Aus der Nummer kommt der arme Kerl wohl nicht mehr raus, oder? Nach meinem Verständnis hätte in solchen Fällen vor einigen Monaten noch der § 153 StPO greifen können: Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit. Das dürfte seit der letzten Reform aber nicht mehr möglich sein. KiPo-Kram ist ja jetzt ein Verbrechen und nicht mehr ein Vergehen. Weniger als die Mindeststrafe geht nicht, und die ist jetzt eben ein Jahr Freiheitsstrafe.Ein Mann aus dem Landkreis Augsburg postet in WhatsApp ein 15 Jahre altes Foto von sich und seinem nackten Sohn. Der Post war mit dem Sohn abgesprochen und witzig gemeint[...]
Der 59-jährige Mann muss sich nun laut Polizei wegen des Besitzes oder sich Verschaffens und der Verbreitung von Kinderpornografie verantworten, da er das Foto in Social Media-Foren öffentlich gemacht hat. Der Strafrahmen hier bewegt sich laut Polizei zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Dumm gelaufen, aber sicherlich nicht der letzte Fall dieser Art.
Und ich kann einfach nicht anders als die Frage zu stellen: Warum?
Wem ist geholfen, wenn dieser Mann eine Freiheitsstrafe kriegt? Für was wird er bestraft? Wessen Rechte hat er verletzt? Die des Sohnes ja wohl kaum - der hatte schließlich sein Einverständnis gegeben. Und da der Sohn schon über 20 ist, kann man hier nicht mal behaupten, dass dieses Einverständnis aus irgendwelchen Gründen nicht zählen würde.
Leider stellt der Artikel solche Fragen aber nicht, sondern schließt mit der Wiedergabe eines Polizei-Appells: Man müsse sich halt genau überlegen, was man so postet.
Tja...