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rambler
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Carechild gegen Impressumsverstösse

Beitrag von rambler »

Interview auf Telemedicus:

Bußgelder wegen Impressumsverstößen: Ein Erfahrungsbericht

Mittwoch, 16. September 2009, von Adrian Schneider

Vergangene Woche haben wir berichtet, dass es tatsächlich bereits vereinzelt Verfahren wegen Impressumsverstößen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden gegeben hat. Nun haben wir jemanden gefunden, der mit einigen dieser Verfahren zu tun hatte. Und das aus überraschenden Motiven.

Michael Kappe ist Vorstandsmitglied des Vereins CareChild e.V., der sich dem Kampf gegen Kinderpornographie im Internet verschrieben hat. CareChild hat mehrfach Beschwerden wegen fehlerhafter Impressumsangaben bei den Ordnungsbehörden erhoben und berichtet im Interview mit Telemedicus von seinen Erfahrungen.

Was hat der Kampf gegen Kinderpornographie mit der Impressumspflicht zu tun?

CareChild ist eine gemeinnützige Kinderschutzorganisation, die sich gegen Kinderpornographie und damit gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern engagiert. Im Grunde genommen haben wir rein gar nichts mit Anbieterkennzeichnungen zu tun. Wir haben es nur immer öfter mit Internetseiten von Pädophilen zu tun gehabt, die sexuellen Missbrauch verharmlosen und sich gegenseitig Mut dazu machen – übrigens unter den Augen des untätigen Gesetzgebers.

Bei diesen Seiten ging es nicht um (nach deutschem Recht) strafbare Inhalte, sonst wären wir den Weg über die Staatsanwaltschaften gegangen. Wir sind aber der festen Überzeugung, dass Internetseiten, auf denen sich Pädophile über ihre Vorlieben austauschen und zusammenschließen können, eine große Gefahr sind. Zum Beispiel bekommt man oft zu lesen, man solle zu seinen Gefühlen stehen und – überspitzt gesagt – sich ruhig mal ein Kind greifen. Dort entsteht schnell ein vermeintlich starkes Gemeinschaftsgefühl und die Hemmschwelle sinkt.

Naturgemäß hat keine dieser Seiten ein ordnungsgemäßes Impressum und für uns bot sich hier einfach die Gelegenheit, vor allem wegen der recht hohen Bußgeldandrohung, gegen die Seitenbetreiber vorzugehen und deren Geschäft so wenigstens teuer zu machen.


Wie oft kommt es eigentlich vor, dass Sie die tatsächlichen Seitenbetreiber ermitteln und sich entsprechend an die Aufsichtsbehörden wenden können?

Das Problem ist meistens gar nicht, die Seitenbetreiber zu ermitteln, die kennen wir meist schon aus eigenen Netzbeobachtungen. Das Problem ist eher, dies gegenüber den Aufsichtsbehörden gerichtsfest darzulegen. Versucht haben wir es bislang in 13 Fällen.


Wie reagieren die Behörden Ihrer Erfahrung nach bei Beschwerden über Impressumsverstöße? Was muss passieren, damit tatsächlich auch mal ein Bußgeld verhängt wird?

Verstöße gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht sind Ordnungswidrigkeiten und werden als solche alle mit „deutscher Gründlichkeit” verfolgt.

Die Verfahren dauerten allesamt Monate und es war extrem mühsam überhaupt erst einmal herauszufinden, welche Behörde in welchem Bundesland dafür zuständig ist. Reagiert haben aber alle Aufsichtsbehörden. In persönlichen Gesprächen zeigten sich einige Sachbearbeiter auch entsetzt über den Inhalt der monierten Internetseiten. Leider vielfach in den Fällen, in denen sie nichts erreichen konnten. Der Wille war da, aber das Ziel nicht erreichbar.

Aus den 13 Anzeigen ist es in nur einem einzigen Fall zur Verhängung eines Bußgeldes gegen einen gewerblichen Anbieter aus Baden-Württemberg gekommen. Der Mann hatte sich trotz eindringlicher Belehrung geweigert, Abhilfe zu schaffen und ein ordnungsgemäßes Impressum anzulegen. In allen anderen Fällen wurden die Seitenbetreiber (sofern von Amts wegen ermittelbar) lediglich zur Abhilfe aufgefordert.

Mein Fazit: Wer sich nicht unbedingt renitent zeigt, hat nicht wirklich etwas zu befürchten.


Die Regierung Mittelfranken hat uns gesagt, dass sie auch für Verstöße im Ausland zuständig sei. Wie ist Ihre Erfahrung bei ausländischen Anbietern mit fehlerhaftem Impressum?

Das ist meiner Ansicht nach aussichtslos, denn diese Anbieter haben meist kein fehlerhaftes Impressum, sondern gar keins. Der Domaininhaber ist nicht zwangsläufig der inhaltlich Verantwortliche und das Interesse deutscher Behörden, gegen Inhaltsanbieter im Ausland vorzugehen, liegt bei Null.

Da scheitert es schon an ganz praktischen Dingen. Von dem Nachweis der Eigenschaft als Seitenbetreiber einmal abgesehen: Wie sollten Zwangsgelder oder Bußgelder im Ausland durchgesetzt werden?

Wir hatten einen Fall einer ausländischen Pädophilenseite, zu der wir unglaublich viele Informationen gesammelt hatten. Wir wussten, wer die Domain bezahlt, wer technisch dafür zuständig ist und wer sein Bankkonto für Spenden zur Verfügung gestellt hat. All das hat nichts genutzt. Kaum lief das Verfahren an, wurden einfach alle Angaben, die auf einen deutschen Betreiber hinwiesen, komplett von der Seite genommen und die Aufsichtsbehörde war zufrieden. Denn der Domainregistrar kam nun vorgeblich aus Nigeria und die Aufsichtsbehörde war nun nicht mehr zuständig.

Aber ich verstehe natürlich auch die Beweisnot der Behörde.


Hat das Einschreiten der Behörden einen nachhaltigen Effekt oder führt es eher zu einer „Flucht ins Ausland”?

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung hat generell zu einer Abwanderung geführt. Sie wurde ja eingeführt, um Verbraucherrechte zu stärken und schnelleren Zugriff auf die Verantwortlichen zu haben, zum Beispiel bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Shops. Das interessiert aber unseriöse Anbieter nicht.

[...]

http://www.telemedicus.info/article/149 ... richt.html
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Smaragd aus Oz
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Re: Carechild gegen Impressumsverstösse

Beitrag von Smaragd aus Oz »

:evil:
Bei diesen Sätzen
Im Grunde genommen haben wir rein gar nichts mit Anbieterkennzeichnungen zu tun. [...]Bei diesen Seiten ging es nicht um strafbare Inhalte

hätte der Interview-Wicht mal nachhaken wüssen, warum diese Pseudo-Frommen dann eine Hexenjagd veranstalten. Aber der Interview-Wicht scheint da genauso von geistiger Umnachtung gesegnet zu sein, wie die meisten heteronischen Krieger.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
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Khenu Baal
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Re: Carechild gegen Impressumsverstösse

Beitrag von Khenu Baal »

aO hat geschrieben:hätte der Interview-Wicht mal nachhaken wüssen, warum diese Pseudo-Frommen dann eine Hexenjagd veranstalten
Öhm, hat er doch: "Wir sind aber der festen Überzeugung, dass Internetseiten, auf denen sich Pädophile über ihre Vorlieben austauschen und zusammenschließen können, eine große Gefahr sind." Ist also ein Überzeugungstäter oder so was.
Wir hatten einen Fall einer ausländischen Pädophilenseite, zu der wir unglaublich viele Informationen gesammelt hatten...
Das ist mal ne richtige Perle, was Du (rambler) da blau eingefärbt zitierst *kicher*. Schade, daß sie diesmal keine direkte Werbung für's GLF gemacht haben :mrgreen: .
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JexM
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Re: Carechild gegen Impressumsverstösse

Beitrag von JexM »

Was die nur immer alle gegen unseren guten Dr. Famin aus Lagos haben :? gut Lagos ist keine schöne Stadt, aber trotzdem. Der hat im Gegensatz zu den Flachzangen von Scarechild sogar Abitur und studiert.

Was die Sache mit der Anbieterkennzeichnung, vulgo Impressum anbetrifft, ist die Rechtslage übrigens nicht so einfach, daß jede Internetseite eines bräuchte.

Im Gesetz steht:
der Gesetzgeber in § 5 TMG hat geschrieben:(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

[...]
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
bzw.
die Gesetzgeber in § 55 RStV hat geschrieben:§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
(2) Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden,
haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer
1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
3. voll geschäftsfähig ist und
4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.
Daneben gibt es noch die Informationspflichten gem. § 312c BGB iVm der BGB-InfoVO, aber das betrifft nur gewerbliche Anbieter, die ohnehin nach 5 TMG schon ein Impressum brauchen.

Eine gar nicht mal unerhebliche Anzahl von denkbaren Perv-Seiten ist danach überhaupt nicht impressumspflichtig. Entsprechend gering ist der Verfolgungseifer irgendwelcher Behörden, die nach meinen Erfahrungen kein großes Interesse daran haben, gerichtlich klären zu lassen, ob ein Impressum überhaupt erforderlich ist.

Viel nerviger für Perv-Seiten ist dieser halbprivate, halbseidene Jugendschutz. Aber auch der ist halt nicht zuständig, wenn man z.B. aus Nigeria, Kolumbien oder auch einem der GUS-Länder kommt. :-P
Gruß

|J|e|x|M|
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gelöscht_05
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Re: Carechild gegen Impressumsverstösse

Beitrag von gelöscht_05 »

rambler hat geschrieben:
Versucht haben wir es bislang in 13 Fällen.
K13online war auch einer seiner Denunzierungs-Opfer. Die Sache wurde von der Behörde nach ein paar Schreiben ohne Kosten(+ Porto und Zeitaufwand) beigelegt. Mit einem korrekten Impressum haben wir absolut keine Probleme, im Gegenteil. Es ist uns selbst ein wichtiges Anliegen. Daran sollten sich natürlich auch Pädophilenjäger mit Prangerseite halten damit man diese zur Rechenschaft ziehen kann. Aber solche Typen sind natürlich viel zu feige.

Maximo
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