Hauptbereich für Diskussionen.
Benutzeravatar
Bruce
Beiträge: 2588
Registriert: 08.10.2008, 21:49
Wohnort: Jakutsk
Kontaktdaten:

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Bruce »

Ovid hat geschrieben: Ja. Und bei dem Rechtsgut "Die von vor vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes", sind gerademal alle sexuelle Handlungen erheblich. :wink:
Dochdoch?das geht?nimm dazu einfach mein Bananenbeispiel?niemand wird vollem Ernstes behaupten wollen die ?Gesamtentwicklung? eines Kindes werde durch den Verzehr von Bananen getrübt?selbst wenn dabei irgend so einem Spinner heimlich einer abgeht?

Also LEGAL !!!

per se, IMMER, AUSNAHMSLOS und ZU 100%!

Knallharter Fakt.

Is so, tut mir leid.
Ich mag dich...
Benutzeravatar
Cocolinth
Beiträge: 4972
Registriert: 08.10.2008, 21:02
Wohnort: ********* [email protected]

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Cocolinth »

@ Bruce

Jetzt stellst Du Dich aber an.

Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder das mit der Banane ist eine sexuelle Handlung oder nicht. Falls sie eine ist, dann ist es nicht legal.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
Benutzeravatar
Bruce
Beiträge: 2588
Registriert: 08.10.2008, 21:49
Wohnort: Jakutsk
Kontaktdaten:

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Bruce »

Cocolinth hat geschrieben:@ Bruce

Jetzt stellst Du Dich aber an.

Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder das mit der Banane ist eine sexuelle Handlung oder nicht. Falls sie eine ist, dann ist es nicht legal.
Natürlich ist es im individuellen Falle hier für den Täter eine sexuelle Handlung.

Also?Bananen verfüttern = Straftat? :?
Ich mag dich...
Herr Pastor
Beiträge: 429
Registriert: 17.10.2008, 21:28

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Herr Pastor »

Für den Täter ist es eine sexuelle Handlung, für den Richter nicht. Hier besteht also ein Spielraum, seine Sexualität frei ausleben zu dürfen. Herzlichen Glückwunsch!
Benutzeravatar
Cocolinth
Beiträge: 4972
Registriert: 08.10.2008, 21:02
Wohnort: ********* [email protected]

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Cocolinth »

Bruce hat geschrieben:
Cocolinth hat geschrieben:@ Bruce

Jetzt stellst Du Dich aber an.

Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder das mit der Banane ist eine sexuelle Handlung oder nicht. Falls sie eine ist, dann ist es nicht legal.
Natürlich ist es im individuellen Falle hier für den Täter eine sexuelle Handlung.

Also?Bananen verfüttern = Straftat? :?
Kann sein oder auch nicht. Es ändert aber nichts daran, dass sexuelle Handlungen an Kindern PER SE 100% illegal sind.

Was versuchst Du eigentlich zu beweisen? :?
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
Benutzeravatar
Bruce
Beiträge: 2588
Registriert: 08.10.2008, 21:49
Wohnort: Jakutsk
Kontaktdaten:

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Bruce »

Cocolinth hat geschrieben:Kann sein oder auch nicht. Es ändert aber nichts daran, dass sexuelle Handlungen an Kindern PER SE 100% illegal sind.
Nur wenn die Handlung von einiger Erheblichkeit ist. siehe §176 + §184g

Aber dieses zu erwähnen wäre laut Ovid überflüssig und würde die Aussage im Kern unnötig ausweiten.

Also ist Kindersex per se legal?.
Cocolinth hat geschrieben: Was versuchst Du eigentlich zu beweisen? :?
Ich??....gar nichts?ich nehme nur an einer Diskussion in einem Forum teil?*Schulterzuck*
Ich mag dich...
Benutzeravatar
Cocolinth
Beiträge: 4972
Registriert: 08.10.2008, 21:02
Wohnort: ********* [email protected]

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Cocolinth »

Bruce hat geschrieben:
Cocolinth hat geschrieben:Kann sein oder auch nicht. Es ändert aber nichts daran, dass sexuelle Handlungen an Kindern PER SE 100% illegal sind.
Nur wenn die Handlung von einiger Erheblichkeit ist. siehe §176 + §184
Nur dann gelten die Handlungen als "sexuelle Handlung" im Sinne des Gesetzes. Daher nennt sich das auch "Begriffsbestimmung".

Von daher sind sexuelle Handlungen an Kindern per se illegal (siehe §176 StGB).

Cocolinth hat geschrieben: Was versuchst Du eigentlich zu beweisen? :?
Ich??....gar nichts?
Na, anscheinend doch. Nämlich das hier:
Bruce hat geschrieben:Also ist Kindersex per se legal?
Falsch. Siehe oben.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
Benutzeravatar
Bruce
Beiträge: 2588
Registriert: 08.10.2008, 21:49
Wohnort: Jakutsk
Kontaktdaten:

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Bruce »

Ach Coco?nein?Kindersex an sich ist NICHT illegal?sondern nach Gesetz eben nur diesen Sex dem eine gewisse Erheblichkeit eigen ist?siehe noch mal §176 + §184

Den Begriff sexuelle Handlungen lass ich mir nicht von Staat definieren, ich habe durchaus meine eigene Definition.
Jeder hat übrigens eine eigene Definition.
So auch du.

Daraus kann man schlissen, dass nur sexuelle Handlungen die im §184 definiert sind illegal sind, also Sex an sich nicht verboten ist.

Beweisen will ich nichts?ich will lernen?lernen Worte zu drehen.
Und da bist du genau der Richtige dafür.
Ich mag dich...
Benutzeravatar
Cocolinth
Beiträge: 4972
Registriert: 08.10.2008, 21:02
Wohnort: ********* [email protected]

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Cocolinth »

Bruce hat geschrieben:Ach Coco?nein?Kindersex an sich ist NICHT illegal?sondern nach Gesetz eben nur diesen Sex dem eine gewisse Erheblichkeit eigen ist?siehe noch mal §176 + §184
Nochmal, Bruce:

§184g beschreibt, was Kindersex ist. Alles andere ist keiner. (Begriffsbestimmung, siehe Überschrift!)

Daher gilt auch weiterhin, gem. §176 StGB: Kindersex (definiert in §184g StGB) ist per se 100% illegal. Weil: Es bedarf keiner weiteren Umstände. Kindersex an sich (= "per se") genügt.
Den Begriff sexuelle Handlungen lass ich mir nicht von Staat definieren, ich habe durchaus meine eigene Definition.
Das ist irrelevant.
Daraus kann man schlissen, dass nur sexuelle Handlungen die im §184 definiert sind illegal sind
Und da nur solche mit "sexuelle Handlungen" gemeint sind, sind sexuelle Handlungen per se gem. §176 StGB eben illegal -- im Gegensatz zu Sex mit Erwachsenen und mit sog. Jugendlichen, denn zu dem müssen weitere Umstande hinzukommen. ;-)

Du kannst es drehen und wenden, wie Du willst.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
Benutzeravatar
Bruce
Beiträge: 2588
Registriert: 08.10.2008, 21:49
Wohnort: Jakutsk
Kontaktdaten:

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Bruce »

Okok...meinetwegen.

*ich lern ja noch*

Aber die Welt so zu drehen, dass Kindersex U14 in Deutschland legal währe, ist auch eine "Wort-Verdreher-Knacknuss"...
Ich mag dich...
cherry popper
Beiträge: 7
Registriert: 12.05.2009, 19:21

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von cherry popper »

Juhu, hab ich es doch richtig verstanden, ich kann nach Herzenslust kleine Fötzchen durchficken, ohne verknackt zu werden, traumhaft.
Benutzeravatar
Cocolinth
Beiträge: 4972
Registriert: 08.10.2008, 21:02
Wohnort: ********* [email protected]

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Cocolinth »

Weidmanns Heil, cherry popper! ^^
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
Benutzeravatar
Bruce
Beiträge: 2588
Registriert: 08.10.2008, 21:49
Wohnort: Jakutsk
Kontaktdaten:

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von Bruce »

cherry popper hat geschrieben:Juhu, hab ich es doch richtig verstanden, ich kann nach Herzenslust kleine Fötzchen durchficken, ohne verknackt zu werden, traumhaft.
Sofern diese sowas wollen...und du ihnen nix bezahlst...

ALLERDINGS...so sagt mein Rechtsanwalt gerade:

Solltest du deinen Wohnort nicht in Deutschland haben, sonder zB. in der Schweiz, so könntest du da des SKM verurteilt werden...
Ich mag dich...
cherry popper
Beiträge: 7
Registriert: 12.05.2009, 19:21

Re: Sex mit 14 Jährigen?

Beitrag von cherry popper »

General Anal meldet sich zum Dienst 8)
Antworten