Aber so wurde das ja gerade nicht in dem Vorschlag formuliert.Sascha hat geschrieben: Eine solche Strafabsehensklausel dreht die Unschuldsvermutung nur teilweise um. Denn es muss, wie auch jetzt schon, erst einmal nachgewiesen werden, dass es sexuelle Handlungen gab. Sind die nachgewiesen, dann dreht sich die Sachlage um, und man selbst muss beweisen, dass der Sex einvernehmlich ablief.
Eine Strafabsehensklausel bedeutet: Das Tatbestandsmerkmal wurde zwar erfüllt(!), aber die Schuld stellt sich im Verfahren als so gering heraus, dass von einer Strafe abgesehen wird.
Es ist schon ein Unterschied ob man freigesprochen wird oder von einer Strafe bloß abgesehen wird.
