Eine schweizer Richterin verhängte unlängst ein verblüffend mildes Urteil von ca. anderthalb Jahren Gefängnis und 500,-- Geldbuße über eine 37-jährige Frau, obwohl ihr MONATELANGER, ZIGFACHER SCHWERER SEXUELLER KINDESMISSBRAUCH eines 13-jährigen Kindes nachgewiesen wurde. Pikant vor allen Dingen die Begründung der Richterin:
Bezirksgericht Meilen
Frau wegen Sex mit [Junge] verurteilt
[...] Die Richterin spricht sie schuldig und verurteilt sie zu einer [bewährungslosen] Gefängnisstrafe von 20 Monaten sowie einer Busse von 500 Franken. Es ist das (vorläufige) Ende eines ungewöhnlichen Prozesses, der in der ganzen Schweiz für Aufsehen und allerlei schlüpfrige Fantasien sorgte [].
[...]Im Frühling 2012 lernte die damals 34-Jährige einen [13 Jahre alten] Schulfreund ihrer Tochter kennen. Der Junge verbrachte viel Zeit in ihrem Haus, manchmal mit Kollegen, manchmal allein. So freundeten sich die beiden an und landeten schliesslich zusammen im Bett. Wobei sie nach Aussagen der dreifachen Mutter während fast eines halben Jahres bis zu fünf mal täglich miteinander Sex [wie die Karnickel] hatten. Die Angeklagte wusste zwar, dass sie eine Beziehung mit einem Kind führte. Doch sie betrachtete das Ganze als normale Liaison, samt Streitereien, Versöhnungen und gemeinsamen Fernsehabenden. [...]
Nach Ansicht der Staatsanwältin dagegen hatte die psychisch labile Frau den Knaben schamlos missbraucht und ihm psychische Schäden bereitet. Der Anwalt des Teenagers sprach gar von einer «abscheulichen Tat» und einem mehrmonatigen «Albtraum». Die Frau habe «massiven Druck» auf den Jungen ausgeübt und ihn erst in Ruhe gelassen, als die Eltern eingeschritten seien. Fest steht, dass die Beziehung in Brüche ging, als die Hausfrau ihrem jungen Liebhaber im Streit eine schallende Ohrfeige verpasste, worauf dieser seinen Eltern alles erzählte.
[...] Das Gericht war aber offensichtlich nicht der Meinung, dass man es mit einem klassischen Missbrauchsfall zu tun habe, in dem sich ein skrupelloser pädophiler Täter an einem wehrlosen Opfer vergeht. So hielt die Richterin in der Urteilseröffnung fest, dass der Schüler [...] während Monaten immer wieder freiwillig ins Haus der Angeklagten gegangen, um «sogenannt normalen Geschlechtsverkehr» zu vollziehen. Das bedinge eine «gewisse Mitwirkung». Dass die 37-Jährige das Vertrauen des Jungen aus egoistischen Gründen ausgenutzt hatte, war aus Sicht des Gerichts unbestritten. Allerdings hielt ihr die Richterin [...] zu Gute[:][...] ein echtes Bedürfnis nach Nähe und [...] Ebenso konnte bei der Frau keine pädophile Neigung festgestellt werden. [Na DANN! XD!!] [...]
[...]Strafrechtlich hätte es für die [Frau] viel schlimmer kommen können – zumal die Staatsanwältin für die sexuellen Handlungen eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren [...] gefordert hatte. [...]Ausserdem sprach [das Gericht] die Angeklagte vom Vorwurf der Staatsanwaltschaft frei, Jugendliche bei sexuellen Handlungen gefilmt und mit ihnen Pornos geschaut zu haben.
Doch erledigt ist der Fall noch lange nicht. Denn während sich Verteidiger und Opferanwalt zurückhaltend über das Urteil äusserten – was auf Akzeptanz schliessen lässt – zeigte sich die Staatsanwältin gar nicht zufrieden: «Ich kann dieses Urteil absolut nicht nachvollziehen», sagte sie nach der Verhandlung, und kündigte sogleich an, dass sie es vor Obergericht anfechten werde.

Oh Happy Day!

(Und ja: Es gibt dort zu dem Artikel auch Kommentare vom Volke.

(Dank an eagle1982 von jungsforum.net für den Hinweis.)