Nun nennen die Justizminister die Sicherungshaft nicht mehr "Sicherungsverwahrung", sondern, ganz fürsorglich, "nachträgliche Therapieunterbringung" - und sie soll auch beschränkt sein auf Verbrecher, die erstens "psychisch gestört" und zweitens von "hochgradiger Gefährlichkeit" sind.
Depression würde wohl reichen. Ich rate jedem nur noch dauerbetrunken durchs leben zu gehen.
Der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Strafgericht, hat in einer seiner vielen Entscheidungen über Sicherungsverwahrung geschrieben, ein Täter sei dann als gefährlich zu betrachten, wenn eine Neigung zu künftigen schweren Straftaten einem "eingeschliffenen inneren Zustand" entspringt.
Also kriegen nur Pädos MRV, Ersatztriebtäter werden auf die richtige Bahn gehieft und können weiter machen.
Doch Neurologen, Psychiater, Philosophen haben den bösen Schliff im Innern bislang mit keinem Mikroskop entdecken können.
War doch klar, einfach ein neues Etikett draufkleben und warten, bis auch das vor'm EGM landet. Das ist bei Formulierungen wie "psychisch gestört" und "eingeschliffenem inneren Zustand" vorprogrammiert.
Allerdings muß ich zugeben, nur selten mit einem Artikel zur SV derart konform gegangen zu sein.
Gib mir den Grund, dass es Dich zu Lieben lohnt,
Dich anzuseh'n, Deine Schönheit zu versteh'n.
Gib mir den Grund, dass es sich zu leben lohnt,
in Deiner Welt, die mir ganz und gar gefällt.
Ich sehne mich doch nur nach Dir,
nach Deiner Welt im Jetzt und Hier.
Sind die Justizminister gefährliche Hangtäter, die selbst nach einem EuGH-Urteil noch rückfällig werden? Müssen Therapieangebote für Politiker ausgebaut werden? Und wenn ja, wird dann nicht wieder nur an die Täter gedacht, statt an die Opfer der Sicherungsverwahrung?