Re: Justizposse um Kinderpornos
Ja na das ist sowieso das Problem. Andererseits kann man im Strafprozess nur wegen des Kostenrisikos nicht klein beigeben o.ä.
Am Ende haben die meisten Angeklagten/Verurteilten eh kaum einen Euro in der Tasche, sonst wären die Prozesse nämlich schon im Vorfeld "abgekungelt" worden. Und wenn man nix hat, kriegt auch die Gerichtskasse nichts - oder irgendwas bei 20 Euro im Monat bis zum Lebensende des armen Angeklagten.
Liebe Grüße
asGL
Nachtrag:
Außer weiteren Zeugen, die sich an nix erinnern können, gabs auch am 5. Verhandlungstag nicht viel Neues zu erfahren.
Am Ende haben die meisten Angeklagten/Verurteilten eh kaum einen Euro in der Tasche, sonst wären die Prozesse nämlich schon im Vorfeld "abgekungelt" worden. Und wenn man nix hat, kriegt auch die Gerichtskasse nichts - oder irgendwas bei 20 Euro im Monat bis zum Lebensende des armen Angeklagten.
Liebe Grüße
asGL
Nachtrag:
Außer weiteren Zeugen, die sich an nix erinnern können, gabs auch am 5. Verhandlungstag nicht viel Neues zu erfahren.
- gelöscht_13
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Re: Justizposse um Kinderpornos
Comics seien strafrelevant:
http://www.volksstimme.de/nachrichten/l ... evant.html
Das ist die Fortsetzung des von asgl geschilderten Verfahrens.
http://www.volksstimme.de/nachrichten/l ... evant.html
2008 wurden im Maßregelvollzug virtuelle Kinderpornografien gefunden, die kürzlich vor Gericht als Beweismittel verhandelt wurden.Zum anderen sind laut Anklage auch virtuelle Kinderpornos auf Datenträgern festgestellt worden, also gezeichnete oder computergenerierte Bilder. Der Einwand des Verteidigers, dass es sich dabei um erlaubte japanische Comics ("Mangas") handele, wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.
Vielmehr seien das eindeutig "strafrelevante" Bilddateien.
Das ist die Fortsetzung des von asgl geschilderten Verfahrens.
Offenbar dauert der Prozess noch länger, Ursache:asgl hat geschrieben: Das Ganze dauerte knapp 30 Minuten, danach vertagte die Richterin den Prozess erneut - sie hatte einfach keine weiteren Zeugen geladen.
Wir wollten gar nicht den Versuch machen auszurechnen, was alleine dieser Prozesstag gekostet hatte, der wie die anderen Prozesstage auch kein bissel mehr Licht ins Dunkel von undurchsichtigen Durchsuchungen, Aufbewahrungen von Asservaten und Verbreitung von Kinderpornografie durch eine stellvertretende Chefärztin bringen konnte.
Ohne Täter kein Prozessende.Daran, dem Angeklagten die 1578 Bilddateien beweiskräftig zuzuordnen, krankt vier Jahre nach deren Auffinden der Prozess.
Re: Justizposse um Kinderpornos
Also dazu erstmal das: Die "VOLKSstimme" zu nehmen, um eine Beweisführung aufzubauen, ist schon sehr problematisch. Wie ich an anderer Stelle schon einmal bemerkt hatte, war der unterzeichnende Redakteur meist gar nicht anwesend, sondern hat sich seine Informationen - und noch dazu unrichtig - vom Staatsanwalt geben lassen. Zudem wurde beobachtet, dass der genannte "Reporter", sofern er denn vor Ort war, ausschließlich in angeregte und belustigende Gespräche mit dem Staatsanwalt vertieft war.
Zu dem Thema hab ich noch nen guten Link gefunden: http://blogazin.eu/volkes-stimme-kinderpornos/ (ist leider nicht von mir, hätte es aber sein können).
Zum 2.
Wenn wir keinen Täter haben - sprich, die Staatsanwaltschaft kann zwar einen Verdächtigen benennen, aber keine schlüssigen Beweise präsentieren, gibt es normalerweise kein verfahren, es kommt zur Einstellung und notfalls zum Freispruch.
In unserem Musterprozess scheint dies alles außer Kraft gesetzt zu sein. Die einzige, die wahllos Zeugen einlädt, um vielleicht doch noch irgendetwas gegen den Angeklagten zu finden, ist die Richterin. Diese ist, wie auch bereits erwähnt, nicht ganz unbefangen. Der Angeklagte hatte sie vor einigen Jahren aus der Großen Strafvollstreckungskammer "herausgeklagt". Außerdem konnte ich heute Beschlüsse diese StVK lesen, wo genau diese Richter hier seit 4 Jahren den Angeklagten im Maßregelvollzug hielten mit der Begründung, er wäre in dem Fall von 2008 ja schuldig. Im Prinzip stehen die jetzt unter einem ungeheuren Erfolgsdruck, würden sie ihn freisprechen, hätte der ja mindestens 4,5 Jahre umsonst gesessen. Mit allen Konsequenzen (Entschädigung, Wiederaufnahme usw.).
Zum 3.
HEUTE wurde bekannt, dass es mindestens noch VIER Prozeßtage geben soll. Ich will's mal auf den Punkt bringen: Für einen Fall von BESITZ (nicht Verbreitung, Handel, Herstellung) von max. 1.500 Dateien, von denen der Großteil POSING-Fotos waren, die erst 5 Tage vor der Durchsuchung des LKA unter Strafe gestellt wurden, sind also ACHT (8!!!) Verhandlungstage angesetzt - und bisher hat die Verteidigung noch nicht einen ihrer Zeugen aufrufen können. Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornografie ist 2 Jahre.
Wenn das nicht alles sagt!!! Da dauern Mordprozesse zum Teil nicht so lange!
Und noch was zum Schmunzel oder NAchdenken, je nach dem, auf welcher Seite man steht: Am heutigen Verhandlungstag waren 2 Zeugen geladen. Diese waren nachweislich am Tag der Durchsuchung gar nicht anwesend. Wegen dieser 2 Zeugen, die also praktisch auch nichts zur Aufklärung beitragen konnten, war wieder das große Aufgebot geladen. Der Angeklage selbst muss für jeden Prozesstag 12 Zugstunden Hin-und 8 Zugstunden Rückfahrt auf sich nehmen.
Nun kann sich jeder selber eine Meinung bilden - und die hoffentlich auch mal hier sagen!!!
Liebe Grüße, ein Schönes Wochenende und einen ruhigen 2. Advent mit Sonne und Schnee
asGL
Zu dem Thema hab ich noch nen guten Link gefunden: http://blogazin.eu/volkes-stimme-kinderpornos/ (ist leider nicht von mir, hätte es aber sein können).
Zum 2.
Wenn wir keinen Täter haben - sprich, die Staatsanwaltschaft kann zwar einen Verdächtigen benennen, aber keine schlüssigen Beweise präsentieren, gibt es normalerweise kein verfahren, es kommt zur Einstellung und notfalls zum Freispruch.
In unserem Musterprozess scheint dies alles außer Kraft gesetzt zu sein. Die einzige, die wahllos Zeugen einlädt, um vielleicht doch noch irgendetwas gegen den Angeklagten zu finden, ist die Richterin. Diese ist, wie auch bereits erwähnt, nicht ganz unbefangen. Der Angeklagte hatte sie vor einigen Jahren aus der Großen Strafvollstreckungskammer "herausgeklagt". Außerdem konnte ich heute Beschlüsse diese StVK lesen, wo genau diese Richter hier seit 4 Jahren den Angeklagten im Maßregelvollzug hielten mit der Begründung, er wäre in dem Fall von 2008 ja schuldig. Im Prinzip stehen die jetzt unter einem ungeheuren Erfolgsdruck, würden sie ihn freisprechen, hätte der ja mindestens 4,5 Jahre umsonst gesessen. Mit allen Konsequenzen (Entschädigung, Wiederaufnahme usw.).
Zum 3.
HEUTE wurde bekannt, dass es mindestens noch VIER Prozeßtage geben soll. Ich will's mal auf den Punkt bringen: Für einen Fall von BESITZ (nicht Verbreitung, Handel, Herstellung) von max. 1.500 Dateien, von denen der Großteil POSING-Fotos waren, die erst 5 Tage vor der Durchsuchung des LKA unter Strafe gestellt wurden, sind also ACHT (8!!!) Verhandlungstage angesetzt - und bisher hat die Verteidigung noch nicht einen ihrer Zeugen aufrufen können. Höchststrafe für den Besitz von Kinderpornografie ist 2 Jahre.
Wenn das nicht alles sagt!!! Da dauern Mordprozesse zum Teil nicht so lange!
Und noch was zum Schmunzel oder NAchdenken, je nach dem, auf welcher Seite man steht: Am heutigen Verhandlungstag waren 2 Zeugen geladen. Diese waren nachweislich am Tag der Durchsuchung gar nicht anwesend. Wegen dieser 2 Zeugen, die also praktisch auch nichts zur Aufklärung beitragen konnten, war wieder das große Aufgebot geladen. Der Angeklage selbst muss für jeden Prozesstag 12 Zugstunden Hin-und 8 Zugstunden Rückfahrt auf sich nehmen.
Nun kann sich jeder selber eine Meinung bilden - und die hoffentlich auch mal hier sagen!!!
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- gelöscht_13
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Re: Justizposse um Kinderpornos
Ich bin sprachlos.asgl hat geschrieben: Nun kann sich jeder selber eine Meinung bilden - und die hoffentlich auch mal hier sagen!!!

- kafka
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Re: Justizposse um Kinderpornos
Sofern es sich wirklich darstellt, wie von dir beschrieben, teile ich Verurteilts Bestürzung da. Aber es bleibt eben doch eine Unsicherheit, da ich bisher nur deine Seite der Darstellung kenne und nicht weiß, was die Gegenseite genau für Argumente hat. So traue ich mich noch nicht wirklich, mir eine abschließende Meinung zu bilden.
Re: Justizposse um Kinderpornos
Nun ist es ja nicht so, dass ich hier nicht quasi darum gebettelt habe, dass mal ein paar "geneigte" Beobachter an solchen Terminen teilnehmen. Auf der anderen Seite wollen sich Leute aber eine MEINUNG BILDen, wenn sie sich aus der Systempresse mit "Infos" versorgen lassen - und das passiert offensichtlich zur Zeit auch nicht ohne Grund (angestrebte Gesetzesverschärfungen, Neuanlauf zur Internetzensur/Vorratsdatenspeicherung).
Zumindest war ich bei allen von mir beschriebenen Prozeßtagen anwesend (im Gegensatz zu dem Herrn von der Volksstimme), habe jedes einzelne Blatt der Aktensammlung einsehen dürfen und auch lange mit dem Anwalt gesprochen.
Über gewisse Interpretationen meinerseits, die in so einem Forum aber auch erlaubt sein sollten, kann man sicher auch unterschiedlicher Meinung sein. Aber die muss man sich eben bilden!
Liebe Grüße
asGL
Zumindest war ich bei allen von mir beschriebenen Prozeßtagen anwesend (im Gegensatz zu dem Herrn von der Volksstimme), habe jedes einzelne Blatt der Aktensammlung einsehen dürfen und auch lange mit dem Anwalt gesprochen.
Über gewisse Interpretationen meinerseits, die in so einem Forum aber auch erlaubt sein sollten, kann man sicher auch unterschiedlicher Meinung sein. Aber die muss man sich eben bilden!
Liebe Grüße
asGL
Re: Justizposse um Kinderpornos
Update vom 10. Januar:
Die superkluge Richterin hatte 3 Zeuginnen geladen, die allesamt beteuerten, zum Tatzeitpunkz entweder Urlaub oder Nachtschicht gehabt zu haben. Die verantwortliche Ärztin sagte aus, dass sie von nichts wisse und sich wundere, warum sie überhaupt geladen war.
Eine Krankenschwester nannte interessante Details: Normalerweise werden bei Durchsuchungen durch das Personal des MRV PROTOKOLLE angefertigt. Im Fall der Herausnahme von Datenträgern beim Angeklagten wurde "angewiesen", ausnahmsweise keine Protokolle zu erstellen.
Das heisst, die 6 "irgendwo" ausserhalb des Zugriffsbereiches des Angeklagten sind ohne jeglichen Nachweis als "Besitz" deklariert worden.
Die Landgerichtsrichterin, die diesen ganzen unsinnigen Prozesstag zu verantworten hatte, ist weiter nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Das Prinzip, im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten, gäbe es bei ihr nicht. Höchstwahrscheinlich werden demnächst noch 400 Patienten des LKH Uchtspringe als Zeugen geladen, die vielleicht sogar mehr Licht ins Dunkel - im Sinne des Beschuldigten - bringen können.
Verteidiger Sven Tamoschus gab der Richterin zumindest mit auf den Weg, dass das Bundesverfassungsgericht die Fehlunterbringung des Angeklagten überprüft, und sogar der Generalstaatsanwalt habe schriftlich erklärt, dass der Mann lange Zeit zu Unrecht in Haft gesessen habe und es auch überhaupt keine resozialisierenden Maßnahmen gegeben habe.
Der nächste Prozesstag ist am 25. Januar - da sollen dem geneigten Publikum die Kinderpornos gezeigt werden.
Liebe Grüße
asGL
Die superkluge Richterin hatte 3 Zeuginnen geladen, die allesamt beteuerten, zum Tatzeitpunkz entweder Urlaub oder Nachtschicht gehabt zu haben. Die verantwortliche Ärztin sagte aus, dass sie von nichts wisse und sich wundere, warum sie überhaupt geladen war.
Eine Krankenschwester nannte interessante Details: Normalerweise werden bei Durchsuchungen durch das Personal des MRV PROTOKOLLE angefertigt. Im Fall der Herausnahme von Datenträgern beim Angeklagten wurde "angewiesen", ausnahmsweise keine Protokolle zu erstellen.
Das heisst, die 6 "irgendwo" ausserhalb des Zugriffsbereiches des Angeklagten sind ohne jeglichen Nachweis als "Besitz" deklariert worden.
Die Landgerichtsrichterin, die diesen ganzen unsinnigen Prozesstag zu verantworten hatte, ist weiter nicht bereit, das Verfahren einzustellen. Das Prinzip, im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten, gäbe es bei ihr nicht. Höchstwahrscheinlich werden demnächst noch 400 Patienten des LKH Uchtspringe als Zeugen geladen, die vielleicht sogar mehr Licht ins Dunkel - im Sinne des Beschuldigten - bringen können.
Verteidiger Sven Tamoschus gab der Richterin zumindest mit auf den Weg, dass das Bundesverfassungsgericht die Fehlunterbringung des Angeklagten überprüft, und sogar der Generalstaatsanwalt habe schriftlich erklärt, dass der Mann lange Zeit zu Unrecht in Haft gesessen habe und es auch überhaupt keine resozialisierenden Maßnahmen gegeben habe.
Der nächste Prozesstag ist am 25. Januar - da sollen dem geneigten Publikum die Kinderpornos gezeigt werden.
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- Sascha
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Re: Justizposse um Kinderpornos
Oje, wenn man sowas liest, kommt einem der Gedanke, Richter sollten in jedem Fall ausschließlich männlichen Geschlechts sein dürfen. Scheiß-Fotzokratie.
- gelöscht_13
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Re: Justizposse um Kinderpornos
Kinderpornografie ist ein Straftatbestand, der hauptsächlich gegen Männer geht und meistens von Frauen gerichtet wird.
- Horizonzero
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Re: Justizposse um Kinderpornos
Ich hege Zweifel, das dem Puplikum sowas gezeigt wird. Es wird ggfs. eine Sichtung am Richtertisch auf kleinem Schirm stattfinden,- und das Puplikum wird nichts davon erkennen.Der nächste Prozesstag ist am 25. Januar - da sollen dem geneigten Publikum die Kinderpornos gezeigt werden.
TeleGuard-ID: ZQV9DB8VV
- gelöscht_13
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Re: Justizposse um Kinderpornos
Bei mir wurden die Bilder ausgedruckt. Theoretisch wäre es möglich gewesen, bei der Richterin direkt Akteneinsicht zu bekommen. Die Zuschauer hätten nichts davon und der Angeklagte auch nicht- das würde ihm negativ angerechnet werden.
Sei es, weil Richter(in) und Staatsanwältin nicht sehen wollen, oder dass er damit belastendes Interesse bekundet.
Auf der Leinwand würde das Publikum sehr wahrscheinlich des Saales verwiesen werden. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit würden die Beweisstücke in Sicht genommen sein.
Sei es, weil Richter(in) und Staatsanwältin nicht sehen wollen, oder dass er damit belastendes Interesse bekundet.
Auf der Leinwand würde das Publikum sehr wahrscheinlich des Saales verwiesen werden. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit würden die Beweisstücke in Sicht genommen sein.
Re: Justizposse um Kinderpornos
Im von mir begleiteten Fall vor dem Landgericht Stendal wurden nun die meisten der Bilder vor der 5köpfigen Kammer, einer Gerichtsschreiberin, dem Staatsanwalt, einer Psychiaterin sowie dem Angeklagten und seinem Verteidiger auf einer 5 Meter großen Leinwand vorgeführt.
Vor dem Hintergrund der Behauptungen, jedes Anschauen eines Kinderporno_Bildes sei ein sexueller Missbrauch verschliesst sich mir der Sinn des allgemeinen Beglotzens dieses Bild-und Videosmaterials. Zudem sich jeder Verfahrensbeteiligte leicht Kenntnis von dem belastenden Bildmaterial hätte verschaffen können, da alle Fotos und Videosnaps als Ausdruck in der Akte waren.
Der "VOLKSstimme"-Reporter fehlte diesmal gänzlich, schrieb allerdings in der Tagesausgabe seines "Blattes" ausführlich über den Prozesstag. Der Verteidiger hatte vorher beobachtet, dass STAATSANWALT und Schreiberling Telefonnummern austauschten und der Vertreter des Volkes dem Vertreter der schreibenden Zunft versprach, ihn nach Ende des Prozesstages anzurufen.
In unserem Fall heisst das, dass der Staatsanwalt Blaszyk (der übrigens als Verantwortlicher für das Durchsuchungsdesaster im November 2008 gehandelt wird), den Zeitungsartikel IN SEINEM SINNE eigenhändig verfasst hat.
Der Prozeß wird am 31. Januar mit dem ersten Zeugen der Verteidigung fortgesetzt. Ein damaliger Mitpatient des Angeklagten soll Licht in das Dunkel der ominösen Durchsuchungsaktionen bringen. Es sind auch weitere Details über Geräte zu erwarten, die sich beim Angeklagten befunden haben sollen ... oder eben nicht!
Liebe Grüße
asgl
Vor dem Hintergrund der Behauptungen, jedes Anschauen eines Kinderporno_Bildes sei ein sexueller Missbrauch verschliesst sich mir der Sinn des allgemeinen Beglotzens dieses Bild-und Videosmaterials. Zudem sich jeder Verfahrensbeteiligte leicht Kenntnis von dem belastenden Bildmaterial hätte verschaffen können, da alle Fotos und Videosnaps als Ausdruck in der Akte waren.
Der "VOLKSstimme"-Reporter fehlte diesmal gänzlich, schrieb allerdings in der Tagesausgabe seines "Blattes" ausführlich über den Prozesstag. Der Verteidiger hatte vorher beobachtet, dass STAATSANWALT und Schreiberling Telefonnummern austauschten und der Vertreter des Volkes dem Vertreter der schreibenden Zunft versprach, ihn nach Ende des Prozesstages anzurufen.
In unserem Fall heisst das, dass der Staatsanwalt Blaszyk (der übrigens als Verantwortlicher für das Durchsuchungsdesaster im November 2008 gehandelt wird), den Zeitungsartikel IN SEINEM SINNE eigenhändig verfasst hat.
Der Prozeß wird am 31. Januar mit dem ersten Zeugen der Verteidigung fortgesetzt. Ein damaliger Mitpatient des Angeklagten soll Licht in das Dunkel der ominösen Durchsuchungsaktionen bringen. Es sind auch weitere Details über Geräte zu erwarten, die sich beim Angeklagten befunden haben sollen ... oder eben nicht!
Liebe Grüße
asgl
Re: Justizposse um Kinderpornos
In dieser Woche kam es nun zu einem für alle Beobachter überraschendem Ende des Prozesses um den massenhaften Konsum von Kinderpornos in einer Maßregelvollzugsklinik.
Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin Henze-von-Staden noch mal in einer Art Handstreich einen Antrag der Verteidigung abgebügelt, mit dem nochmal versucht werden sollte, die Unschuld des Angeklagten zu beweisen. Eine Festplatte, auf denen einige Kinderpornodateien aufgefunden wurden, enthielt auch zwei persönliche Schreiben des Angeklagten. Allerdings waren auf der besagten HD diverse Schriftstücke von unterschiedlichsten Personen, das die besagte Festplatte eben von mehreren Personen benutzt worden war. Das alles interessierte die für ihre Objektivität berühmt-berüchtigte Richterin aber überhasupt nicht. Zumal sie kurz vorher noch wie nebenbei einen Beschluß einer Strafvollstreckungskammer verlesen hatte, indem der Angeklagte quasi bereits vor Jahren für schuldig befunden worden war.
Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung brauchte das Gericht auch nur knapp 60 Minuten für die Urteilsfindung - und in dieser Zeit fand die Richterin auch noch genügend Zeit, ihren niedlichen kleinen Hund Gassi zu führen.
Die Kammer vermied in ihrem Urteilsspruch jede Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft für ihre mehr als schlampige Ermittlungsarbeit, die sogar der plädieren Staatsanwalt zugab. Ebenfalls unkritisiert blieb die Arbeit der privatisierten Psychoklinik in Uchtspringe.
Der Angeklagte wurde dann FÜR DEN BESITZ VON 44 KINDERPORNOGRAFISCHEN FOTOS zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Die Strafe wurde auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Die Verteidigung kündigte gegenüber der Presse sofort an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Sein Mandant habe die Fotos nicht besessen, die Festplatte wurde nicht bei ihm gefunden stand mehreren Personen zur Nutzung zur Verfügung. Ebenfalls kritisierte Sven Tamoschus, dass die Beschlagnahme auf Anweisung der Polizei durch Privarpersonen erfolgt sei, die auch noch über 5 Tage auf Beweismittel aufpassen sollten. Ein klarer Verstoß gegen Gesetze, so Tamoschus.
Liebe Grüße
asGL
(Teamfarbe entfärbt. GLF-Mo)
Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin Henze-von-Staden noch mal in einer Art Handstreich einen Antrag der Verteidigung abgebügelt, mit dem nochmal versucht werden sollte, die Unschuld des Angeklagten zu beweisen. Eine Festplatte, auf denen einige Kinderpornodateien aufgefunden wurden, enthielt auch zwei persönliche Schreiben des Angeklagten. Allerdings waren auf der besagten HD diverse Schriftstücke von unterschiedlichsten Personen, das die besagte Festplatte eben von mehreren Personen benutzt worden war. Das alles interessierte die für ihre Objektivität berühmt-berüchtigte Richterin aber überhasupt nicht. Zumal sie kurz vorher noch wie nebenbei einen Beschluß einer Strafvollstreckungskammer verlesen hatte, indem der Angeklagte quasi bereits vor Jahren für schuldig befunden worden war.
Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung brauchte das Gericht auch nur knapp 60 Minuten für die Urteilsfindung - und in dieser Zeit fand die Richterin auch noch genügend Zeit, ihren niedlichen kleinen Hund Gassi zu führen.
Die Kammer vermied in ihrem Urteilsspruch jede Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft für ihre mehr als schlampige Ermittlungsarbeit, die sogar der plädieren Staatsanwalt zugab. Ebenfalls unkritisiert blieb die Arbeit der privatisierten Psychoklinik in Uchtspringe.
Der Angeklagte wurde dann FÜR DEN BESITZ VON 44 KINDERPORNOGRAFISCHEN FOTOS zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Die Strafe wurde auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Die Verteidigung kündigte gegenüber der Presse sofort an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Sein Mandant habe die Fotos nicht besessen, die Festplatte wurde nicht bei ihm gefunden stand mehreren Personen zur Nutzung zur Verfügung. Ebenfalls kritisierte Sven Tamoschus, dass die Beschlagnahme auf Anweisung der Polizei durch Privarpersonen erfolgt sei, die auch noch über 5 Tage auf Beweismittel aufpassen sollten. Ein klarer Verstoß gegen Gesetze, so Tamoschus.
Liebe Grüße
asGL
(Teamfarbe entfärbt. GLF-Mo)
- Tamaras-Boyfriend
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Re: Justizposse um Kinderpornos
Das heißt: Es geht weiter! Auf in die nächste Runde.asgl hat geschrieben:Die Verteidigung kündigte gegenüber der Presse sofort an, gegen das Urteil Revision einzulegen.
Beste Grüße
Zum Glück gibts Mädchen! Sonst wär das Leben ganz schön öde.
Und wenn es einen Gott gibt, dann hat er das Kitzeln für die Pädos erfunden. (C) Lolimat
- Khenu Baal
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Re: Justizposse um Kinderpornos
Richtig so! Hoffentlich bleibt's bezahlbarasgl hat geschrieben:Die Verteidigung kündigte gegenüber der Presse sofort an, gegen das Urteil Revision einzulegen.
