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gelöscht_05
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Spendenaufruf: Beschwerde BVerfG gegen AG/LG Beschlüsse

Beitrag von gelöscht_05 »

Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde gegen den eindeutig rechtswidrigen Hausdurchsuchungsbeschluss des AG Pforzheim & Beschluss LG Pforzheim

In diesem unrechtmäßigen Ermittlungsverfahren wurde eine rechtswidrige Hausdurchsuchung/Beschlagnahme gem. § 102 StPO durchgeführt, obwohl keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat gem. 184 StGB vorhanden waren. Der wahrheitsgemäße Sachverhalt kann der Beschwerdebegründung an das LG Pforzheim von Rechtswalt Graßmann München entnommen werden.

Gegen den rechtswidrigen Beschluss des LG Pforzheim vom 23. März 2009 gibt es kein instanzenmäßiges Rechtsmittel der erneuten Beschwerde bei einem ordentlichen Gericht mehr. Gegenwärtig hat der rechtswidrige Beschluss des AG bzw. LG Pforzheim Bestand und die Ermittlungsbehörden dürfen mit der Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände beginnen. Unabhängig davon was die Auswertung als Ergebnis erbringt muss der zu UNrecht Beschuldigte gegen diese Unrechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung vorgehen und alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört als höchste Deutsche Gerichtsbarkeit eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zuvor wird auch das OLG Karlsruhe in dieses Verfahren insolviert.

Die bisher kontaktierten Rechtswälte vertreten ganz klar die Rechtsauffassung des zu Unrecht beschuldigten Justizopfers. Demnach hat eine solche Verfassungsbeschwerde reale Aussicht auf Erfolg. Das Anwalthonorar eines juristischen Experten für Verfassungsrecht liegt bei 3000,00 Euro. Davon verlangt der Anwalt 2000,00 Euro Anzahlung. Prozesskostenhilfe etc. kann nicht in Anspruch genommen werden. Eine solch relativ hohe Summe kann das Justizopfer aus eigenen Mitteln nicht aufbringen. Führt die Verfassungsbeschwerde erwartungsgemäß zum gewünschten Erfolg werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht bzw. notfalls eingeklagt werden. Damit der zu UNrecht Beschuldigte das oben genannte Honorar für eine Verfassungsbeschwerde an seinen Anwalt begleichen und das Mandat erteilen kann bitten wir alle wohlgesonnenen BesucherInnen unserer Webseiten um finanzielle Unterstützung. Große und kleine private Spenden sind uns Willkommen.

Dieses UNrechtsverfahren ist auch von grundsätzlicher Bedeutung für ALLE Menschen. Es geht z.B. um eine legale Möglichkeit von Verlinkungen anderer Webseiten zum Thema Sperr- und Zensurlisten im Internet. Es geht um die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland. Weiter geht es um die Legalität von Cache-Inhalten im Brower bzw. im Zwischenspeicher des PCs und einiges mehr... ! Im momentanen Stadium der Verfahrens geht es um die notwendigen Voraussetzungen eines konkreten Verdachtes zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung gem. 102 StPO. Eine "Wahrscheinlichkeit", wie im Beschluss des AG Pforzheim u.a. angeführt, darf nicht zur Verletzung des Grundrechtes der Wohnung führen. Es geht im Moment (noch) nicht um eine tatsächlich begangene Straftat. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und eine Anklage wurde natürlich auch noch nicht erhoben. Bei dem vorliegenden wahren Sachverhalt darf es in unserem Land keine solch rechtswidrigen Hausdurchsuchungen geben. Justizwillkür darf in Deutschland keine Chance haben !!!

Aus diesem Grunde bitten wir Euch/Sie um finanzielle Unterstützung. Nehmen Sie bitte per eMail, Fax, Briefpost oder telefonisch mit uns Kontakt auf. Wir danken allen SpenderInnen und hoffen, die Verfassungsbeschwerde bis zum Fristablauf 27. April 2009 beim BVerfG einreichen zu können.

http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=664&s=read

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Justiz-Kriminalität: Landgericht(LG) Pforzheim verwirft Beschwerde gegen rechtswidrigen Hausdurchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts(AG) wegen Link auf Weblog-Schutzalter - vom 27.03.2009
Justizopfer "Paul S." & Anwälte bereiten Dienstaufsichtsbeschwerden + Strafanzeigen gem. § 339 StGB(Rechtsbeugung) + Verfassungsbeschwerde vor

Die Dienstaufsichtsbeschwerden werden beim Justizministerium(Richter) sowie beim Innenministerium(StA) Baden-Württemberg eingereicht. Die Strafanzeigen gegen die RichterIn & StAin richten sich an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Die Beschwerde gegen den Beschluss des LG Karlsruhe-Pforzheim an das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) erfolgt aufgrund vorsätzlich sachlicher Fehlentscheidung sowie Verfassungswidrigkeit. Lesen Sie den Inhalt des absurden Beschlusses mit einem Klick auf mehr...

http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1260


(Weitere News dazu bei K13online im Archiv)

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Liebe BesucherInnen des GL-Forums !

Zum obigen Spendenaufruf, der auch bei K13online eingebaut und jetzt auch im Jungsforum gepostet wurde, noch ein paar persönliche Worte.

Wer spenden möchte und aus finanziellen Gründen auch spenden kann, der sollte die folgenden Möglichkeiten in Betracht ziehen:

- Barspende(anonym) am Besten per Einschreiben an eine Postfachadresse, die dann mitgeteilt wird.

- Bareinzahlung auf ein Privatkonto(anonym), welches ebenfalls mitgeteilt wird.

- Banküberweisung auf ein Privatkonto, welches dann auch mitgeteilt wird.

- Direktüberweisung an den Anwalt, der die Beschwerde einreichen wird. Das geht aber erst dann, wenn der Beschwerdeführer seinen Anwalt das Mandat übertragen hat, was erst in einigen Tagen geschehen wird. Über diese Spende müßt Ihr den Beschwerdeführer aber zuvor informieren.

- Alternativen auf Anfrage möglich

Direkte Kontaktaufnahme per eMail an: [email protected] - oder wendet Euch an K13online, die Moderatoren des GL Forums oder einen anderen bekannten Aktivisten.

Fragen könnt Ihr hier stellen oder Euch direkt an die o.g. Personen/Stellen wenden.

Allen SpendernInnen sei schon jetzt herzlich gedankt !!

Maximo

ps: Bitte denkt daran, dass die K13online Redaktion zu diesem Spendenaufruf ein aktuelles News publizieren wird und einen direkten Link auf diesen Thread setzt. Eure Postings sollten also bitte entsprechend formiert werden, danke.
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gelöscht_05
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Re: Spendenaufruf: Beschwerde BVerfG gegen AG/LG Beschlüsse

Beitrag von gelöscht_05 »

Erste Spenden eingetroffen

Inzwischen sind die ersten Spenden beim Beschwerdeführer eingetroffen. Weitere finanzielle Unterstützungen sind unterwegs. Spendenzusagen liegen auch weitere vor. Wir sind weiterhin optimistisch, die Anzahlung an den Rechtsanwalt überweisen zu können. Bitte spenden Sie weiter, denn es fehlt noch eine beträchtliche Summe. Vielen Dank !

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Kurze Sammelfrist

Die Anzahlung für das Anwaltshonorar muss nach Mitteilung des Rechtsanwaltes, der das Mandat für BVerfG-Beschwerde übernehmen soll, bereits am 9. bzw. spätestens am 14. April überwiesen worden sein. Die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde läuft zwar erst am 26. April ab, aber der Anwalt wird ab 17. April in Urlaub sein. Die Zeit ist nun leider sehr kurz geworden. Einige Tage wird logischerweise für die Anfertigung benötigt. Bitte diese neuen Ereignisse bei der möglichen Spendenbereitschaft berücksichtigen. Vielen Dank !
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gelöscht_05
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Re: Spendenaufruf: Beschwerde BVerfG gegen AG/LG Beschlüsse

Beitrag von gelöscht_05 »

1000,00 Euro

Das anwaltliche Mandat für die Verfassungsbeschwerde wurde heute an einen renommierten Rechtsanwalt übertragen. Gleichzeitig wurden die bisher gesammelten Spenden/Darlehn als 1. Anzahlung für das Honorar von 1000,00 Euro überwiesen. Wir danken allen SpendernInnen. Für die 2. Anzahlung benötigt der Beschwerdeführer jedoch noch weitere 1000,00 Euro bis zum 14. April 2009. Bitte spenden Sie weiter, damit die anwaltliche Verfassungsbeschwerde bis zum 17. April fertig sein wird und an das BVerfG nach Karlsruhe geschickt werden kann. Wo UNrecht zu "Recht" wird, ist Widerstand Pflicht. In diesem Sinne wünschen wir uns eine möglichst breite Mithilfe und Unterstützung auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen.Vielen Dank !

ACHTUNG: Direktüberweisung an den Rechtsanwalt, dem das Mandat der Beschwerde heute erteilt wurde. Diese Handhabung gilt allerdings nur bei Spendenbeträgen über 100,00 Euro. Alle anderen Spenden werden zunächst auf einem privaten Extra-Konto gesammelt und dann in seiner Summe überweisen. Für Spenden über 100,00 Euro müßt Ihr den Beschwerdeführer aber zuvor informieren, damit ein Abgleich vorgenommen werden kann. Die Bankverbindung des anwaltlichen Beschwerdeführers teilen wir auf Anfrage gerne mit.
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gelöscht_05
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Re: Spendenaufruf: Beschwerde BVerfG gegen AG/LG Beschlüsse

Beitrag von gelöscht_05 »

Honorar-Spenden direkt an Rechtsanwalt

Mit Genehmigung des anwaltlichen Beschwerdeführers Rechtsanwalt Udo Vetter Düsseldorf veröffentlichen wir hier die Bankverbindung für Überweisungen von Honorarspenden:

http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1265

LAW-Blog Rechtsanwalt Udo Vetter
http://www.lawblog.de

Wie im obigen News bereits erläutert soll diese uns gegenüber anonyme Spendenmöglichkeit nur bei Spendenbeträgen über 100,00 Euro genutzt werden. Damit wir einen Abgleich mit den dort eingegangenen Spendenüberweisungen und damit aktuellen Stand der noch offenen Beträge haben, bitte wir Sie/Euch, uns eine Überweisung kurz an diese eMailadresse zu bestätigen:

[email protected]

Für Spendenbeträge unter 100,00 Euro steht ein privates Extra-Konto zur Verfügung. Dort werden die Spenden gesammelt und dann in einer Summe überwiesen. Diese Bankverbindung teilen wir auf Anfrage gerne mit. Mit Stand von heute ist der Anzahlungsbetrag noch nicht erreicht. Es wurden von den notwendigen 2000,00 Euro jedoch schon 1000,00 Euro überwiesen.

Laut Auskunft von Rechtsanwalt Vetter hat er mit der Beschwerdebegründung bereits begonnen. Der Schriftsatz an das BVerfG soll dort intern bis zum 16. April 2009 vorliegen. Spätestens bis zum nächsten Donnerstag muss dann aber auch das restliche Honorar beglichen sein. Ra Vetter wird ab 17. April in Urlaub sein. Die Beschwerdefrist läuft am 26. April ab. Auch nach Erreichen der Anzahlungssumme und dann erfolgten Onlinestellung der vollständigen Verfassungsbeschwerde werden wir weiter Spenden sammeln. Das Gesamthonorar der Beschwerde beim BVerfG liegt nämlich bei 3000,00 Euro + MwsT = 3.500,00 Euro.
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Re: Spendenaufruf: Beschwerde BVerfG gegen AG/LG Beschlüsse

Beitrag von gelöscht_05 »

DANKE Krivon-pojkART Shop & TAOAK

Krivon Image International
http://www.malchik.de/xoshop/index.php

TAOAK
http://www.krivon-online.de/44/home.html

Wir danken für die großzügige Spende!!!

Auch andere bei K13online registrierte Benutzer können hier natürlich ebenfalls selbst ihre Spenden veröffentlichen bzw. ihre Spendenbereitschaft kundgeben. Über den Benutzerservice erhalten die Teilnehmer immer alle aktuellen Nachrichten übermittelt. Ein Gratisservice der K13online Redaktion schon seit vielen Jahren. Werden auch Sie K13online-Benutzer, und Sie werden immer über alle aktuellen Ereignisse informiert.


Mit dieser Spende ist ein derzeitiger Zwischenstand von 1600,00 Euro erreicht. Für die Anzahlung von 2000,00 Euro fehlen also im Moment noch 400,00 Euro. Wir hoffen, diesen restlichen Betrag über die Osterfeiertage auch noch erreichen zu können - vielleicht auch von Usern aus diesem Forum.
Maximo
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gelöscht_05
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Spendenaufruf bei Weblog Schutzalter

Beitrag von gelöscht_05 »

Das Euch bekannte Schutzalter Weblog ruft jetzt auch zu Spenden für die Verfassungsbeschwerde auf. Die neue Spendenmöglichkeit findet Ihr im unteren Link hier:

http://schutzalter.twoday.net/stories/5642642

Sobald morgen zwei Spendenzusagen erfolgt sind bzw. der Eingang von Ra Vetter bestätigt wurden liegt der Spendenstand dann bei 1726,50 Euro.

Es fehlt dann für die Anzahlung noch der Rest bis 2000,00 Euro - allerdings kommen dann später nochmals 1000,00 Euro auf das Gesamthonorar hinzu.

In der Kürze der verfügbaren Zeit wäre dies wirklich sehr gut. Schade, dass es hier offenbar fast niemand zu geben scheint, der sich an der Verfassungsbeschwerde durch seinen Spendenbeitrag zumindest indirekt beteiligen will oder kann. Tja, vielleicht erkennen ja nun doch noch ein paar User wie wichtig der Gang vor das BVerfG ist - für ALLE Pädos - und auch für "Otto-Normal-Mensch".

Maximo
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Re: Spendenaufruf: Beschwerde BVerfG gegen AG/LG Beschlüsse

Beitrag von gelöscht_05 »

Aktueller Spendenstand heute

Einen Tag vor der Fertigstellung der Verfassungsbeschwerde und dem folgenden Versand an das BVerfG in Karlsruhe wurde ein Spendenstand auf die Honoraranzahlung von 1826,50 Euro erreicht. Bisher haben 10 Einzelpersonen & Internet-Projekte die Sammelaktion durch Ihre kleinen und großen Spenden unterstützt. Die Beschwerde beim BVerfG wird auch von Wikileaks.org Deutschland unterstützt. Eine Spendenzusage liegt uns bereits vor. Wir danken auch dem Weblog-Inhaber Schutzalter für die Bereitstellung eines Internet-Spendenformulares über PayPal. Bitte spenden Sie dort oder an den anwaltlichen Beschwerdeführer Ra Vetter oder direkt an den Beschwerdeführer weiter. Innerhalb einer solch kurzen Zeit einen solch hohen Betrag gesammelt zu haben ist mit Sicherheit ein großer Erfolg. Alle Sponsoren sind natürlich indirekt an der Verfassungsbeschwerde beteiligt. Sie leisten einen wichtigen und aktiven Beitrag für mehr Rechtssicherheit und Gerechtigkeit ALLER Internetnutzer.

Herzlichen Dank an die SpenderInnen !!!
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Re: Spendenaufruf: Beschwerde BVerfG gegen AG/LG Beschlüsse

Beitrag von gelöscht_05 »

Der Anzahlungsbetrag von 2000,00 Euro wurde an RA Vetter überwiesen. Bei Schutzalter Weblog findet man ein Art Kassenbuch mit den immer aktuellen Spendenangaben hier;

http://schutzalter.twoday.net/stories/5653910

Weitere Spenden sind demnach noch möglich und weitere Spenden sind notwendig.

Maximo
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End-Abrechnung für Honorar-Verfassungsbeschwerde

Beitrag von gelöscht_05 »

Ra Vetter hat in seiner End-Abrechnung aktuell einen Betrag von 2100,00 Euro erhalten. Ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer sind vom Gesamt-Honorar von 3000,00 Euro jetzt also noch 900,00 Euro an Vetter zu überweisen. Wir bitten weiterhin um Spenden auch von Usern dieses Forums, danke.

Maximo
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Re: End-Abrechnung für Honorar-Verfassungsbeschwerde

Beitrag von gelöscht_05 »

Maximo hat geschrieben:Ra Vetter hat in seiner End-Abrechnung aktuell einen Betrag von 2100,00 Euro erhalten. Ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer sind vom Gesamt-Honorar von 3000,00 Euro jetzt also noch 900,00 Euro an Vetter zu überweisen. Wir bitten weiterhin um Spenden auch von Usern dieses Forums, danke.

Maximo
Zur Erinnerung: Nicht nur aus der obigen Umfrage läßt sich schließen, dass bisher noch NIEMAND aus diesem Forum etwas für die VB übrig hatte. Mit diesem Posting gelangt dieser Thread wieder etwas nach oben - in der Hoffnung, dass sich die Spendenbereitschaft doch noch etwas zum Positiven ändern könnte und vielleicht wird.

Maximo
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Re: Spendenaufruf: Beschwerde BVerfG gegen AG/LG Beschlüsse

Beitrag von gelöscht_05 »

Liebe BenutzerInnen!

Seit dem 17. April 2009 läuft bekanntlich eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) in Karlsruhe gegen die UNrechts-Beschlüsse der Pforzheimer Justiz. Das BVerfG hat bisher noch nicht darüber entschieden. Auch gibt es in diesem UNrechtmäßigen Ermittlungsverfahren noch nichts Neues von der hiesigen Justiz.

In letzten Monaten wurden für das Anwalthonorar des renommierten Rechtsanwaltes Udo Vetter http://www.lawblog.de erfolgreich Spenden gesammelt. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken. Jedoch ist aktuell ein Restbetrag von 1.260 Euro offen. Wir möchten heute nochmals an Eure/Ihre Spendenbereitschaft erinnern. Der o.g. Betrag wird am morgigen 26. Juli 2009 fällig. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Beschwerdeführer mit einer privaten Spende zu unterstützen:

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Weblog Schutzalter: Verfassungsbeschwerde unterstützen
http://schutzalter.twoday.net/stories/5642642

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Eigener Spendenaufruf
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1265

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Bitte übersendet diesen Spendenaufruf auch an Eure guten Bekannten und engen Freunde. Auch in den Internetforen darf gerne mit einem aktuellen Posting daran erinnert werden. Ebenso auf gleichgesinnten Webseiten und Blogs.
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Deutsches Jungsforum

Beitrag von gelöscht_05 »

Anonym Spenden für die Verfassungsbeschwerde (es fehlen noch ~1000/3570€)

Für eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Hausdurchsuchung aufgrund der Verlinkung zum Schutzalter-Blog (zu einem Artikel über die Sperrlisten auf Wikileaks) werden aktuell noch ca. 1300 Euro von 3570 Euro für den Rechtsanwalt Udo Vetter (www.lawblog.de) benötigt.

Berichte über den Fall gibt es z.B. auf Zeit Online und gulli news.

Anonyme Spenden können per Bareinzahlung oder Barsendung per Post erfolgen. Halbanonym geht's per Paypal. Die Bareinzahlung kostet ca. 5 € je nach Bank, einfach fremden Namen angeben (siehe auch Erklärung bei JonDos, Fußnote mit den **).
Für Spenden ab 100 Euro auf folgendes Konto:
Udo Vetter
Deutsche Bank
BLZ 30070024
KtoNr. 565345600
Verwendungszweck: "BVerfG-Beschwerde Pforzheimer Justizwillkür"
("BVerfG-Beschwerde gegen LG Karlsruhe Az Qs 15/09" entsprechend des Aktenzeichens der Beschwerde müsste natürlich auch gehen)

Für kleinere Spenden kann die private Kontonummer des Beschwerdeführers unter [email protected] erfragt werden.

Alternativ kann unter [email protected] auch eine Adresse für eine Bargeldsendung per Post erfragt werden.
Weitere Einzahlungsmöglichkeiten:
Es kann per Paypal an den Betreiber des Schutzalter-Blogs gespendet werden, der die Einzahlungen an Udo Vetter weiterreicht. Link dazu: Verfassungsbeschwerde unterstützen

Weitere Infos:
Text des Durchsuchungsbeschlusses des AG Pforzheim (PDF)
Text der Verfassungsbeschwerde durch RA Udo Vetter (PDF)

http://jungsforum.net/messages/184582.htm

und hier

http://jungsforum.net/politik/messages/166578.htm
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