Rentner werden jetzt in der Schweiz besser vor den Pädophilen geschützt. Gott, bin ich froh. Sind Frauen nicht auch besonders schützenswert? Und wie ist es mit Tieren?
Wer wegen Sexualstraftaten mit Kindern verurteilt wurde, darf nie mehr mit Kindern arbeiten. Wie der Bundesrat heute beschlossen hat, treten die entsprechenden Gesetzesbestimmungen auf den 1. Januar 2019 in Kraft.
Das lebenslängliche Tätigkeitsverbot gilt unabhängig von der Höhe der Strafe. Auch wer wegen sexueller Belästigung verurteilt wurde, darf künftig nicht mehr mit Kindern oder anderen besonders schützenswerten Personen, also beispielsweise Menschen mit Behinderung oder Senioren, arbeiten.
Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur bei Personen vor, die wegen eines besonders leichten Vergehens verurteilt werden und bei denen keine Rückfallgefahr besteht. Ein Beispiel dafür ist, wenn sich ein junger Erwachsener in eine Minderjährige verliebt.
Wusste ja nicht, dass das verliebt in eine Minderjährige sein ein Verbrechen ist.