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Mit Spielzeugtrucks Mädchen anlocken? Ich dachte, dafür nimmt man süße Hello Kitty-Plüschfiguren oder Einhorn-Plüschtiere. Oder am besten Langnese-Eis, damit kriegt man sie alle.
Luna hat geschrieben: ↑14.03.2023, 22:07Ich hoffe nur inständig das die Nachricht der Strafunmündigkeit nicht die Runde macht. Denn dann könnte Jemand der noch nicht 14 ist so eine Tat nachahmen.
Scheiße !
In einem Kinderheim in Wunsiedel in Bayern ist am Dienstagmorgen ein 10 Jahre altes Mädchen tot in ihrem Zimmer aufgefunden worden. Das berichten mehrere Medien. Die traurige Nachricht wurde erst nach der Spurensicherung am Mittwoch bekannt gemacht.
Laut dpa stehen zwei Jungen im Alter von 11 Jahren und ein 16-Jähriger im Fokus der Ermittlungen. Medienberichten zufolge sollen die drei Jugendlichen in Gewahrsam genommen worden sein. Offenbar soll es auch Hinweis auf ein Sexualdelikt geben.
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!
Derweil ist von Sexualdelikt nicht merh die rede, aber einer eskalierende Situation inden sich die beteiligten wohl gegenseitig anstachelten -lt. medien
Mitleser hat geschrieben: ↑04.04.2023, 18:18
Mit Spielzeugtrucks Mädchen anlocken? Ich dachte, dafür nimmt man süße Hello Kitty-Plüschfiguren oder Einhorn-Plüschtiere. Oder am besten Langnese-Eis, damit kriegt man sie alle.
Meine 7-jährige NIchte steht voll auf Einhorn-Plüschtiere. Hab ihr eines zu Weihnachten geschenkt und sie hatte so Freude.
Horizonzero hat geschrieben: ↑16.03.2023, 16:35
Wer weiß schon genau was da zwischen den Mädels abgegangen ist - sehen können wir nur das traurige Resultat. Eins, auch wenn es juritisch wahrscheinlich ledigölich mit Erziehungsmaßnahmen via Jugendamt geahndet werden wird
Etwas mehr als drei Jahre nach dem brutalen Mord an der zwölfjährigen Luise aus Nordrhein-Westfalen durch zwei etwa gleichaltrige Mädchen hat das Landgericht Koblenz die Täterinnen am Donnerstag zur Zahlung von fast 145.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Geklagt hatten Eltern und Schwester der Getöteten. Nach Gerichtsangaben besteht die Summe aus 125.000 Euro Schmerzensgeld sowie annähernd 20.000 Beerdigungs- und Rechtsanwaltskosten. Es sei eine fassungslos machende Tat gewesen.
Die aus dem nordrhein-westfälischen Freudenstadt stammende Luise war im März 2023 mit 74 Messerstichen in einem Wald in einer Schlucht kurz hinter der rheinland-pfälzischen Landesgrenze getötet worden, nachdem ein Erdrosselungsversuch mit einer Plastiktüte gescheitert war. Kurz nach dem Fund ihrer Leiche wurden zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren als Täterinnen identifiziert. Weil sie noch nicht strafmündig waren, kam es nie zu Anklage und Strafprozess.
Der von Eltern und Schwester angestrengte Zivilprozess war allerdings möglich. Nach Angaben des Koblenzer Landgerichts kann die sogenannte Deliktsfähigkeit nach dem bürgerlichen Recht bereits ab sieben Jahren gegeben sein, sofern ein Kind die nötige Verantwortungsreife hat. Dem nun ergangenen Urteil zufolge hatten die Täterinnen im Teenageralter bereits „die erforderliche Einsichtsfähigkeit für das Unrecht ihrer Handlungen“. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Schmerzensgeld ergab sich aus vererbten Ansprüchen der Getöteten sowie eigenen Ansprüchen der Hinterbliebenen. Nach Feststellungen des Gerichts musste Luise „vor ihrem Tod erhebliches Leid erfahren“ und „extreme Panik sowie Todesangst“ erleiden, bevor sie bewusstlos wurde.
Die beiden Täterinnen müssen dem Urteil zufolge außerdem für alle entstandenen und noch entstehenden materiellen Kosten aufkommen, die aus traumatisch bedingten Gesundheitsschäden bei den Hinterbliebenen entstehen. Dazu entschied das Gericht, dass sie die geltend gemachten Beerdigungskosten weitgehend zu ersetzen haben - und zwar in Höhe von knapp 15.300 Euro. Gleiches gilt für Anwaltskosten von etwa 4400 Euro.
Damit gab das Gericht der Schadenersatzklage von Eltern und Schwester nach eigenen Angaben insgesamt überwiegend statt. Wie es schon zuvor mitgeteilt hatte, richtete sich die Klage explizit gegen die beiden Täterinnen und nicht etwa gegen deren Eltern. Diese seien rechtlich grundsätzlich nicht verpflichtet, Schulden ihrer Kinder zu übernehmen.
Quelle: Stern
Die staatliche Vernichtung von Puppen muss sich für ihre Besitzer wie die Ermordung eines geliebten Familienmitgliedes anfühlen. Konsequent gegen die politische Verfolgung und Inhaftierung von unschuldigen Menschen!