Am Ende wird der Staat, also der Steuerzahler für alles gerade stehen.Khenu Baal hat geschrieben:Richtig so! Hoffentlich bleibt's bezahlbar!
- Sakura
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Re: Justizposse um Kinderpornos
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Re: Justizposse um Kinderpornos
Natürlich wird der Angeklagte, sobald er rechtskräftig verurteilt ist, sämtliche Kosten des Verfahrens bezahlen müssen. Und das ist bei 10 Verhandlungstagen inkl. Gutachterin und Zeugen nicht wenig.
Und natürlich MUSS der Angeklagte alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, damit er eben nicht verurteilt wird.
Interessant find ich, dass wir grad über Geld reden, aber noch niemand bemerkt hat, dass hier grad wieder ein neues Kapitel in der Rechtsprechung aufgetan werden soll: Eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr für 44 Bilder auszusprechen, ist schon Wahnsinn. Die Höchsstrafe für diese Art von Taten beträgt 2 Jahre.
Mich würde ja interessieren, wie das gleiche Gericht dann bei 20.000 Fotos urteilen will.
Liebe Grüße
asGL
Und natürlich MUSS der Angeklagte alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, damit er eben nicht verurteilt wird.
Interessant find ich, dass wir grad über Geld reden, aber noch niemand bemerkt hat, dass hier grad wieder ein neues Kapitel in der Rechtsprechung aufgetan werden soll: Eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr für 44 Bilder auszusprechen, ist schon Wahnsinn. Die Höchsstrafe für diese Art von Taten beträgt 2 Jahre.
Mich würde ja interessieren, wie das gleiche Gericht dann bei 20.000 Fotos urteilen will.
Liebe Grüße
asGL
- gelöscht_13
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Re: Justizposse um Kinderpornos
Mich wundert in diesem Land nichts mehr.
Re: Justizposse um Kinderpornos
Am 16. Januar will nun der BGH über den Revisionsantrag der Verteidigung entscheiden. Rechtsanwalt Sven Tamoschus hatte neben einiger Rechtsfehler auch die Verfahrensführung durch die Richterin Henze-von-Staden moniert. Diese stellte sich offensichtlich über alle Regeln der Prozessführung. Dies hatte selnst der Generalstaatsanwalt in seiner Stellungnahme für die Obersten Richter unseres Landes beantragt.
Liebe Grüße
asGL
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asGL