Das ist positiv für die Mädchen. Vielleicht treten in Zukunft Beeinträchtigungen auf!Die Kinder bemerkten - worauf es dem Angeklagten auch ankam - das Geschehen nicht. Psychische oder physische Beeinträchtigungen durch das Tatgeschehen konnten bisher bei keinem der Mädchen festgestellt werden.
Ein Vater, der 7 Jahre und 6 Monate im Knast sitzt könnte eine Beeinträchtigung sein.
Folgendes Tatgeschehen liegt der aktuellen nicht Beerinträchtigung zu Grunde:
Nach den Feststellungen missbrauchte der Angeklagte in zwei Fällen seine elfjährige Tochter, indem er die Hand des schlafenden Kindes ergriff, an seinen entblößten erigierten Penis führte und sie auf und ab bewegte (Fäl-leII.1. und 4. der Urteilsgründe). Darüberhinaus führte er bei einer elfjährigen Freundin seiner Tochter, während diese schlief, eine ca. zehn Zentimeter lange "Knicklampe" mit einem Durchmesser von ca. fünf Millimetern sowie einen Finger einige Zentimeter tief in die Scheide ein (FallII. 2. der Urteilsgründe). An einem anderen Tag hielt der Angeklagte einer ebenfalls schlafenden zehnjährigen Freundin der Tochter zunächst sein entblößtes Glied vor das Gesicht und dann seine Finger so, als ob er einen Finger in den Anus des Kindes einführte, was er allerdings tatsächlich nicht tat(TatII.3. der Urteilsgründe). Inallen Fällen filmte der Angeklagte, der zuvor eine nicht feststellbare Menge Amphetamin und Marihuana konsumiert hatte, das Geschehen, um es indas Internet einzustellen. Von diesem Vorhaben nahm er jeweils später Abstand.
Schließlich übersandte der Angeklagte einem Chatpartner ein Foto der elfjährigen Freundin seiner Tochter, das er während ihres Schlafs aufgenommen hatte (TatII.5. der Urteilsgründe).