§ 182 StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen odervon einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
So nochmal ganz von forne.
Sicher ist Sex mit ü-13 erstmal legal, weil 14-jährige das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung haben.
Aber, die fähigkeit zu sexuellen Selbstbestimmung, kann ihnen schnell durch z.B. Gutachten abgesprochen werden.
Wenn der jetzt sagt, dass das Mädel nicht in der lage ist, selbst darüber zu bestimmen, ist das Ganze ein Ausnutzen des fehlens der Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung.
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nochmal.
Wer sagt jetzt welche 14, 15 oder auch 17 jährige dazu in der Lage ist das selber zu bestimmen oder nicht.
Sicher nicht sie und auch sicher nicht ihr Freund.
Das machen andere.
Und wenn die von Anfang an schonmal was gegen solche Beziehungen haben,
denkt ihr wirklich, das sie im Sinn des Mädels oder ihres Freundes entscheiden?
Cocolinth hat geschrieben:
Der Richter kann Dir auch schlicht seinen Hammer an die Birne dengeln.
Da gibt's zunächst wenig, was ihn aufhalten kann.
Selbst, wenn Sie schon Ü18 war.
Genau das ist was ich meine. Und ein Richter macht das sicher noch lieber, wenn sie erst 14 ist.
Verurteilt hat geschrieben:
Es gibt verhältnismäßig viele Freisprüche und wenig Schuldsprüche allgemein. Daher kann ich Deine Bedenken nicht verstehen.
Wenn Freisprüche und Schuldsprüche gibt, dann gab es ja auch Anklagen.
Und bei den Anklagen, war es bestimmt nicht immer so, dass die "Opfer"
alle nicht in der Lage waren selbst zu bestimmen. Aber keiner von uns wird jemals sagen können in wie vielen Fällen, das so hingestellt wurde und deshalb der "Täter" überhaupt ers angeklagt wurde und vielleicht auch verurteilt wurde.
Das Mädchen kann noch so reif und selbstbewust sein.
Es kann allen erzählen was es will. Wenn die, die das aufnehmen von Anfang an etwas gegen die Beziehung haben, dann interessiert es keinen, wenn sie was von Liebe erzählt. Dann ist sie manipuliert und damit hat der "Täter" sie ausgenutzt.
Ich denke das ist so ähnlich wie bei der Kinderpornographie.
Auf einem Comuter wird ein Bild von einem Mädchen in knappen Outfit gefunden, das "unnatürlich" posiert.
Bei dem einem, der vielleicht ein Politiker, Prominenter, oder sonst ein "ehrlicher" und "guter" Bürger ist, ist das kein KiPo.
Bei dem anderem, der vielleicht schonmal wegen seiner Neigung zu jungen Mädchen aufgefallen ist, ist das ganze dann ein Grund für eine Anzeige.
Was ich damit eigendlich sagen will, ist, dass man in so einer Situation den Menschen, die für die Entscheidung sorgen ausgeliefert ist. Da ist es egal was im Gesetz steht. Auch wenn dort steht, das man grundsätzlich nicht illegales gemacht hat, kann jemadn daraus was illegales machen.
Das ganze geht auch anders rum. Wenn jemand das glück hat und an jemanden kommt der es lockerer sieht, dann geht das ganze schnell gut aus.
Da reicht auch schon ein Polizist, der dem "Opfer" und dem "Täter" bei der Vernehmung hier und da mal einen Wink gibt, was man an bestimmten Stellen aussagen sollte. Dann geht das zur Staatsanwlatschaft und wird eher eingestellt als wenn es ein anderer Polizist aufgenommen hätte.
Es ist zwar schade, aber Recht in Deutschland, ist nicht das Gesetz, sondern das was aus dem Gesetz gemacht wird. Und da ist eben das wichtigste, an was für Menschen man gerät.
Ich hab mir auch schonmal vorgestellt, wie ich mich mit 15 in die Fussgängerzone stelle und da wild mit meinem Freund rumknutwsche, so das sich die halbe Stadt darüber aufregt. Aber heute weis ich, dass das ziemlich dumm wäre.
Bei euch hört es sich oft so an, als wenn man ab 14 keine Probleme mehr hat.
Und das finde ich schon etwas gefährlich, weil sich eben auch mal jemand auf sowas verlassen könnte. Auch im Chat hab ich immer gehört "Must ja nicht mehr lange warten" oder "Es ist ja nicht mehr lange bis du 14 bist".
Ich habe deshalb auch geglaubt, das es so ist. Das wir uns keine Sorgen mehr machen brauchen, wenn ich 14 bin. Ich hab mich lange darauf gerfeudt, aber es ist eben doch nicht so leicht.
Ich habe oft auch nur das gelesen, was ich lesen wollte.
Und so geht es bestimmt vielen.
Als Beispiel:
Philosoph hat geschrieben:
Leider ist es so, dass selbst Legales oft faktisch unmöglich ist ohne seine Existenz zu ruinieren - auch wenn Coco angeblich Dutzende "frische" 14 jährige "poppt"...
Jemand der denkt, dass Sex mit 14-Jährigen ganz einfach Legal ist. Liest dan nur:
Philosoph hat geschrieben:
auch wenn Coco ......... Dutzende "frische" 14 jährige "poppt"...
Und der Rest ist dann schnell vergessen.
Das auch andere Sachen fgeschrieben werden wie:
Cocolinth hat geschrieben:@ Philosoph
Es ist auch für mich und die wenigen anderen Ü13-Lover hier ein Spiel mit dem Feuer. Und oft genug hatte ich schon "Ärger" damit. Aber hallo!
Wird dann einfach nicht gesehen.
Sonst würde es nicht so viele geben, die denken, das es ab 14 keine Probleme mehr gibt. Und davon gibt es viele.
Die Meisten mit denenen ich chatte sind auch der Meinung. und ich denke eben, dass das für viele auch schnell gefährlich sein kann.
Ich denke eben um wenigstens einigermassen sicher zu sein, sollte man genau so vorsichtig sein, als wäre die Freundin erst 10 oder 12.
Ich denke das ist eben
leider oft der einzige Weg die Beziehung zu geniessen. Und das ist doch das wichtigste, auch wenn man sich in vielen dingen in der öffentlichkeit einschränken muss.
@Cocolinth, ich wollte dich hier die ganze Zeit nicht angreifen. Vielleicht haben wir auch wirklich die ganze Zeit was ähnliches gemeint und aneinander vorbei geschrieben. Ich bin mir da grad nicht sicher.
@Gast
Fazit:
Probleme mit der Justiz: Eher nicht.
Probleme mit Eltern und Co.: Japp.
Aus Problemen mit der Familie und co. ,
können auch ganz schnell welche mit der Justiz werden.