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Bruce
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Entscheidung 07213 btr. GLF 1.0

Beitrag von Bruce »

Nachfolgendes Habe ich gestern im Web gefunden.

Nicht meht ganz aktuell ( Betrifft GLF 1.0 ) aber dennoch sehr intressannt.
Ich mag dich...
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Bruce
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Re: Entscheidung 07213 btr. GLF 1.0

Beitrag von Bruce »

Entscheidung 07213


Zusammenfassung:

Der Beschwerdegegner war kein Mitglied der FSM und wurde als Host-Provider des beschwerdegegenständlichen Forums angeschrieben, da der Forums-Betreiber keine Kontaktdaten zur Verfügung gestellt hatte und somit nicht erreichbar war. Thema des frei zugänglichen öffentlichen Forums war die erotische bzw. sexuelle Zuneigung erwachsener Männer zu kleinen Mädchen. Der Beschwerdeausschuss hielt das Angebot für offensichtlich schwer entwicklungsgefährdend und stellte deshalb einen Verstoß gegen § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 JMStV fest. Dem Beschwerdegegner wurde ein Hinweis mit Abhilfeaufforderung erteilt. Das Angebot war danach nicht mehr verfügbar.


(gesamte Entscheidung siehe unten)


FSM-Prüfungsnummer 07213
Beschwerdegegner: XYZ,
W?str. XX,
XXXXX D?

ENTSCHEIDUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (FSM) e. V. hat vorbezeichnete Beschwerde an den Beschwerdeausschuss weitergeleitet. Der Beschwerdeausschuss hat die Beschwerde des Beschwerdeführers im Umlaufverfahren gemäß § 10 Nr. 4 der Beschwerdeordnung der FSM (BeschwerdeO) vom 16.10.2007 in der Zusammensetzung K. als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses, H. und G. beraten und am 03.09.2008 entschieden, Ihnen als Beschwerdegegner einen

Hinweis mit Abhilfeaufforderung zu erteilen.

Sämtliche bisher öffentlich zugänglichen bzw. lediglich durch einfache Registrierung geschützten Bereiche und Foren des Portals http://www.g.net sind durch ein anerkanntes Altersverifikationssystem insofern zu versehen, als dass dadurch sichergestellt wird, dass die Inhalte nur an Erwachsene zugänglich gemacht werden.

Zur Abhilfe wird Ihnen eine Frist von 14 Tagen ab Bekanntgabe dieser Entscheidung eingeräumt.


Begründung

I. Sachverhalt

Der Beschwerdegegner ist Hostprovider der URL http://www.g.net. Unter dieser Domain betreibt angeblich ein Dr. F. F. C. mit Sitz in Nigeria ein für jedermann zugängliches deutschsprachiges ?Forum für Girllover? mit ?breit gefächertem Interesse an vorpubertären und pubertären Mädchen?, welches ?auch eine sexuelle Komponente umfasst.? Weiterhin heißt es in den Informationen zum Forum: ?In diesem Forum treffen sich Menschen, denen es aufgrund der aktuellen gesellschaftlich-kulturellen Situation verwehrt wird, ihrem Beziehungswunsch, ihrem natürlichen Bedürfnis nach sozialer Integration, ihrer Sexualität und ihrem Wunsch nach einer realistischen Selbstdarstellung in für ein erfülltes Dasein notwendigem Maße nachzukommen.?


In dem Forum können sich die Teilnehmer zu verschiedenen Themenkomplexen und Kapitel-Überschriften austauschen. Es handelt sich dabei insbesondere um Textbeiträge, welche von den Teilnehmern eigenständig eingestellt werden; auch die Themenüberschriften, zu denen Beiträge zusammengefasst werden, können von den Teilnehmern selbst vorgeschlagen und eingestellt werden. Weiterhin können Bilder hochgeladen werden.

Die Beiträge sind teilweise für jedermann einsehbar, teilweise können sie nach einer Registrierung eingesehen werden, für die keinerlei Altersüberprüfung stattfindet. Im Rahmen der Registrierung muss lediglich eine funktionierende E-Mail-Adresse angegeben werden.

In den Informationen zum Forum wird darauf hingewiesen, dass das Forum von ?5 unterschiedlichen Persönlichkeiten? moderiert wird, welche ihre Entscheidungen demokratisch treffen würden. Dabei würden insbesondere die zu schützenden Interessen der Forenteilnehmer berücksichtigt; der Schutz von Minderjährigen wird hierbei nicht erwähnt.

Es wird zwar darauf hingewiesen, dass kein Platz für strafrechtlich relevante Aktivitäten jedweder Art sei, es wird aber auch als Regel aufgestellt: ?Beiträge und Diskussionen, die die Möglichkeit, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern schädlich sein können nicht ausschließen, sowie Beiträge und Diskussionen, die das mögliche Vorhandensein von Einvernehmlichkeit, im Hinblick auf solche Kontakte, leugnen, sind im Girlloverforum generell untersagt.?

In den Meta-Tags für die Internetsuchmaschinen werden folgende Begriffe verwendet:
(?)

Auf einzelne Foren-Beiträge wird im Rahmen der Entscheidungsgründe eingegangen. Der Beschwerdegegner wurde am 30.07.2008 von der FSM-Beschwerdestelle per E-Mail an die Adresse ?[email protected]? gemäß § 10 TMG darüber informiert, dass unter der genannten Domain unter anderem sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern verharmlost und auf unzulässige Weise ästhetisiert werden. Eine Reaktion erfolgte hierauf bisher nicht.

II. Entscheidungsgründe

Grundlage der Entscheidung bildeten die Bestimmungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV), in Kraft getreten am 1. April 2003, die Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes
(Jugendschutzrichtlinien ? JuSchRiL) vom 1. März 2005, sowie die Vereinsdokumente der FSM.

Das Forum ist offensichtlich geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schwer zu gefährden (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 JMStV).

Als entwicklungsgefährdend gelten dabei vor allem Angebote, die Heranwachsende überfordern, verunsichern oder ängstigen und ihnen eine Übernahme problematischer sexueller Handlungsweisen, Einstellungen und Rollenbilder nahe legen. Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine solche schwere Gefährdung von Kindern und Jugendlichen
dann offensichtlich, wenn die Möglichkeit einer gravierenden sozialethischen
Desorientierung von Minderjährigen klar zutage tritt und deshalb ohne besondere Mühe erkennbar ist (BGHSt 8,80 ff).

Eine solche Möglichkeit einer gravierenden sozialethischen Desorientierung ist durch das Girlloverforum deutlich gegeben. Es ist vielfach wissenschaftlich erwiesen, dass sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern bei den Kindern schwere und dauerhafte Schäden psychischer und körperlicher Art hervorrufen können. Einvernehmlichen Sex zwischen einem Kind und einem Erwachsenen kann es schon deshalb nicht geben, weil das Kind bereits im Ansatz nicht überblicken kann, worum es dem Erwachsenen geht. Derartige
sexuelle Handlungen sind daher notwendiger Weise immer etwas, wozu das Kind bestimmt wird.

Die Moderatoren und Teilnehmer des Forums achten zwar darauf, keine strafrechtlich relevanten Texte und Bilder einzustellen, das Forum ist jedoch ausschließlich auf die Bedürfnisse und die Sichtweise pädophil empfindender erwachsener Männer ausgerichtet. Es wird von Moderatorenseite als ausdrückliche Diskussionsregel aufgestellt, dass Beiträge ?untersagt? sind, welche die Möglichkeit einvernehmlicher Kontakte zwischen Erwachsenem und Kind verneinen bzw. trotz einer ?Einvernehmlichkeit? von der Möglichkeit einer Schädigung für das Kind ausgehen. Anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse werden somit in Abrede gestellt und jegliche kritische, distanzierte Meinungsäußerung zu der Thematik untersagt. Pädophilie wird aufgrund der festgelegten Diskussionsregeln als eine Spielart der sexuellen
Neigungen dargestellt, die keiner weiteren kritischen Diskussion bedarf.

Kinder und Jugendliche können über die Meta-Tags beispielsweise durch Suchmaschinen auf die Seite gelangen. Die Teilen des Forums vorgeschaltete Registrierung stellt dabei keinerlei Hindernis dar. Insbesondere (vor-)pubertierende Kinder und Jugendliche sind zwar interessiert an der eigenen körperlichen Entwicklung verbunden mit ihrer auch erotischen Ausstrahlung. Auf der anderen Seite befinden sie sich dabei aber auf der Suche und können sich ihrer eigenen Position noch nicht sicher sein; sie sind somit noch nicht in der Lage, Positionen einzuordnen, die ihnen in einem solchen Forum als selbstverständlich präsentiert werden. Die Möglichkeit einer gravierenden sozialethischen Desorientierung liegt auf der Hand, wenn zum Einen im Forum der einvernehmliche Sex zwischen Kind und Erwachsenem
für selbstverständlich möglich gehalten wird, der zudem angeblich auch keinen Schaden bei dem Kind anrichten kann und wenn zum Anderen junge, vorpubertierende Mädchen explizit als sexuelle Objekte Erwachsener dargestellt werden.

Besonders evident ist die Möglichkeit einer solchen Desorientierung

-bei Jugendlichen, die keinen ausreichenden Rückhalt bei Eltern oder in so genannten Peergroups haben und daher weniger Stabilität und Kompetenz im Umgang mit ihrer Unsicherheit bei diesem Thema haben;

-Kindern, die mit dem Thema noch nicht in Berührung gekommen sind, aber schonselbstständig im Internet recherchieren;

-Kinder und Jugendliche, die bereits Opfer von Missbrauch geworden sind und die womöglich deswegen im Internet recherchieren.

Die problematische Einstellung der Moderatoren und Forumsteilnehmer kann zudem an folgenden Forenbeiträgen abgelesen werden, bei denen kleine Mädchen ohne jede Rücksicht auf deren Interessen und Schutz als reines Sexualobjekt angesehen werden:

Fands echt stark wie groß die Resonanz auf meine Suche nach süßen Kinderpo´s war.. drum schau ich mal ob vllt auch der eine oder andere unter uns ist, der Bilder von Mädels mit kleinem "Brustbefall", wie Balthus gern sagt^^, hat. Ich stehe auf die kleinen Girls ab 10 Jahren die schon ganz leicht.. aber nur GANZ leicht.. Brüste bekommen und die dann als kleine Hügel zu erkennen sind =)Also. falls ihr mir bei dieser Suche wieder behilflich sein wollt.. bitte.. ich freu mich über alles was da kömmet! =)

Bis denne.. euer Katána


Hallo!!
Ich halt die Augen offen, wenn ich was finde poste ich sofort!!! Ich kenne ein kleines Girl, die wohnt sogar hier, die hat auch kleine Hügelchen^^
*Auslach* Ich kann sie jeden Tag sehen... Naja, ich halt aber auch mal Ausschau, ich hab glaub sogar ein wenig Pics da... Müsste auf dem anderen PC suchen.

Über Darstellerinnen in einer Fernsehsendung für Kinder:
Die meisten fangen so mit 11 an und hören so mit 16/17 auf. Das schöne ist, daß man immer genau sieht wieweit sie sich schon etwickelt haben. Das ist so geil. Am Anfang haben sie nur kleine Knospen und am Ende richtige Brüste. Das ist so heiß. Ich guck es auch seit der ersten Folge und bisher waren schon EINIGE dabei, die mein Steifes Glied hätten verwöhnen können.

Zu Begegnungen in der Nachbarschaft:

Heute um 14.00 Uhr klingelte es an der Tür, es war die kleine von nebenan sie ist etwa 10 und einfach zu süß, ihre Eltern waren nicht zu Hause und nun stand sie vor der Tür und hatte Hunger und Durst, ich habe ihr erst mal ein Brot mit Wurst gemacht und ein bischen Milch ! Danach endeckte sie meine Digicam und wollte gefilmt werden, sie will Sängerin oder Model werden! Die kleine ist total verschmust und lieb, aber ihr Vater brüllt immer rum oder schickt sie Döner holen wenn er Hunger hat ! Ein liebevolle Umarmung oder das er sie mal ins Bett bringt oder einfach mal mit ihr spielt, gibt es nicht !
Die kleineren sind Papas Lieblinge, mit denen ist er oft weg! Ich hab sie in den Arm genommen und ihr versprochen das ich sie mal richtig verwöhnen werde und das ich immer Zeit habe !

Aber Uebertreib das Verwoehnen nicht!

Zu dem Austausch von Erzählungen aus dem Alltag:

Warum willst du Erzählungen. Willst du dich an Träumen aufgeilen oder was? Freches Kätzchen !! Aufgeilen will sich hier niemand, ich mag Kinder wegen ihrer unbekümmerten Art und weil sie mich jeden Tag zum Lachen bringen !
Wenn alle pädos so harmlos wären wie unser Amigo ;) Niemals auch nur einen sexuellen Gedanken, wenn er hinternwakelnde kleine Mädchen sieht, die mit bauchfrei-Shirt und kurzem Röckchen vor ihm tanzen. Oder feucht auf seinem Schoss rumrutschen usw. Wie machst Du das nur ? (gibts da eine Pille, damit man(n) kM nicht erotisch findet???)

In dem Beitrag "Ich glaub ich krieg ein Rohr" geht es um ein 10jähriges Mädchen, welches unbedingt das Rohr des Ich-Erzählers anfassen und ausprobieren möchte - "gemeint" ist letztlich ein Fernrohr - im Kopf von (jugendlichen) Lesern dürfte sich aber ein kinderpornografischer Film abspielen. Dass es sich bei den im Forum verbreiteten Inhalten um lediglich textliche Schilderungen ohne bildliche Darstellung oder sonstige Visualisierung der sexuellen Vorgänge oder Wünsche handelt, vermag deshalb eine Einordnung als schwer entwicklungsgefährdend nicht zu erschüttern.

Es ist nicht damit getan, einzelne Beiträge aus dem Forum zu entfernen und die weitere Entwicklung des Forums wieder den Nutzern und Moderatoren zu überlassen. Denn es ist bereits Teil des erklärten Moderationskonzepts, dass genau derartige Inhalte dort in dieser Weise ausgetauscht werden sollen.
In Telemedien sind oben genannte offensichtlich schwer entwicklungsgefährdende Angebote gem. § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV nur dann zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe).
Letzteres ist beim beanstandeten Angebot nicht der Fall.

Der Beschwerdegegner ist auch als Hostprovider zur Verantwortung zu ziehen. Es mag zwar sein, dass die Inhalte nicht von ihm selbst generiert und eingestellt werden, sondern von Moderatoren und Nutzern des Portals. Jedoch ist der Beschwerdegegner auch für diese fremden Inhalte verantwortlich, wenn er Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte hat (vgl. § 10 TMG). Spätestens im Laufe des Beschwerdeverfahrens sind ihm die Inhalte und deren Gesetzeswidrigkeit zur Kenntnis gelangt.

gez.

K. (Vorsitz Beschwerdeausschuss)


www.fsm.de/inhalt.doc/Entscheidung_7213.pdf
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Cocolinth
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Re: Entscheidung 07213 btr. GLF 1.0

Beitrag von Cocolinth »

Hahaha... es ist also offiziell: Wir sind eine echte Gefahr! :mrgreen:

Ein Satz von mir und Euer Sohn fickt Eure Tochter! MWUAHAHAHAHA!


Ich würde ja jetzt einen Stempel auf das GLF-Logo plazieren, als Gütesiegel: "Offiziell gefährlich!"
FSM hat geschrieben: Es ist vielfach wissenschaftlich erwiesen, dass sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern bei den Kindern schwere und dauerhafte Schäden psychischer und körperlicher Art hervorrufen können.
Wer zweifelt das denn überhaupt an?

Und wären etwaige Zweifel, wenn sie denn geäußert würden, nicht ohnehin vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt? Ich dachte, über diese "Sie ist eine Scheibe, Ketzer!"-Geschichte wären wir inzwischen hinweg?
Einvernehmlichen Sex zwischen einem Kind und einem Erwachsenen kann es schon deshalb nicht geben, weil das Kind bereits im Ansatz nicht überblicken kann, worum es dem Erwachsenen geht.
Worum geht es denn dem Erwachsenen? :?

Naja, die FSM behauptet ja nicht, sie selbst oder sonst irgendjemand könnte das überblicken. Von daher hat es wohl seinen Grund, dass dies hier derart offen gelassen wird. ;-)
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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Ovid
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Re: Entscheidung 07213 btr. GLF 1.0

Beitrag von Ovid »

Jo, sexuelle Kontakte sind schon schlimm. Aber allgemein schon menschliche Kontakte! Meine Güte, da gibt es oft Tote! Unglaublich... Man sollte menschliche Kontakte aufs schärfste reglementieren! Ein wenig Freiheit bluten lassen für unsere Sicherheit.
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Tatze
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Re: Entscheidung 07213 btr. GLF 1.0

Beitrag von Tatze »

haha, alles klar fangt doch mal an minderjährigen den alk zu verbieten oder den verkauf stärker zu kontrollieren, obwohl dann wirds ja schwerer sich an die nicht zugedröhnten kinder ranzumachen, damm was für ein konflikt
its better to burn out than to fade away
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Re: Entscheidung 07213 btr. GLF 1.0

Beitrag von PedoPedant »

@Cocolinth: Du fragst, wer den möglichen[/] Schaden anzweifelt, aber in der Beschwerdebegründung steht auch:
Beschwerdebegründung hat geschrieben:Beiträge und Diskussionen, die die Möglichkeit, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern schädlich sein können nicht ausschließen, sowie Beiträge und Diskussionen, die das mögliche Vorhandensein von Einvernehmlichkeit, im Hinblick auf solche Kontakte, leugnen, sind im Girlloverforum generell untersagt.

Und das ist dämlich, denn dafür hängt es von zu vielen Faktoren ab. Interessant auch, dass viele Beiträge sich wahrscheinlich überhaupt nicht um das Thema drehten und somit nach dieser Formulierung untersagt gewesen wären. Da ist den Regelschreibern wohl der ein oder andere Gaul durchgegangen.

Ich fand's aber auch interessant, dass sie schreiben:
Beschwerde hat geschrieben:Die problematische Einstellung der Moderatoren und Forumsteilnehmer kann zudem an folgenden Forenbeiträgen abgelesen werden, bei denen kleine Mädchen ohne jede Rücksicht auf deren Interessen und Schutz als reines Sexualobjekt angesehen werden:

Heute um 14.00 Uhr klingelte es an der Tür, es war die kleine von nebenan sie ist etwa 10 und einfach zu süß, ihre Eltern waren nicht zu Hause und nun stand sie vor der Tür und hatte Hunger und Durst, ich habe ihr erst mal ein Brot mit Wurst gemacht und ein bischen Milch ! Danach endeckte sie meine Digicam und wollte gefilmt werden, sie will Sängerin oder Model werden! Die kleine ist total verschmust und lieb, aber ihr Vater brüllt immer rum oder schickt sie Döner holen wenn er Hunger hat ! Ein liebevolle Umarmung oder das er sie mal ins Bett bringt oder einfach mal mit ihr spielt, gibt es nicht !
Die kleineren sind Papas Lieblinge, mit denen ist er oft weg! Ich hab sie in den Arm genommen und ihr versprochen das ich sie mal richtig verwöhnen werde und das ich immer Zeit habe !

Aber Uebertreib das Verwoehnen nicht!


Ein Schelm wer Böses dabei denkt?

Dass sich die geneigten Beschwerer und Verbieter mitunter stark von ihrer eigenen alles andere als blütenweißen Fantasie leiten lassen, beweist ja auch die Indizierung eines Teils des Sailor Moon Mangas -- da wird ein erschrecktes Gesicht ob einer exhibitionistischen Handlung als beglücktes Gesicht ob einer Vergewaltigung (eines Mädchens durch einen etwas älteren Jungen) interpretiert. Ich hoffe inständig, dass die Leute nicht auch in echt ein begeistertes Gesicht mit einem erschreckten/schockierten Gesicht verwechseln, ansonsten sollte sämtlichen in der BPjM und ähnlichen Instanzen arbeitenden Leuten vorsorglich das Sorgerecht für etwaige Kinder zu deren Schutz aberkannt werden.

Edit 1: Korrigierte Hervorhebung im Zitat
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Cocolinth
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Re: Entscheidung 07213 btr. GLF 1.0

Beitrag von Cocolinth »

PedoPedant hat geschrieben:@Cocolinth: Du fragst, wer den möglichen[/] Schaden anzweifelt, aber in der Beschwerdebegründung steht auch:
Beschwerdebegründung hat geschrieben:Beiträge und Diskussionen, die die Möglichkeit, dass einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern schädlich sein können nicht ausschließen, sowie Beiträge und Diskussionen, die das mögliche Vorhandensein von Einvernehmlichkeit, im Hinblick auf solche Kontakte, leugnen, sind im Girlloverforum generell untersagt.


Na, da ist Deiner Pedanterie dieses Mal aber eine Kleinigkeit entgangen:

Die FSM spricht von Kindersex allgemein, das GLF in jener unsäglichen Regel (Gibt es die noch?) hingegen von EINVERNEHMLICHEM Kindersex -- laut FSM eine Chimäre. Die Leugnung von möglicher Schädlichkeit eines Sex, den es gar nicht gibt, entspricht nicht der Leugnung von möglicher Schädlichkeit von Sex generell -- denn dieser enthält ja sämtliche möglichen Konstellationen, somit NICHT einvernehmlichen Kindersex.

;-)
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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Re: Entscheidung 07213 btr. GLF 1.0

Beitrag von PedoPedant »

Ei, touché, aber selbstverständlich macht's das nur noch schlimmer, denn von einvernehmlichen Sex mit Kindern zu sprechen ist ja fast wie das Leugnen des Holocausts (in den Augen mancher)...
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