Sally hat geschrieben:Aufgrund der bestehenden UNrechtsgesetze im Sexualstrafrecht müssen sich die kleinen FreundeInnen von Pädophilen und die Pädosexuellen natürlich schützen, wenn Sie für solche Beziehungen nicht verfolgt, angeklagt, verurteilt und in den Knast wandern wollen. Das müßte ja wohl Jedermann/Frau und erst Recht den Pädos einleuchten. Das Ausleben der pädophilen Orientierung/Identität ist nur auf diese Weise unbeschadet möglich. Das funktioniert Tag täglich massenweise - überall auf der Welt. Die Pädogegner usw.. nennen das die "Dunkelziffer". Die genaue Zahl dieser "Dunkelziffer" kennt logischerweise niemand, denn diese werden im Geheimen gelebt. Natürlich weis deshalb auch niemand, ob diese sexuellen Beziehungen einvernehmlich sind oder mit Gewaltanwendung geschehen. Eine solche "Dunkelziffer" würde es nicht mehr geben, wenn einvernehmliche Beziehungen legalisiert wären und von Gesellschaft akzeptiert. Es würde dann nur noch den echten sexuellen Missbrauch gegen Selbstbestimmung von Kindern geben. Diese müssen natürlich weiterhin mit Strafe bedroht sein.
Mein Problem dabei liegt in dem, was das Kind dabei lernt: Wenn du ein Gesetz als ungerecht empfindest, dann brech es und achte nur darauf, dass dich keiner dabei erwischt. Das ist in meinen Augen nicht nur ein Angriff auf dieses spezielle Gesetzt, sondern ein Zeichen von Ablehnung gegenüber unserem gesamten Rechtsstaat.
Gruß,
Motörshumway
Zunächst geht es hier nicht um meine Privatperson, sondern ich spreche hier und überall immer im Namen der K13online Redaktion. Das ist ein erheblicher Unterschied. Ich schreibe deshalb fast immer in der Dritten Person und berichte und diskutiere aus der Sicht von K13online.
Das gesamte Rechtssystem wird nicht in Frage gestellt. Es geht ausschließlich um die UNrechts §§ 176 ff. und 182 ff. und 184 ff. StGB und alles was damit zusammenhängt(Sicherungsverwahrung, Führungsaufsicht, Sexualstraftäterdateien und vieles mehr...) Alles aus der Sicht der Pädosexualität des Erwachsenen.
Bei den pädophilen Freundschaften bzw. u.a. auch Sexualpartnern Junge/Mädchen sieht die Sache etwas anders aus. Sie können bei einer solchen Beziehung strafrechtlich nicht belangt werden, obwohl es als Verbot gilt. Bei Bekanntwerden einer Beziehung hätten Sie trotzdem erhebliche Nachteile zu spüren - z. B. durch Therapien, Heimaufenthalte, Aussagen im Ermittlungs- und Gerichtverfahren und nicht zuletzt die Zwangstrennung vom Pädophilen und vieles mehr.
Der Pädosexuelle & Junge/Mädchen muss also dafür Sorge tragen, dass es nicht zu oben genannten kommt. Der Schaden an beiden Partnern entsteht erst durch das oben Genannte. Damit dieser Schaden also nicht eintreten kann müssen die Beiden darüber sprechen und sich darüber im Klaren sein. Je jünger der Junge/das Mädchen ist, je schwieriger wird dies natürlich. Viele Kids - nicht alle - sind aber je nach Alter nicht auf den Kopf gefallen und wissen das. Damit bleibt die Öffentlichkeit und Justiz usw... außen vor.
Das man dies alles so oder ähnlich handhaben muss, um keinen Schaden zu nehmen, daran ist bekanntlich der Gesetzgeber/Politik und erst in Folge die Justiz Schuld. Dies zu ändern ist primär die Aufgabe der Pädophilen/Pädosexuellen selbst. Sie schließt sich der Kreislauf...! Alles muss und darf nur mit demokratischen Mitteln erreicht werden. Diese müssen jedoch auch voll ausgeschöpft werden. Das ist aber gegenwärtig nicht der Fall....
Maximo