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Zärtel
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Re: Legale Pornos

Beitrag von Zärtel »

Verehrer hat geschrieben: 30.11.2025, 22:56 CP habe ich zwar konsumiert, allerdings frage ich mich jetzt oft, warum eigentlich? 95% davon ist total abstossend.
Ein Mädchen in einem niedlichem ganz normalem Outfit ist um Grössenordnungen attraktiver, als jede explizite, detailreiche Darstellung. Insofern hat Mitleser völlig Recht, es törnt eher ab, ist bestenfalls eine Notlösung, auf die die meissten leicht verzichten können, und zwar mit positivem Ergebnis.
Wenn man allerdings ein Foto von einem Kind auf dem Handy eines Pädophilen findet, weiß man bestimmt, dass es sich immer um KiPo handeln muss.
Hinter jedem Bild steckt das unfassbare Leid eines Kindes!
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Namielle
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Re: Legale Pornos

Beitrag von Namielle »

Dann kann ich ja froh sein, dass ich mit meinen privaten Geräten keine Fotos in der Einrichtung machen darf.
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Verehrer
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Re: Legale Pornos

Beitrag von Verehrer »

Kinder scheinen in der Hinsicht Masochisten zu sein. Drängeln sich gerne ins Bild. :wink:
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Gast

Re: Legale Pornos

Beitrag von Gast »

Ai-KiPo ist laut der aktuellen ARD-Doku legal, wenn man nur für sich selbst produziert oder im kleinen Kreis teilt.
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Flaubert
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Re: Legale Pornos

Beitrag von Flaubert »

Ich muss heute wieder einmal sagen, wie wenig erwachsene Normalos von dem Sex verstehen, den ich mag.
Ganz ehrlich, und mit ein wenig Scham, aber eine zarte Mädchenhand, die meine so fest drückt, wie sie kann....Ein leicht versvhwitzter Kopf, der sich an meinen lehnt..ein Oberschenkel, der meinen berührt. Ihr Atem an meinem Ohr. All das ist für mich so viel erotischer als jede Art von "normalem" Sex.
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Mitleser
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Re: Legale Pornos

Beitrag von Mitleser »

Oh ja! :D
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Horizonzero
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Re: Legale Pornos

Beitrag von Horizonzero »

Gast hat geschrieben: 04.12.2025, 19:41 Ai-KiPo ist laut der aktuellen ARD-Doku legal, wenn man nur für sich selbst produziert oder im kleinen Kreis teilt.
Das bezweifel ich sehr!
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Namielle
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Re: Legale Pornos

Beitrag von Namielle »

Ich musste lachen, als jemand thematisiert hat, dass sich Männer nicht mehr trauen würden, Frauen anzusprechen. Bei meinen Beziehungen mit den Mädchen ist das anders, da werde ich einfach von den Mädchen angesprochen und sie suchen körperliche Nähe bei mir. :herz:

Mit Mädchen zu spielen und zu reden ist aber sowieso schöner.
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Verehrer
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Re: Legale Pornos

Beitrag von Verehrer »

Gast hat geschrieben: 04.12.2025, 19:41 Ai-KiPo ist laut der aktuellen ARD-Doku legal, wenn man nur für sich selbst produziert oder im kleinen Kreis teilt.
würde mich auch nicht locken.
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Re: Legale Pornos

Beitrag von Namielle »

AI finde ich noch weniger reizvoll. Hier sind die Kinder ja nicht einmal echt. Da gucke ich mir weitaus lieber süße Mädchen bei YouTube oder Instagram an. Wenn ich Kipo gucken würde, dürften darin jedenfalls nur Mädchen vorkommen, keine Erwachsenen.
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Re: Legale Pornos

Beitrag von Mitleser »

Horizonzero hat geschrieben: 05.12.2025, 15:22
Gast hat geschrieben: 04.12.2025, 19:41 Ai-KiPo ist laut der aktuellen ARD-Doku legal, wenn man nur für sich selbst produziert oder im kleinen Kreis teilt.
Das bezweifel ich sehr!
Kommt halt drauf an, was es ist. Wirklichkeitsnahes Material ist genauso illegal wie echtes, aber solange man erkennen kann, dass es künstlich erzeugt wurde (also nicht wirklichkeitsnah ist), darf man es zwar nicht öffentlich anbieten (§184b Absatz 1 Satz 1), aber ohne Weiteres selbst herstellen (Absatz 1 Satz 3), herunterladen oder besitzen (Absatz 3).

Interessanterweise wird nur die Herstellung eines tatsächlichen Geschehens (Absatz 1 Satz 3) mit Strafe bedroht (es sei denn, man möchte Inhalte mit wirklichkeitsnahem Geschehen veröffentlichen oder anderen zugänglich machen, siehe Absatz 1 Satz 4). Es ist also offenbar erlaubt, wirklichkeitsnahe Kinderpornografie für sich selbst zu produzieren, aber da der Besitz nach Absatz 3 strafbar ist, muss man von der Herstellung wohl absehen, da sich aus selbiger ja direkt auch ein Besitz ergibt.

Was genau nun "wirklichkeitsnah" ist, liegt wohl im Auge des Betrachters, aber nach gängiger Rechtsprechung muss man dabei offenbar von einem "durchschnittlichen" Betrachter ausgehen, also wenn jemand ohne große Vorkenntnisse flüchtig hinschaut und keinen Unterschied erkennt, dann ist es "wirklichkeitsnah" genug, um illegal zu sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html hat geschrieben:(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1. einen kinderpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist ein pornographischer Inhalt (§ 11 Absatz 3), wenn er zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,

2. es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,

3. einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächlichesGeschehen wiedergibt, herstellt oder

4. einen kinderpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.

[...]

(3) Wer es unternimmt, einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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