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Sairen
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Wer hat das Recht an KiPos?

Beitrag von Sairen »

Die Überschrift sagt schon alles.
Den Anfang der Dikussion könnt ihr in "Nicht mal 1% der gesperrten Seiten sind Kipos" anschauen.
nur selbst von den Darstellern eingestellte Pornos sind legitim?
Oder welche, die es mit ihrer Zustimmung machen.
Wenn es keine pornografischen Bilder, so sage ich dass, und es ist mir klar dass der Staat nicht meiner Meinung ist, so würde ich sagen, dass es egal ist, jedoch sollte mein bei eindringlichem Beschwerden über das Bild selbiges dann auch vom Inet runternehmen.
Bei pornografischen Bilder, egal von wem, würde ich sagen, dass der Mensch aufjeden Fall gefragt werden sollte, ob es damit einverstanden ist, so ist das meine Meinung. Und da wenige Missbrauchte ihre Vergewaltigungen gerne im Internet sehen würden, kann ich das Bestreben, die mit allen Mitteln vom Internet zu vertreiben verstehen.
(Wobei ich mich frage, wie viele KiPos (mit Sex) es tatsächlich auf dem Internet gibt, aber darüber gibts leider keine vertraulichen Statistiken ;)
Dann bist Du sicher auch der Meinung, dass die Mehrheit der Kinder, die ihre Sexvideos FREIWILLIG ins Internet gestellt haben, ebenso beim Sex beobachtet werden wollen.
Den Sex, den sie auf Internet hochgeladen? Mit Einschränkungen Ja.
See you on a dark night
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Cocolinth
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Re: Wer hat das Recht an KiPos?

Beitrag von Cocolinth »

Sairen hat geschrieben:da wenige Missbrauchte ihre Vergewaltigungen gerne im Internet sehen würden, kann ich das Bestreben, die mit allen Mitteln vom Internet zu vertreiben verstehen.
Wir drehen uns bereits im Kreis:

Auch das ließe sich problemlos auf Erwachsenenpornos übertragen. Ergo: Erwachsenenpornos verbieten? :?
Dann bist Du sicher auch der Meinung, dass die Mehrheit der Kinder, die ihre Sexvideos FREIWILLIG ins Internet gestellt haben, ebenso beim Sex beobachtet werden wollen.
Den Sex, den sie auf Internet hochgeladen? Mit Einschränkungen Ja.
Welche Einschränkungen?
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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Sairen
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Re: Wer hat das Recht an KiPos?

Beitrag von Sairen »

Auch das ließe sich problemlos auf Erwachsenenpornos übertragen. Ergo: Erwachsenenpornos verbieten?
Nicht so ganz: Erwachsenenpornos sind selten Vergewaltigungen. Von daher kann man es nicht auch auf Erwachsenenpornos übertragen.
Bei Vergewaltigungen stimme ich dir zu, und bei sonstigen Videos, wo der Darsteller sagt, er will nicht im Internet gesehen werden ja.

Sprich: Vorraussetzung dafür, dass das Video auf dem Net bleiben kann:
Der Darsteller stimmt zu.
Das stellt sich als schwerer dar, als es klingt.
Jedoch würde ich behaupten, bei Vergewaltigungen, kann man ohne Urteil schon sagen, dass der Betroffene, das Video eher weniger im Net haben will.
Und, da nur wenige Erwachsenenpornos auf Internet Vergewaltigungen sind, jedoch die (meisten?) Kinderpornos Vergewaltigungen sind, steht es mit denen schlecht.
Welche Einschränkungen?
Z.B. das ebengrade erst mit den Bilder bei... wie hieß die Seite?
Auf jedenfall die, wo der Bruce drauf verlinkt hat. fotocommunity.de? Was auch immer, aufjeden Fall konnte man da schön sehen, dass die Leute zwar ihre Bilder (hier keine Pornos, schon klar, aber es gilt dasselbe) ins Internet hochgeladen, und somit eigentlich wissen müssten, dass es somit jeder im Internet sehen kann.
Trotzdem möchten sie, dass ihr Bild gewissermaßen noch in dem überblickbaren Bereich bleibt, und nicht in die falschen Hände gerät, wie zB Pädophilen.
See you on a dark night
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Cocolinth
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Re: Wer hat das Recht an KiPos?

Beitrag von Cocolinth »

Sairen hat geschrieben:
Auch das ließe sich problemlos auf Erwachsenenpornos übertragen. Ergo: Erwachsenenpornos verbieten?
Nicht so ganz: Erwachsenenpornos sind selten Vergewaltigungen.
Davon ist die von Dir angeführte "Tatsache", dass wenige Missbrauchte ihre Vergewaltigungen gerne im Internet sehen würden, ja auch gar nicht abhängig.

Dieses Argument gilt so oder so: Ob nun 100% oder 0% der betreffenden Filme tatsächlich in solchem Material bestehen. WENN es solches Material ist, so Dein Argument, DANN wollen die Opfer das auch nicht noch verbreitet wissen. Wenn Du daraus ein KiPo-Verbot ableitest, dann schließt sich dem auch ein StiNoPo-Verbot an.
Und, da nur wenige Erwachsenenpornos auf Internet Vergewaltigungen sind, jedoch die (meisten?) Kinderpornos Vergewaltigungen sind, steht es mit denen schlecht.
Dann könnte man immer noch differenzierend verbieten statt kategorisch.
Welche Einschränkungen?
Z.B. das ebengrade erst mit den Bilder bei... [...] fotocommunity.de [...] aufjeden Fall konnte man da schön sehen, dass die Leute zwar ihre Bilder (hier keine Pornos, schon klar, aber es gilt dasselbe) ins Internet hochgeladen, und somit eigentlich wissen müssten, dass es somit jeder im Internet sehen kann.
Trotzdem möchten sie, dass ihr Bild gewissermaßen noch in dem überblickbaren Bereich bleibt, und nicht in die falschen Hände gerät, wie zB Pädophilen.
Also... Fotos verbieten? :?
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Tatze
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Re: Wer hat das Recht an KiPos?

Beitrag von Tatze »

also das die meisten kinderpornos definitv nicht im sinne des kindes sind is klar, was bilder angeht weiß ich net kann sein kann nicht sein denn wer kinder kennt weis das kinder sich gern fotografieren lassen aber richtiger kinder porn is nicht im sinne der beteiligten das es verbreitet wird
its better to burn out than to fade away
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Sairen
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Re: Wer hat das Recht an KiPos?

Beitrag von Sairen »

Moment, WO habe ich behauptet, dass ich kategorisch verbieten will?
Ich habe gesagt:
Sprich: Vorraussetzung dafür, dass das Video auf dem Net bleiben kann: Der Darsteller stimmt zu.
Und außerdem:
Jedoch würde ich behaupten, bei Vergewaltigungen, kann man ohne Urteil schon sagen, dass der Betroffene, das Video eher weniger im Net haben will.
Du lässt deine Meinung immer nur zu gerne aus dem Spiel.
Doch hast du es nämlich schon selber gesagt: Differenzieren. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Wie ich bei Kinderpornos differenzieren würde, kann ich schlecht sagen, da ich mich mit der Aussage "Missbrauch, Vergewaltigung" disqualifiziere in dem Punkt, dass es ja nur Vergewaltigungen oder Missbräuche sein können, jedoch würde ich das objektiv bewerten wollen.

Aber auch wenn ich finde, dass die Kinderpornos verboten bleiben sollten, fände ich immer noch einen leichteren Umgang besser. So wie bei zB Marihuana. Macht jeder, interessiert aber keinen :mrgreen:
Aber das ist ja nur meine differenzierte Meinung...
Also... Fotos verbieten?
Sobald es die Person selbst hochlädt, ist es ihr Pech, was damit alles passieren können...
Jedoch, wenn man in Betracht zieht, dass es sich eigentlich um die Bilder der Kinder halten... Puh, was ein Glück, das Kinder keine Rechte haben... :roll:
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