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Sex mit 14 Jährigen?
Hallo liebe community,
bin neu hier und wollte mich mal erkundigen, wie das genau ist, also ich bin 20+, meine irgendwo gelesen zu haben, dass ich mit einer 14 Jährigen Sex haben darf, solang sie damit einverstanden ist und ich ihr kein Entgelt gebe (kann dies jemand bestätigen?).
Vorweg sei gesagt, dass ich nicht pädophil bin, nichts gegen pädophile habe, wollte mich nur mal erkundigen und hoffe, dass sich hier paar Leute mit der aktuellen Gesetzeslage auskenne und mir diesbezüglich paar Informationen zukommen lassen könnten, wofür ich überaus dankbar wäre.
Liebe Grüße
cherry popper
bin neu hier und wollte mich mal erkundigen, wie das genau ist, also ich bin 20+, meine irgendwo gelesen zu haben, dass ich mit einer 14 Jährigen Sex haben darf, solang sie damit einverstanden ist und ich ihr kein Entgelt gebe (kann dies jemand bestätigen?).
Vorweg sei gesagt, dass ich nicht pädophil bin, nichts gegen pädophile habe, wollte mich nur mal erkundigen und hoffe, dass sich hier paar Leute mit der aktuellen Gesetzeslage auskenne und mir diesbezüglich paar Informationen zukommen lassen könnten, wofür ich überaus dankbar wäre.
Liebe Grüße
cherry popper
- Cocolinth
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Re: Sex mit 14 Jährigen?
Ja, so ungefähr.cherry popper hat geschrieben:bin neu hier und wollte mich mal erkundigen, wie das genau ist, also ich bin 20+, meine irgendwo gelesen zu haben, dass ich mit einer 14 Jährigen Sex haben darf, solang sie damit einverstanden ist und ich ihr kein Entgelt gebe (kann dies jemand bestätigen?).
Prinzipiell ist es in Deutschland 100% legal als Erwachsener mit Kindern ab 14 Sex zu haben.
Die genauen Bedingungen, unter denen Sex mit Kindern ab 14 illegal wird, entnimmst Du am Besten dem Bundesdeutschen Strafgesetzbuch (StGB), Abschnitt 13: "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung"
Online zu finden auf:
http://dejure.org/gesetze/StGB/
Warum möchtest Du das dann wissen?Vorweg sei gesagt, dass ich nicht pädophil bin
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Re: Sex mit 14 Jährigen?
Ich danke dir für deine Antwort.
Soweit ich weiss, ist man ab 14 doch jugendlich und unter 14 minderjährig oder irre ich mich? Weiss nicht, pädophil schätz ich mich selbst nicht ein, stehe ohne Zweifel auf jüngere, aber halt im Rahmen der Legalität.
Warum ich das wissen möchte? Weil ich Sex mit Mädchen in diesem Alter haben möchte und da es ja scheinbar legal ist, werde ich es auch genießen.
Soweit ich weiss, ist man ab 14 doch jugendlich und unter 14 minderjährig oder irre ich mich? Weiss nicht, pädophil schätz ich mich selbst nicht ein, stehe ohne Zweifel auf jüngere, aber halt im Rahmen der Legalität.
Warum ich das wissen möchte? Weil ich Sex mit Mädchen in diesem Alter haben möchte und da es ja scheinbar legal ist, werde ich es auch genießen.
Re: Sex mit 14 Jährigen?
Dein Kuschen vor dem Gesetzt ist noch lange kein Indiz auf deine Ausrichtung?cherry popper hat geschrieben:Weiss nicht, pädophil schätz ich mich selbst nicht ein, stehe ohne Zweifel auf jüngere, aber halt im Rahmen der Legalität.
Möchtest du das?? Soso?schön?.und?was möchte SIE ?? (Ich nehme an, es ist eine potentielle in Aussicht)cherry popper hat geschrieben: Warum ich das wissen möchte? Weil ich Sex mit Mädchen in diesem Alter haben möchte und da es ja scheinbar legal ist, werde ich es auch genießen.
Jedenfalls ist so was meines Wissens nicht EINFACH SO und SOWIESO legal?das ist es erst mit Kindern ab 16?
Und?was hat es mit dem Namen "cherry popper" so auf sich???
Ich kannte mal eine HC-Video-Reiher der 90er mit diesem Namen?vielleicht daher?
Ich mag dich...
- Annika
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Re: Sex mit 14 Jährigen?
Hi Charry,
alles was über 13 ist, ist gesetzlich (noch) fickbar. Ausnahmetatbestand wie fehlende sexuelle Reife ist (bisher) nur bei geistig Behinderten festgestellt worden
alles was über 13 ist, ist gesetzlich (noch) fickbar. Ausnahmetatbestand wie fehlende sexuelle Reife ist (bisher) nur bei geistig Behinderten festgestellt worden
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
Re: Sex mit 14 Jährigen?
Es ist zwar legal, aber trotzdem nicht unproblematisch. Die Mädels in dem Alter erscheinen mir oft psychisch sehr instabil.cherry popper hat geschrieben:Ich danke dir für deine Antwort.
Soweit ich weiss, ist man ab 14 doch jugendlich und unter 14 minderjährig oder irre ich mich? Weiss nicht, pädophil schätz ich mich selbst nicht ein, stehe ohne Zweifel auf jüngere, aber halt im Rahmen der Legalität.
Warum ich das wissen möchte? Weil ich Sex mit Mädchen in diesem Alter haben möchte und da es ja scheinbar legal ist, werde ich es auch genießen.
Ich erinnere mich auch noch gut an eine Fünfzehnjährige, die ihr erstes Mal einvernehmlich mit ihrem Freund hatte und als sie realisierte, dass sie ungeschützten Verkehr gehabt hatte und möglicherweise schwanger sein könnte, da drehte sie es so, dass sie es eigentlich gar nicht gewollt hatte und er sie gedrängt hätte. Später war sogar von Vergewaltigung die Rede. Erst nach einem negativen Schwangerschaftstest legte sich die Aufregung. Da war die Beziehung zu dem Jungen, der überhaupt nicht kapiert hatte, was da lief, zerstört.
Ganz früher habe ich auch Ferienfreizeiten mit Jugendlichen im Alter 13-15 gemacht. Keine Freizeit ohne Vergewaltigungsvorwurf. Kein Witz!!
Grüße
- Cocolinth
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Re: Sex mit 14 Jährigen?
In Deutschland gilt man unter 18 als minderjährig und unter 14 zusätzlich als Kind. Zwischen 14 und 18 hingegen als Jugendlicher.cherry popper hat geschrieben:Soweit ich weiss, ist man ab 14 doch jugendlich und unter 14 minderjährig oder irre ich mich?
Die Unterteilung in "Kind" (unter 14) und "Jugendlicher" (14-18) ist ein rhetorischer Taschenspielertrick der Pädophilen-Lobby, um so zumindest eine teilweise Legalisierung von sexuellem Kindesmissbrauch zu realisieren, ohne dass dies gleich jedem auffällt. Man bezeichnet die Opfer einfach nicht mehr als "Kinder" und schwups! kann es ja kein Kindesmissbrauch mehr sein.
Sowohl UNICEF als auch die EU sagen jedoch klipp und klar, dass Kinder alle Personen unter 18 sind. Somit ist sexueller Missbrauch von Kindern in Deutschland teilweise legal.
Um diesen Missstand etwas auszugleichen, hat der deutsche Gesetzgeber jedoch erst kürzlich immerhin auch die vormals legale Pornografie mit sog. "Jugendlichen" zum Sexualverbrechen erklärt. (Sexuelle Handlungen mit "Jugendlichen" bleiben jedoch bis auf Weiteres völlig legal.)
In 90% der zivilisierten westlichen Welt gehst Du damit astrein als Pädophiler durch. Mach Dir nichts vor.Weiss nicht, pädophil schätz ich mich selbst nicht ein, stehe ohne Zweifel auf jüngere, aber halt im Rahmen der Legalität.
Perverse Sau.Weil ich Sex mit Mädchen in diesem Alter haben möchte
Zuletzt geändert von Cocolinth am 14.05.2009, 22:19, insgesamt 1-mal geändert.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Re: Sex mit 14 Jährigen?
Nö. "Einfach so" ist es NIE legal. Selbst unter Erwachsenen nicht.Bruce hat geschrieben:Jedenfalls ist so was meines Wissens nicht EINFACH SO und SOWIESO legal?das ist es erst mit Kindern ab 16?
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Re: Sex mit 14 Jährigen?
Ich bin ja nicht aus Deutschland, kenne die gerichtliche Praxis daher kaum.Cocolinth hat geschrieben: Nö. "Einfach so" ist es NIE legal. Selbst unter Erwachsenen nicht.
Aber ich dachte, es gäbe in D einerseits den 176er der Sex mit Kindern u14 verbietet, anderseits gibts doch einen der Sex unter gewissen Umständen mit Kindern u18 (oder u16?) verbietet...
gesucht, gefunden:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html
Wobei mir dieser §182 recht gummig rüberkommt?was ist ?Ausnutzung einer Zwangslage? ??
Wenn eine 17J. nun notgeil ist, so ist das durchaus eine ?Zwangslage? die entsprechend ausgenutzt werden kann?
Also ich als Cherry-Popper wär da sehr umsichtig, vor allem da er dem Gesetz grösste Bedeutung zumisst?
Zuletzt geändert von Bruce am 14.05.2009, 23:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sex mit 14 Jährigen?
Trotzdem sollte selbst Dir klar sein, dass es auch bei sonst jeder Altersgruppe Einschränkungen gibt, wie weit Sex legal ist.Bruce hat geschrieben:Ich bin ja nicht aus Deutschland, kenne die gerichtliche Praxis daher kaum.Cocolinth hat geschrieben: Nö. "Einfach so" ist es NIE legal. Selbst unter Erwachsenen nicht.
So gibt es etwa den 177er, der Sex in Form von Nötigung bzw. Vergewaltigung verbietet. Auch unter Erwachsenen.
"Unter gewissen Umständen" ist Sex eben IMMER verboten. Auch unter Erwachsenen.Aber ich dachte es gäbe in D einerseits den 176er der Sex mit Kindern u14 verbietet anderseits den 182er der Sex unter gewissen Umständen mit Kindern u18 verbietet
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Re: Sex mit 14 Jährigen?
Und dennoch werden Personen u18 offenbar durch ein spezielles Gesetz gewürdigt.
Also denk ich mal, ist die gängige Praxis da nicht unbedingt dieselbe wie bei Erwachsenen.
Also denk ich mal, ist die gängige Praxis da nicht unbedingt dieselbe wie bei Erwachsenen.
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Re: Sex mit 14 Jährigen?
Das widerspricht sich ja nicht.Bruce hat geschrieben:Und dennoch werden Personen u18 offenbar durch ein spezielles Gesetz gewürdigt.
Hat ja auch niemand behauptet. *schulterzuck*Also denk ich mal, ist die gängige Praxis da nicht unbedingt dieselbe wie bei Erwachsenen.
Nichtsdestotrotz ist Sex mit Kindern ab 14 per se genauso legal wie Sex mit Erwachsenen. Genauso wenig, wie man bei Letzterem von vornherein von Vergewaltigung ausgeht (= illegaler Sex mit Erwachsenen) so geht man bei Sex mit Kindern ab 14 von vornherein von Missbrauch aus.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Re: Sex mit 14 Jährigen?
Ich glaube, mein Blutdruck läßt hier gleich meine Adern platzen!
Wir sind also Kriminelle, weil wir auf unter 14-Jährige stehen?cherry popper hat geschrieben:pädophil schätz ich mich selbst nicht ein, stehe ohne Zweifel auf jüngere, aber halt im Rahmen der Legalität.
... Du hast es geschafft! Jetzt kann ich mein Blut von der Tapete wischen und mein Hals ist so dick, daß ich nicht mehr durch die Tür passe. Wirklich!
Du solltest Deinen animalisch beschränkten Begriff von "Genuß" erweitern, dann könntest Du auch legale Freude an unter 14-Jährigen empfinden!cherry popper hat geschrieben:Weil ich Sex mit Mädchen in diesem Alter haben möchte und da es ja scheinbar legal ist, werde ich es auch genießen.
Und zu dem ganzen Murks hier, man könne 14-Jährige bedenkenlos deflorieren - ob einvernehmlich oder nicht:
§ 182 Abs. 3 StGB:
Wer mit Jugendlichen sexuell verkehrt ...
Dazu BGH 1 StR 481/95:"und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird [...] bestraft."
Du hast also kein Fick-Lizenz und eine generelle Antwort auf die Frage gibt es nicht, sondern es kommt immer auf die konkrete Dame an."Allerdings liegt ein wesentlicher Unterschied darin, daß bei sexuellem Mißbrauch von Kindern die fehlende sexuelle Autonomie des Opfers unwiderleglich vermutet wird, während dieses Merkmal wegen des höheren Alters bei sexuellem Mißbrauch von Jugendlichen im Einzelfall festgestellt werden muß.
Und: Wenn Dich die Familie hinterher 'dran' kriegen will und die fehlende Selbstbestimmungsfähigkeit des Mädchens propagiert - dann spielst Du Lotterie um den Preis, wem der Richter am Ende glaubt.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Und daß Gewaltanwendung beim Sex verboten ist, sollte eigentlich jeder wissen. Aber ich glaube es ist gut, daß wir Dich noch mal darauf hingewiesen haben.
Jetzt ist mir auch wirklich die letzte Ader geplatzt.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
- Cocolinth
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Re: Sex mit 14 Jährigen?
Wo hast Du denn den Murks hier gelesen?Smaragd aus Oz hat geschrieben:Und zu dem ganzen Murks hier, man könne 14-Jährige bedenkenlos deflorieren - ob einvernehmlich oder nicht
Den hat er auch bei Sex mit Erwachsenen nicht.Du hast also keinen Freifahrt-Schein
ps.: In dieser Frage habe ich mich schon öfter gewundert, mit welcher Penetranz meine Pädo-Kollegen (und auch sonst jeder) hier Verbote heraufbeschwören, die eindeutig und klar ersichtlich nicht existieren. Als wären die bestehenden nicht genug?
Zuletzt geändert von Cocolinth am 14.05.2009, 23:56, insgesamt 1-mal geändert.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Re: Sex mit 14 Jährigen?
Irgendwo muss ja ein Unterschied bestehen...sonnst wäre der 182er ja für die Katz...
Währe denn "Ausnutzung einer Zwangslage" bei Personen 18+ legal?
Oder gehts nur darum die Prostitution u18 zu verbieten ??
Und..da währe noch zu erwähnen:
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
*heikel*
Währe denn "Ausnutzung einer Zwangslage" bei Personen 18+ legal?
Oder gehts nur darum die Prostitution u18 zu verbieten ??
Und..da währe noch zu erwähnen:
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
*heikel*
Ich mag dich...