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Sascha
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Sascha »

Smaragd aus Oz hat geschrieben: Du artikulierst Dich, als sei Kipo-Besitz für Dich das Essenziellste im Dasein. Damit wirst Du auf Dauer nicht glücklich werden. Wenn das BVerfG für Dich nur Sinn macht, wenn es Deine Kipos lobpreist, dann wirst Du Dich spätestens dann anders besinnen, wenn wir die AfD an die Macht kommt und das Schwert des Staates nach den Köpfen seksueller Minderheiten schwingen lässt.
Was soll der Schwachsinn jetzt?

Nochmal: Die Verfassung sieht einen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung vor. Da gehört einiges rein, beispielsweise alles was mit Religion zu tun hat, alles was mit eigenen politischen Überzeugungen zu tun hat, mit eigenen moralischen Vorstellungen. Und natürlich auch alles was mit eigenen sexuellen Vorlieben zu tun hat.

Das Besitzverbot ist ein klarer Eingriff in diesem Bereich, und daher verfassungswidrig.

Ihr schlagt vor, dazu ein einfachen "Na und" zu sagen, egal ob verfassungswidrig oder nicht, die machens halt trotzdem, und vor dem BVerfG werden die ja keinem Pädo Recht geben. Ich bin dafür, dass das zumindest mal versucht wird. Zu offensichtlich ist die Verfassungswidrigkeit, Und selbst wenn das schiefgeht, es bleibt dann ein Urteil, welches, wenn es uns ins Unrecht setzt, trotzdem eine Begründung braucht, und diese Begründung ist dann auch ein Präzedenzfall gegen andere. Die sich ihre grundgesetzlich geschützten Freiheiten dann halt auch in dem Wind schreiben können, wenn sie uns unsere absprechen. Meine Vorstellung von Rache halt.

Die AfD ist einfach nur CDU vor Merkel, die macht faktisch gar nichts, außer ein bisschen weniger Einwanderung. Schwerter schwingen gegen sexuelle Minderheiten machen andere, nämlich die, die gerade von Obama und Merkel in Syrien finanziert und in allen Medien propagandistisch unterstützt werden, die "moderaten Rebellen". Wenn die AfD damit Schluss macht, geht es sexuellen Minderheiten in Syrien bald besser.
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Expectation
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Expectation »

Eindringen in Wohnungen ist erlaubt, wenn besonders schwere Straftaten betroffen sind. Kinderpornografie fällt aktuell darunter, was die Vorratsdatenspeicherung belegt, innerhalb dieser werden Taten gegen sexuelle Selbstbestimmung besonders schwer gewichtet.

Zudem haben GG. eine Hierarchie. Die Würde der Kinder ist somit des Eingriffes in die Privatsphäre gegenübergestellt und da wird Dein Anliegen derzeit unterliegen.

Die Verfassung schützt vor Überwachung in privaten Räumen. Abgesehen von Überwachungen durch Frankreich, England, Russland und den USA.

AfD ist unbeschrieben, bis auf den Schießbefehl der Frau Petry. Rechtsradikalismus hat bisher immer zu Autokratie, wie in der Türkei, und zu Verfolgung von Minderheiten und Gewalt geführt.

Wichtiger als Gesetze, finde ich Wirkungen von Maßnahmen:
Abhilfe: Senkung der Kriminalität

Die Verhinderung von Straftaten oder Kriminalprävention „ist durch das Strafrecht allein nur begrenzt möglich“, so die vorsichtige Formulierung des Sicherheitsberichts. „Hierzu bedarf es umfassenderer Konzepte“.*1
http://www.daten-speicherung.de/index.p ... utschland/
Ein sehr lesenswerter Link.

k13 oder anders gesagt der Dieter hat schon geklagt, ist dort nachlesbar. Bisher ohne Erfolg und die Argumente sind längst geschrieben und noch einige mehr. Beschwerden sind dort niedergeschrieben und nachlesbar.
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Sascha
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Sascha »

Expectation hat geschrieben:Eindringen in Wohnungen ist erlaubt, wenn besonders schwere Straftaten betroffen sind. Kinderpornografie fällt aktuell darunter, was die Vorratsdatenspeicherung belegt, innerhalb dieser werden Taten gegen sexuelle Selbstbestimmung besonders schwer gewichtet.
Und was hat das mit dem zu tun, was ich geschrieben habe? Gar nichts. Weil es überhaupt nicht um Eindringen in Wohnungen geht, sondern um die Verfassungskonformität des Kipoparagraphen.
Expectation hat geschrieben:Zudem haben GG. eine Hierarchie. Die Würde der Kinder ist somit des Eingriffes in die Privatsphäre gegenübergestellt und da wird Dein Anliegen derzeit unterliegen.
Schon mal falsch. Im GG haben alle Menschen gleiche Rechte, und irgendwas besonderes für Kinder ist dort nicht vorgesehen. Dass Erwachsene im Vergleich zu Kindern nur Untermenschen sind, mag zwar als Idee den aktuellen Gesetzgeber stark beeinflussen, es ist aber kein Verfassungsrecht. Alles was Kinder haben, ist ne besondere Schutzbedürftigkeit.
Expectation hat geschrieben:Rechtsradikalismus hat bisher immer zu Autokratie, wie in der Türkei, und zu Verfolgung von Minderheiten und Gewalt geführt.
"Rechtsradikalismus" als Medienlüge gegen alles was rechts von Merkel ist hat bisher zu gar nichts geführt. Im Vergleich zu dem, was Strauss so alles von sich gegeben hat, ist die AfD geradezu linksliberal.
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Smaragd aus Oz
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]Sascha[/color] hat geschrieben:Die Verfassung sieht einen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung vor. Da gehört einiges rein [...] Und natürlich auch alles was mit eigenen sexuellen Vorlieben zu tun hat.
Nein, die nicht. Denn mit dem, was Du an Kipo besitz oder seksuell an anderen auslebst, berührst Du auch die Rechte anderer. Was die Rechte anderer berührt, kann schon begrifflich nicht zu Deinem absolut geschützten Kernbereich gehören, außer Du bist der Meinung, Dich über die Rechte anderer erheben zu können. Aber auch das sieht das Grundgesetz in der Auflage, die ich bei mir liegen habe, nicht vor.
[color=#000000]Sascha[/color] hat geschrieben:Im GG haben alle Menschen gleiche Rechte, und irgendwas besonderes für Kinder ist dort nicht vorgesehen.

Das bedeutet: Für Dich gibt es im GG auch keine Extrawurscht. :P

Und wenn Dein Bedürfnis an Kipo mit den Rechten der Kinder kollidiert, dann wird abgewogen, welches Interesse schwerer wiegt. Dass Du dabei Deinen eigenen Interessen den Vorzug gibst, überrascht nicht. Aber ich bin froh, dass Deine Meinung für die justizielle Auslegung des Grundgestzes irrelevant ist.
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Expectation
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Expectation »

Sascha hat geschrieben:Im GG haben alle Menschen gleiche Rechte, und irgendwas besonderes für Kinder ist dort nicht vorgesehen.
Gegenteiliges wurde auch nie behauptet. Falls doch, nenn mir bitte das entsprechende Zitat.
Die Formulierung mit den Kindern habe ich bewusst gewählt, weil das eine besondere Rolle spielen wird in der Urteilsvermessung, genau wie aktuelle politische Einflüsse. An der Gleichheit vor dem Gesetz ändert das im Prinzip nichts und gleich sind dort alle, klar.

Solang Du mit Deinen Interessen die Würde anderer verletzt, entziehst Du Dir sämtliche Ansprüche auf fast alle Grundrechte. Einzig der Schutz Deiner Würde wird als einziges Grundrecht Bestand erhalten.
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Smaragd aus Oz
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#00BFFF]Expectation[/color] hat geschrieben:Solang Du mit Deinen Interessen die Würde anderer verletzt, entziehst Du Dir sämtliche Ansprüche auf fast alle Grundrechte. Einzig der Schutz Deiner Würde wird als einziges Grundrecht bestand erhalten.
Das ist unrichtig. Selbst ein Bösewicht hat immernoch seine Grundrechte und kann sie dem Schwert des Staates entgegen halten. Gerade für diese Fälle sind die Grundrechte ja da. Siehe zum Beispiel Fall Gäffgen. Der Täter hat die Menschenwürde des entführten Kindes verletzt, trotzdem darf ihn der Staat nicht foltern.
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Smaragd aus Oz
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Smaragd aus Oz »

Jetzt steht der inhaltlich falsche blaue Text plötzlich in Deiner Signatur. :shock: War ich das? Ich kann doch gar nicht die Profile edithieren und habe nur den Zitatknopf gedrückt.
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Expectation
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Expectation »

Ich schrieb doch, seine Würde muss weiter geachtet werden, somit ist das wiederum richtig. Welches andere GG außer der Würde, spricht denn gegen Foltern und Judenverfolgung? Um den historischen Vergleich für die Entstehung dieses GG zu tangieren.
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Smaragd aus Oz
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]Expectation[/color] hat geschrieben:Ich schrieb doch, seine Würde muss weiter geachtet werden, somit ist das wiederum richtig.
Nein, Du hast geschrieben:
Solang Du mit Deinen Interessen die Würde anderer verletzt, entziehst Du Dir sämtliche Ansprüche auf fast alle Grundrechte.
Und das ist falsch. Jeder behält seine Grundrechte, sogar Darth Vader. In die übrigen Grundrechte kann man zwar auf Grund eines Gesetzes eingreifen (was aber keinen Entzug des Grundrechtes bedeutet), aber ein solcher Eingriff ist nicht davon abhängig, dass der Betroffene zuvor jemandes Menschenwürde verletzt hat. Der Staat darf zum Beispiel auf Grund eines Gesetzes in Dein Eigentum eingreifen und Dich sogar unter noch engeren Voraussetzungen enteignen - ohne dass Du jemandes Menschenwürde verletzt hast.
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Expectation
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Expectation »

Jetzt wirds kompliziert.

Also:
1. Ja er behält seine Grundrechte, verliert aber seine Ansprüche an sie, bis auf die der Würde.
Vormerkung zum Beispiel: Da es schwer wird zu folgen, eindeutige Beispiele. Kinderpornografie kann man als einen grauen Zwischenbereich sehen, der nicht eindeutig klassifiziert werden kann, daher Extreme zur Verdeutlichung.

Beispiel; Eine Vergewaltigung die jeder sieht und sofort verfolgt wird. Welches GG außer der Würde, bleibt dem Angeklagten, welche rechtliche und moralische Handhabe hat er oder sie, außer dem der Achtung der eigenen Person? Aus meiner Sicht entfallen sämtliche Ansprüche an das GG; bis auf die, nicht in der Würde eingeschränkt zu werden. Falls es ein anderes GG gibt, auf das -in diesem Moment- ein Anspruch erhoben werden kann, wüsste ich dieses gern hier genannt. Was im Zitat fehlt sind eine Zeitangabe und eine Differenzierung zwischen Verwirklichung, Praktizierung von Interessen; Ähnlich wie die Unterscheidung von Umsetzung und Fantasie. Danke für die Kritik, ich habe das Zitat angepasst.

2. Grundrechte bleiben erhalten, ihr Anspruch darauf verwirkt jedoch für eine gewisse Zeit. Das StGB bestimmt diese. Außer die der Würde kann kein GG nach Artikel 1, also ab Artikel 2 GG, mehr eingeklagt werden mit irgendeiner Chance auf Erfolg.

3. Eingriffe haben mehrere Gründe und ein Eingriff in die Würde anderer ist dadurch nicht bedingend erforderlich für solche. Da stimme ich zu. Die Annahme ging von einer anderen Aussage aus: Wenn Würde verletzt, dann folgt daraus xy. Dass es noch andere Ansätze gibt, ist vollkommen klar.
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Sascha »

Smaragd aus Oz hat geschrieben: Nein, die nicht. Denn mit dem, was Du an Kipo besitz oder seksuell an anderen auslebst, berührst Du auch die Rechte anderer.
Nein. Wenn ich mit anderen Personen Sex habe, berührt das die Rechte dieser konkreten anderen Person. Wenn ich mir ganz allein einen runterhole, berührt das niemanden. Wenn ich dazu Bilder von Nackedeis nehme, die der ganzen Menschheit zur Verfügung stehen, und bei denen die Abgebildeten nicht mal wissen, dass ich sie überhaupt besitze, sind sie davon auch nicht betroffen.
Smaragd aus Oz hat geschrieben: Das bedeutet: Für Dich gibt es im GG auch keine Extrawurscht. :P
Richtig. Ich benötige auch keine. Aber wenn der Besitz von Nacktbildern für die einen legal ist, für mich weil ich Pädo bin aber nicht, dann ist das eben nicht verfassungskonform, weil es eben eine Extrawurscht für mich macht.
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Expectation
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Expectation »

Sascha hat geschrieben:Aber wenn der Besitz von Nacktbildern für die einen legal ist, für mich weil ich Pädo bin aber nicht, dann ist das eben nicht verfassungskonform, weil es eben eine Extrawurscht für mich macht.
Stimmt.

Um Familien zu schützen, wurde der Handel verboten.
Dieses Verbot und alles was im Gesetz steht, ist keine Extrawurst, sondern für alle gleich.

Mitlesers und Denkers Ansätze von der Unterscheidung, dass man Pädophilie und Nichtpädophilie trennen sollte, könnte entscheidend sein, wäre verfassungswidrig. Allerdings steht im StGB nichts derartiges und selbst virtuelle Bilder und Videos müssen wirklichkeitsnah sein, damit ein reales Gegenüber in der Würde verletzt ist. Realitätsansätze müssen somit vorhanden sein. Daran halten sich die Strafgesetze.
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Smaragd aus Oz
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Smaragd aus Oz »

[color=#000000]Expectation[/color] hat geschrieben:Ja er behält seine Grundrechte, verliert aber seine Ansprüche an sie
Tut mir Leid, aber nein. Das Wort "Anspruch" macht es auch nicht besser. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Diese Abwehrrechte hat der Bürger zu jeder Zeit und die werden auch nicht verwirkt, verfallen nicht und werden auch nicht aufgehoben.

Selbst wenn der Staat in Deine Grundrechte durch zB die von Dir genannten Strafverfolgungsmaßnahmen eingreift, stehen Dir die Grundrechte nach wie vor zu, denn der Staat darf den Eingriff nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und auch nur in sonstiger gesetzlicher Weise (zB Richtervorbehalt bei Hausdurchsuchungen) durchführen.

Oder vielleicht ist es so verständlicher: Du hast das Recht, jede durchgeführte staatliche Maßnahme gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit - und damit Grundgesetzmäßigkeit - prüfen zu lassen. Z.B. war der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig; lag wirklich ein Anfangsverdacht vor? Durfte der Polizist Dich bei der Festnahme fesseln oder Dich mit seinem Knie im Nacken auf dem Boden fixieren? Durfte Dein Eigentum - Festplatte mit Kipos oder ein Filmportrait von Elle Fanning - eingezogen werden? Wurde bei Deiner Verurteilung wegen Besitzes von Sturges-Bildern durch das Strafgericht die Kunstfreiheit hinreichend beachtet?
Diese Überprüfung kann ein Gericht nur deshalb vornehmen, weil Du Deine Grundrechte auch dann hast und sie auch dann gelten, wenn der Staat an Dir herum fummelt. Er darf aber nur in bestimmten Grenzen an Dir herum fummeln, weil Du Grundrechtsträger bist.

Wenn Du vom "Verlust" der Grundrechte sprichst, dann würde ein Gericht diese Maßnahmen nicht überprüfen können, denn es hätte - wenn das Grundrecht "verloren" wäre - keinen Prüfungsmaßstab bzw. keine Norm, an der es die gegen Dich vollstreckte Maßanhme spiegeln könnte.
Habe ich Dich jetzt überzeugen können? :D


[color=#000000]Sascha[/color] hat geschrieben:Wenn ich dazu Bilder von Nackedeis nehme, die der ganzen Menschheit zur Verfügung stehen und bei denen die Abgebildeten nicht mal wissen, dass ich sie überhaupt besitze
Hm, bei Bildern, die wie von Dir beschrieben öffentlich sind, weiß der Abgebildete in der Regel, dass jemand sein Bild besitzt.
[color=#000000]Sascha[/color] hat geschrieben:Aber wenn der Besitz von Nacktbildern für die einen legal ist, für mich weil ich Pädo bin aber nicht
Tja. Nur ist es nicht so. :wink:
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Expectation
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Expectation »

Smaragd aus Oz hat geschrieben:Habe ich Dich jetzt überzeugen können? :D
Ja danke. Meine Signatur hat sich verändert. :wink:
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Re: Kinderporno production als Lösung

Beitrag von Sascha »

Smaragd aus Oz hat geschrieben:
[color=#000000]Sascha[/color] hat geschrieben:Wenn ich dazu Bilder von Nackedeis nehme, die der ganzen Menschheit zur Verfügung stehen und bei denen die Abgebildeten nicht mal wissen, dass ich sie überhaupt besitze
Hm, bei Bildern, die wie von Dir beschrieben öffentlich sind, weiß der Abgebildete in der Regel, dass jemand sein Bild besitzt.
Nein, das weiß er in der Regel nicht. Einmal öffentlich kann jedermann mein Bild besitzen, ohne dass ich davon weiß.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:
[color=#000000]Sascha[/color] hat geschrieben:Aber wenn der Besitz von Nacktbildern für die einen legal ist, für mich weil ich Pädo bin aber nicht
Tja. Nur ist es nicht so. :wink:
Doch, siehe viewtopic.php?p=337761#p337761
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