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Cocolinth
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Cocolinth »

Bruce hat geschrieben:Irgendwo muss ja ein Unterschied bestehen...sonnst wäre der 182er ja für die Katz...
Klar.

Er besteht bloß nicht dort, wo Du ihn vermutest. ;-)

Währe denn "Ausnutzung einer Zwangslage" bei Personen 18+ legal?
Spielt das eine Rolle? Welche?
*heikel*
Heikel vielleicht. Aber immer noch per se 100% legal.

Sorry, ist so.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Bruce
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Bruce »

Cocolinth hat geschrieben: Klar.

Er besteht bloß nicht dort, wo Du ihn vermutest. ;-)
Wo denn?
Cocolinth hat geschrieben:
Währe denn "Ausnutzung einer Zwangslage" bei Personen 18+ legal?
Spielt das eine Rolle? Welche?
Um den Unterschied zu finden?
Cocolinth hat geschrieben: Heikel vielleicht. Aber immer noch per se 100% legal.
Nur unter gewissen Umständen?

Wen der Typ über 21 und sie u16 ist, wird JEDER Richter dem Mädchen ?fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung? unterstellen und somit wäre es eine Straftat.
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Cocolinth
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Cocolinth »

Bruce hat geschrieben:
Cocolinth hat geschrieben: Klar.

Er besteht bloß nicht dort, wo Du ihn vermutest. ;-)
Wo denn?
In den konkreten Bedingungen, unter denen der per se legale Sex illegal wird. Genauer gesagt: in deren Anzahl.
Cocolinth hat geschrieben:
Währe denn "Ausnutzung einer Zwangslage" bei Personen 18+ legal?
Spielt das eine Rolle? Welche?
Um den Unterschied zu finden?
Dieser Unterschied, falls es ihn gibt, ist für diese Diskussion jedoch irrelevant.
Cocolinth hat geschrieben: Heikel vielleicht. Aber immer noch per se 100% legal.
Nur unter gewissen Umständen?
Nein. IMMER. GENERELL.

Er ist nur unter gewissen Umständen ILLEGAL.
(Das Strafgesetz erlaubt nicht, es verbietet. ;-) )
Wen der Typ über 21 und sie u16 ist, wird JEDER Richter dem Mädchen ?fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung? unterstellen und somit wäre es eine Straftat.
Unterstellung reicht nicht zur Verurteilung.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Bruce
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Bruce »

Cocolinth hat geschrieben: In den konkreten Bedingungen, unter denen der per se legale Sex illegal wird. Genauer gesagt: in deren Anzahl.
:?: :?: :?:
Cocolinth hat geschrieben: Dieser Unterschied, falls es ihn gibt, ist für diese Diskussion jedoch irrelevant.
Nicht unbedingt, aber jedenfalls für mich von beiläufigem Interesse.
Cocolinth hat geschrieben: Nein. IMMER. GENERELL.

Er ist nur unter gewissen Umständen ILLEGAL.
(Das Strafgesetz erlaubt nicht, es verbietet. ;-) )
Ergo: eben NICHT IMMER !...also doch nur unter Umständen?
Cocolinth hat geschrieben: Unterstellung reicht nicht zur Verurteilung.
Ja, jedoch wird der Richter damit durchkommen.
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Cocolinth
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Cocolinth »

Bruce hat geschrieben:
Cocolinth hat geschrieben: In den konkreten Bedingungen, unter denen der per se legale Sex illegal wird. Genauer gesagt: in deren Anzahl.
:?: :?: :?:
Darin liegt der Unterschied. Schon den Faden verloren?
Cocolinth hat geschrieben: Dieser Unterschied, falls es ihn gibt, ist für diese Diskussion jedoch irrelevant.
Nicht unbedingt
Doch. UNBEDINGT.

Denn es geht um die Frage, ob Sex mit Kindern ab 14 per se legal ist (ist er) und nicht, ob er unter bestimmten Umständen nicht doch illegal ist (ist er ebenso).
Cocolinth hat geschrieben: Nein. IMMER. GENERELL.

Er ist nur unter gewissen Umständen ILLEGAL.
(Das Strafgesetz erlaubt nicht, es verbietet. ;-) )
Ergo: eben NICHT IMMER !
Non sequitur. Kontext beachten!

Sex mit Kindern [EDIT: mit Kindern ab 14, meine ich] per se ist IMMER legal. Erst wenn bestimmte Umstände hinzukommen, wird er illegal. Das hat er mit Sex mit Erwachsenen gemein.

Cocolinth hat geschrieben: Unterstellung reicht nicht zur Verurteilung.
Ja, jedoch wird der Richter damit durchkommen.
Das mag sein oder auch nicht. Solche Spekulationen ändern jedoch nichts an der grundsätzlichen Rechtslage.

Und um diese geht es hier.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Bruce
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Bruce »

Cocolinth hat geschrieben:
Bruce hat geschrieben:
Cocolinth hat geschrieben: In den konkreten Bedingungen, unter denen der per se legale Sex illegal wird. Genauer gesagt: in deren Anzahl.
:?: :?: :?:
Darin liegt der Unterschied. Schon den Faden verloren?
Nun, es ist recht spät schon?

Jedenfalls habe ich im 182er keine Passage gesehen, die eine Anzahl (wovon überhaupt ??) festlegen will?daher krieg ich das nicht wirklich auf die Reihe jetzt.
Cocolinth hat geschrieben: Dieser Unterschied, falls es ihn gibt, ist für diese Diskussion jedoch irrelevant.
Bruce hat geschrieben:Nicht unbedingt
Cocolinth hat geschrieben:Doch. UNBEDINGT.
Behauptung

?sobald man den Unterschied zum Erwachsenen-Sex-Gesetz sieht, begreift man auch das Gesetzt oder was es genau verbieten will?(na ja wenigstens vielleicht um diese Zeit)
Cocolinth hat geschrieben: Denn es geht um die Frage, ob Sex mit Kindern ab 14 per se legal ist (ist er) und nicht, ob er unter bestimmten Umständen nicht doch illegal ist (ist er ebenso).
Da hat doch n gewisser Jerry Popper eine Frage gestellt?und daher wäre es schon sinnvoll, die Umstände die ein solches Vorhaben illegal machen könnten zu erörtern.
Cocolinth hat geschrieben: Sex mit Kindern per se ist IMMER legal. Erst wenn bestimmte Umstände hinzukommen, wird er illegal. Das hat er mit Sex mit Erwachsenen gemein. .
Kann man so sehen?jedoch wird dann so gut wie alles IMMER legal. Erst wenn bestimmte Umstände hinzukommen, wird es illegal?

Ich sage: Quark !! Wenn in einem Gesetzt Ausnahmen verboten werden, so sollte man nicht mehr von GENERELL UND IMMER LEGAL sprechen.

Jedoch will ich hier nicht n Begriffekrieg führen, dieser täte zuwenig zur Sache beitragen?
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Cocolinth
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Cocolinth »

Bruce hat geschrieben:
Cocolinth hat geschrieben:Darin liegt der Unterschied. Schon den Faden verloren?
Nun, es ist recht spät schon?

Jedenfalls habe ich im 182er keine Passage gesehen, die eine Anzahl (wovon überhaupt ??) festlegen will
§182 StGB ist Teil der Anzahl.
?daher krieg ich das nicht wirklich auf die Reihe jetzt.
Ich verstehe nicht, was daran so schwierig ist?

Für Sex mit Erwachsenen gibt es eine Reihe von Umständen, unter denen er illegal ist. Richtig?

Für Sex mit Kindern ab 14 genauso, bloß dass es ein paar Umstände mehr sind (vergl. §182 StGB).

Also liegt der Unterschied zwischen Sex mit Erwachsenen und Sex mit Kindern ab 14 in der Anzahl der Umstände, unter denen er jeweils illegal ist.

:|
Cocolinth hat geschrieben:Doch. UNBEDINGT.
Behauptung
Begründung stand dabei.
Cocolinth hat geschrieben: Sex mit Kindern per se ist IMMER legal. Erst wenn bestimmte Umstände hinzukommen, wird er illegal. Das hat er mit Sex mit Erwachsenen gemein. .
Kann man so sehen?jedoch wird dann so gut wie alles IMMER legal.
Ja und? Es IST ja so gut wie alles IMMER legal. Abgesehen von einigen Ausnahmen, die beispielsweise im StGB spezifiziert sind.

Sex mit Kindern ab 14 gegen Entgelt etc. beispielsweise ist per se IMMER illegal. Da braucht es keiner bestimmten Umstände.
Ich sage: Quark !! Wenn in einem Gesetzt Ausnahmen verboten werden, so sollte man nicht mehr von GENERELL UND IMMER LEGAL sprechen.
Wieso nicht? Ist Deiner Ansicht nach also Sex mit Erwachsenen in Deutschland per se illegal? :?
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Der Bunte »

Oh mann... da ist man mal einen Abend oder Nacht nicht im Forum und schon verpasst man hier wieder einen Seitenlangen Dialog zwischen Bruce und Cocolinth :lol:
http://lmgtfy.com/?q=Kindessexualitaet
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Ovid
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Ovid »

Hinzufügen könnte man noch, dass der eine Umstand der zahlenmässig dazu kommt, wohl fast nie zum tragen kommen wird.
Es ist nämlich genau dieser Umstand "?fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung?, der die Justiz dazu veranlasste bei Kindern unter 14 Jahren ein Generalsexverbot auszusprechen. Weil es eben viel zu schwierig, aufwendig bis gar unmöglich ist, diesen Umstand zweifelsfrei festzustellen. Besonders im Nachhinein.
Das neue Gesetz ist also nicht viel mehr als eine Vogelscheuche auf einem abgeknabberten Feld. Hauptsache man hat was getan und die Welt ist zufrieden in der Moralebene aufgestiegen zu sein.
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Bruce
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Bruce »

Jungejunge?also ich halte fest: Sex mit Personen 14-18j ist NICHT per se legal?die Ausnahmen finden sich unter anderem im 182er.
Auch ist die Rechtslage bei Sex mit dieser Altersgruppe nicht unbedingt gleich mit der Rechtslage bei Sex mit Personen 18+?

Ausgehend von der Frage die Jerry Popper hier anfangs gepostet hat, wiegen diese Details schwer genug um sie hier zu erwähnen.

+++

Noch kurz zum Themenkomplex legal/illegal?

Autofahren ist in Deutschland unter Umständen erlaubt oder eben verboten.

Abhängig von Verkehrsschildern, Fahrerlaubnis und dem Alter des/der Fahrenden sowie dem Alkoholgehalt im Blut desselben?etc..

Ist nun Autofahren :

a. Generell verboten, mit klar geregelten Ausnahmen
b. Unter Umständen verboten
c. Unter Umständen erlaubt
d. Generell erlaubt , mit klar geregelten Ausnahmen

????

Mach einfach irgendwo n Kreuz?es stimmen alle viere, ein durchfallen bei diesem Test sogar für Sponge Bob unwahrscheinlich?


Aber komm mir nicht kleinlich?
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Ovid
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Ovid »

Naja, aber genau dieser eine kleine Umstand ist, betrachte man auch meine obige Erläuterung dazu, kaum ein schwerwiegender.

Manche verblüffen sich dann auch zum Beispiel an so einem Thread [1].
Dabei gibt es keinen Grund dazu verblüfft zu sein.

Will man eine Allgemein-Aussage treffen, kann man ruhig folgendes sagen:
Sex mit Personen ab 14 Jahren ist legal.

Alle Randbedingungen und Umstände dafür zu erwähnen wäre unnötig.
Sonst müsstest du diese Allgemein-Aussage unnötig ausweiten. Nötigung usw. auch alles aufzählen. Dann wäre es aber keine Allgemein-Aussage mehr, sondern eine Definition mit all ihren Konsequenzen im Detail.

Auch die Antis sagen immer: Sex unter Erwachsenen ist legal.
Nach deiner Kleinkrämerei müsstest du sie zurechtweisen und sagen: Nur, wenn keine sexuelle Nötigung vorliegt, und... usw. usf.


[1] http://www.girlloverforum.net/forum/vie ... f=7&t=1003
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Bruce
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Bruce »

Äähmm..jaaa..ok?ihr hab Recht.

Also..ich bin ja dazu hier, um zu lernen?und in meinen lieblings Fächern Verdrehung sowie Wortklauberei lern ich schnell?



Also sage ich Harper Bruce Lee mit gleichem Recht:

Sex mit Kindern unter 14 ist Legal !!!



Alle Randbedingungen und Umstände dafür zu erwähnen wäre unnötig.
Sonst müsste ich diese Allgemein-Aussage unnötig ausweiten. Nötigung usw. auch alles aufzählen. Dann wäre es aber keine Allgemein-Aussage mehr, sondern eine Definition mit all ihren Konsequenzen im Detail.



Ihr glaubt mir nicht??? :shock:

Also beachtet bitte folgendes:

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

blabla...usw....

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.html



§ 184g Begriffsbestimmungen

1.sexuelle Handlungen
nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind,

2.sexuelle Handlungen vor einem anderen
nur solche, die vor einem anderen vorgenommen werden, der den Vorgang wahrnimmt.

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__184g.html

also?über ?Erheblichkeit? kann man ja prima plaudern?so kann man mit Kindern sehr wohl Sex haben, sofern keine Erheblichkeit vorliegt?natürlich?also?folgendes:

Für einen Pädo - Bananen ? Feti ist es der sexuelle Höhepunkt schlechthin, wenn seine Auserwählte eine Banane verspeisst?nun hat dieser eine 8 Jährige Nachbarin der er eine Banane offeriert?und kommt so unbemerkt zum Höhepunkt seines Lebens?für ihn ist es Sex?und völlig legal noch dazu?

und..dankedanke?dass ihr euch nicht in Details verliert?wie bewissen, ist Sex u14 also durchaus legal?alles nur eine Frage der persönlichen Vorlieben?*hust*

*Wer Ironie, Sarkasmus oder sonstigen Blödsinn zu erkennen glaubt, schicke mir eine PN*
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Ovid
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Ovid »

1.sexuelle Handlungen
nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind,
Ja. Und bei dem Rechtsgut "Die von vor vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes", sind gerademal alle sexuelle Handlungen erheblich. :wink:
Somit gibt es keine Bedingung, die den Tatbestand aufhebt, Bruce.
Also gilt deine Allgemein-Aussage in keinem Fall.
Während meine in den meisten Fällen zutreffen sollte, wenn man mein obiges Statement dazunimmt.
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Cocolinth
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Cocolinth »

Bruce hat geschrieben:Jungejunge?also ich halte fest: Sex mit Personen 14-18j ist NICHT per se legal?
FALSCH.

Sex mit Personen ab 14 IST per se legal. IMMER, AUSNAHMSLOS und ZU 100%!

Da ist das Gesetz ganz eindeutig. Keine Verhandlungssache. Nichts zu interpretieren. Knallharter FAKT.
die Ausnahmen finden sich unter anderem im 182er.
Das sind dann eben die Umstände, unter denen der per se legale Sex illegal ist.

Ich kriege allmählich den Verdacht, dass Dir nicht ganz klar ist, was "per se" bedeutet. Zu deutsch: wörtlich "für sich genommen", also ungeachtet etwaiger zusätzlicher Umstände.
Auch ist die Rechtslage bei Sex mit dieser Altersgruppe nicht unbedingt gleich mit der Rechtslage bei Sex mit Personen 18+?
In Hinsicht der Frage, ob der Sex PER SE legal ist, ist die Rechtslage in beiden Fällen gleich.
Autofahren ist in Deutschland unter Umständen erlaubt oder eben verboten.

Abhängig von Verkehrsschildern, Fahrerlaubnis und dem Alter des/der Fahrenden sowie dem Alkoholgehalt im Blut desselben?etc..

Ist nun Autofahren :

a. Generell verboten, mit klar geregelten Ausnahmen
b. Unter Umständen verboten
c. Unter Umständen erlaubt
d. Generell erlaubt , mit klar geregelten Ausnahmen

????
Wieso kommst Du jetzt mit Autofahren?

Sex ist doch anschaulich genug. Sex mit Erwachsenen ist unter Umständen verboten. Das ändert aber nichts daran, dass Sex mit Erwachsenen in Deutschland per se legal ist.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Cocolinth »

Bruce hat geschrieben:Sex mit Kindern unter 14 ist Legal !!!
Nicht in Deutschland.

In Deutschland ist Sex mit Kindern unter 14 PER SE illegal. Es bedarf keiner weiteren Umstände. Dazu hatte ich auch schon ein anderes Beispiel gebracht.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
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