Mitleser hat geschrieben:[...]sie sind strafunmündig, [..]Komischerweise wird gerade das aber für eine wie auch immer geartete Konstellation mit einem Erwachsenen ausgeschlossen, hier gibt das Gesetz vor, dass ein derartiges Verhalten immer zu bestrafen ist, weil es die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes verletzt. Dass einem Kind aber offiziell gar keine sexuelle Selbstbestimmung zugestanden wird (ansonsten müssten vom Kind initiierte sexuelle Kontakte auch mit Erwachsenen straffrei bleiben), macht die Sache ausgesprochen merkwürdig.
Es macht die Sache eigentlich nicht merkwuerdig, sondern eher logisch. Kinder koennen was Verbotenes tun und sollen es auch, wenn es nichts wirklich schlimmes ist. Was den Sex betrifft, so koennen sie es ausprobieren, so wie es sie dazu foermlich draengt, entsprechend ihrer momentanen Lebenssituation. Aber so wie Maedchen mit Maedchen spielen und Jungs mit Jungs, und zwar in etwa gleichem Alter, so sollen sie auch sexuelle Erfahrungen in etwa gleichem Alter und auf Augenhoehe machen. Ein Erwachsener hat hierbei, jedenfalls im praktischen Bereich, meiner Meinung nach nichts verloren. Das ist meine Meinung und feste Ueberzeugung. Ihr koennt meinetwegen eine andere, naemlich eure Meinung haben.
corte