von Palantir.
Bei knapp 17.000.000 Bilder und Videos, die nur dirch 30 Analysten geprüft werden.
Ein Staat bedient sich privater Akteure.
Der Ermittlungsrichter stützt seinen Beschluss auf die NCMEC-Meldung. Diese reicht (immer?) als Anfangsverdacht aus. Auch wenn es ein falsch positiver Treffer von einem Familienfoto ist.
Das BKA, LKA, Staatsanwaltschaft XYZ oder Polizeipräsidium XYZ prüft und veranlasst weiterführende Ermittlungen. "Vor Ort erfolgt dann grob heruntergebrochen die Hausdurchsuchung oder (selten) die bloße Vorladung. Letztere nicht selten mit dem freundlichen Hinwies, man möchte bitte sein Handy zur Vernehmung mitbringen."
Wie verteidigt man sich gegen einen falschen Verdacht?
"Aufgrund der Besonderheit des Verfahrensgegenstandes ist in einem sog. Kinderpornografieverfahren dem Beschuldigten ein Verteidiger als Pflichtverteidiger wegen der Schwierigkeit der Sachlage gemäß § 140 Abs. 2 StPO beizuordnen. Denn der Beschuldigte kann in diesen Fällen nicht selbst, sondern nur durch einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen."
Und auch "weil die Ermittlungsergebnisse zumindest auch auf dem nicht allgemeinverständlich und
zudem in englischer Sprache verfassten CT-Report beruhten und daher vollständige Aktenkenntnis erfordern".
Nichts anderes dürfte für jugendpornografische Inhalte gelten.
"Ferner sei konstatiert, dass das NCMEC im Ergebnis in das Recht auf Privatsphäre, Datenschutz sowie die einschlägigen Grundrechte der EU-Grundrechtecharta eingreift; denn Online-Nutzer könnten sich gedrängt sehen, ihr legales Nutzungsverhalten einzuschränken, um sich nicht der Gefahr von Fehlerkennungen auszusetzen. Der Rechtsstaat hätte es verdient, wenn sich ähnlich dem AG Reutlingen mutige Richter nicht durch Algorithmen in ihrer Wahrheitsfindung entmündigen lassen und zumindest entsprechend weiter aufklären – oder den Deckel draufmachen, wo sich
NCMEC nicht in die Karten blicken lässt."
Schreibt Heiko Urbanzyk in Coesfeld in "Meldungen des NCMEC – Grundlagen und Ideen für die Verteidigung im
Bereich Kinder- und Jugendpornografie" StRR 19. Jahrgang FEB 2025