Es sieht eher danach aus, als hätte das Strafrecht verloren.Hexxe hat geschrieben:http://www.pz-news.de/pforzheim_artikel ... 12769.html
Denn die vielen anderen bekannten und weniger bekannten Betreiber von Webseiten,wo dieser Link zu Wikileaks zu lesen war oder noch ist, werden ungestraft davon kommen.
Dieser Link war auch nur ein armseliger Aufhänger, um Dieter G. eins auszuwischen und um "Zufallsfunde" zu machen, die ihm vermutlich auch in der nächsten Instanz Probleme bereiten werden.
In der Berufung wird das lächerliche Feigenblatt in Gestalt des Wikileaks-Links vom Tisch gewischt werden, was leider nicht automatisch dazu führt, dass nach der dann unvermeidlich als rechtswidrig gebrandmarkten Durchsuchung die "Zufallsfunde" nicht verwertbar wären.
Es wird eher auf die Bestätigung einer kurzen Freiheitsstrafe ohne Bewährung hinaus laufen, weil die vielen Sachen, die man bei Dieter G. fand, trotz der illegalen Aktion bestraft werden.
Wer von Straßenräubern überfallen und ausgeraubt wird, hat immer noch ein zweites Problem, wenn man in der wiedergefundenen Beute (z.B. Handy) KiPo findet.
Sakura